KAPITEL 3: Wer den Tauĥīd (Monotheismus) verwirklicht, wird das Paradies ohne Abrechnung betreten.

Dies ist das dritte Kapitel aus diesem segenreichen Buch „Kitāb at-Tauĥīd“ („Buch des Monotheismus). Er lautet: „Wer den Tauĥīd verwirklicht, wird das Paradies ohne Abrechnung betreten.“

Der Scheich, möge Allah mit ihm gnädig sein, hat im ersten Kapitel, die Bedeutung und die Wirklichkeit des Tauĥīds aus dem Qur`ān und aus der Şunnah gewähnt. Dabei stütze er sich nicht auf die Aussagen der Menschen, die zwar viel über die ’Aqīdah (Glaubenslehre) schreiben, jedoch dabei den Tauĥīd nach dem Verständnis ihres Madhhabs (Richtung) erklären, so wie die al-Mu’tazilah1, die Aschā’irah und die Ahlu l-Kalām. Was jedoch den Scheich, möge Allah mit ihm gnädig sein, anbetrifft, so hat er den Tauĥīd auf Grundlage des Qur`āns und der Şunnah erklärt, indem er zur Erklärung, Verse und Aĥādīthe über den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, eingebracht hat.

Dann erwähnte er im zweiten Kapitel den Vorzug des Tauĥīds, der im Qur`ān und in der Şunnah beschrieben wurde und was er an Sünden sühnt. Dann kam dieses dritte Kapitel: Wer den Tauĥīd verwirklicht, wird das Paradies ohne Abrechnung und ohne Bestrafung betreten.

Wo liegt nun der Unterschied zwischen der Formulierung „Kapitel: Der Vorzug des Tauĥīd“ und „Kapitel: Wer den Tauĥīd verwirklicht“? Der Vorzug des Tauĥīd ist das Recht desjenigen, der den Tauĥīd umsetzt und kein Schirk begeht. Er kann aber einige Sünden haben, die dann durch den Tauĥīd getilgt werden.

Was dieses Kapitel anbetrifft, so ist dieses höher an Wert als das vorherige Kapitel. „Wer den Tauĥīd verwirklicht“ bedeutet: Er gesellt Allah nichts bei und hat auch sonst keine Sünden. Dies ist das wahre Verwirklichen des Tauĥīds. Derjenige, der diese Ebene erreicht hat, wird das Paradies ohne Abrechnung betreten. Wer sich jedoch in der vorherigen Ebene befindet, und zu denen gehört, die zwar den Tauĥīd umsetzen, aber noch Sünden haben, ihnen kann entweder sofort vergeben werden oder sie werden vorher noch für ihre Sünden bestraft und werden dann aus der Hölle geholt. Somit sind die Muwaĥĥidīn in zwei Kategorien unterteilt:

Erste Kategorie:        Diejenigen, die zwar vom Schirk unberührt blieben, jedoch Sünden und Fehltritte haben, die außer Schirk sind. Diese sind die Ungerechten zu sich selbst.

Zweite Kategorie:     Diejenigen, die sowohl vom kleinen und großen Schirk unberührt blieben als auch von Bidda‘ (Neuerungen in der Religion) und Sünden. Sie mühten sich ab im Gehorsam Allahs. Diese sind die Wetteiferer um das Gute. Derjenige, der sich in dieser Ebene befindet, wird das Paradies ohne Abrechnung und ohne Bestrafung betreten.

 

 

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[1] Anm. des Übersetzers:     Sie sind die Anhänger von Wāşil Ibn ‘Attā`, der sich von den Versammlungen von Ĥaşşan al-Başşrī zurückzog (I’tizāl). Er (Wāşil Ibn ‘Attā`) beschloss (oder kam zu dem Entschluss), dass sich ein Sünder in einer Ebene zwischen zwei Zuständen befindet. Folglich ist er weder ein Gläubiger (Mu`min) noch ein Ungläubiger (Kāfir), dennoch wird er für ewig im Höllenfeuer sein.

’Amr Ibn ’Ubaid folgte ihm und seinen Ansichten hinsichtlich der Attribute Allahs, die auf Leugnen (Ta’ţīl) basieren, wie die Djahmiyyah(*), und hinsichtlich der Vorherbestimmung (al-Qadar), wie bei den Qadariyyah. Sie lehnen die Beziehung zwischen Qadā` und dem Qadar Allahs zu den Handlungen der Diener Allahs ab.

Im Hinblick auf denjenigen, der eine der großen Sünden begeht, sind sie der Ansicht, dass er für immer im Höllenfeuer bleiben wird, und dass er außerhalb des Imans ist, hinein in einen Zustand zwischen den zwei Zuständen des Imans und Kuffrs. Folglich widersetzen sie sich den Ansichten der al-Djahmiyyah im Hinblick auf diese zwei Prinzipien.

(*) Sie schreiben sich selbst al-Djahm Ibn Şaffwān, der von Şālim Ibn Ahwaz im Jahre 121 n.H. getötet wurde, zu. Ihre Ansichten hinsichtlich der Attribute Allahs sind eine Mischung aus Leugnung (Ta’ţīl) und Negation (Nafiy). Hinsichtlich der Vorherbestimmung (al-Qadar) sind sie der Ansicht, dass die Menschen gezwungen werden Taten zu vollbringen (al-Djabr).

Ihre Ansicht bezüglich des Glaubens (Iman) ist die des Irdjā`, was bedeutet, dass sie glauben, dass der Glaube lediglich die Bestätigung des Herzens ist, und das Worte und Handlungen nicht Teil des Glaubens sind. Also nach ihnen ist jemand der eine der großen Sünden begeht, ein Gläubiger mit kompletten/vollständigen Iman (d.h. der Glaube nimmt weder zu noch ab). Sie sind also Mu’tazilah, Djabriyyah und Murdji`ah alles in einem, und sie sind nochmals in viele Sekten gespalten.

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