Was ist die Definition des Bartes nach der islamischen Rechtslehre (Scharī‘ah)?

Frage:

Sind denn etwa das, was mit Bart gemeint ist, das Haar, was im Bart wächst oder auch alle Haare, die im Gesicht und am Hals wachsen?

 

Antwort:

Der Bart ist das, was an den Wangen und am Kinn wächst, so wie es die Autoren der Wörterbücher „al-Qāmūş“ und „Lişānu l-‘Arab“ definiert haben: „Bart ist eine starke Behaarung an Kinn und Wangen.“ Dieser Bart darf weder gekürzt noch rasiert werden. Das, was jedoch am Hals wächst, gehört nicht zum Bart.

 

 

Scheich Ben Baz in „Nūr ‘Ala d-Darb“.

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