Das Fasten von 'Āschūrā` für jemanden, der noch Tage von Ramadan nachfasten muss

Frage:

Ich habe immer noch Tage von Ramadan, die ich nachfasten muss, und ich möchte gerne 'Āschūrā` fasten. Ist es mir erlaubt 'Āschūrā` zu fasten, bevor ich diese Tage von Ramadan nachhole? Und kann ich den Tag von 'Āschūrā` fasten und auch den elften von Muĥarram mit der Absicht, die Tage von Ramadan nachzufasten und bekomme dabei die Belohnung für das Fasten von 'Āschūrā`?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Erstens: Du darfst nicht freiwillig fasten, wenn du noch ein oder mehrere Tage von Ramadan nachfasten musst, sondern du musst damit beginnen die Tage von Ramadan nachzufasten, und danach erst das freiwillige Fasten.

Zweitens: Wenn du den zehnten und elften von Muĥarram fastest mit der Absicht, damit die Tage nachzufasten, die du in Ramadan nicht gefastet hast, dann ist das zulässig und du hast damit zwei Tage (von Ramadan) nachgefastet. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte:  „Wahrlich die Taten sind entsprechend den Absichten, und jedem Menschen steht das zu, was er beabsichtigt hat.“1

Wir hoffen, dass du dabei die Belohnung erhältst für das Nachfasten (der verpassten Tage von Ramadan) und für das Fasten an diesem Tag.2

 

 

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1Fatāwā al-Ladjnah ad-Dā`imah, 11/401

2Fatāwā Manār al-Işlām, von Scheikh Muĥammad Ibn 'Uthaimīn, möge Allah barmherzig mit ihm sein, 2/358.

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