Das, was empfohlen wird zu tun, in den ersten zehn Tagen von Dhu l-Ĥidjah und am Tage des ’Īds

Frage:

Worauf muss ich in den zahn Tagen von Dhu l-Ĥidjah und am Tage des ’Īds achten?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Die Lebensdauer dieser Ummah ist, verglichen mit den vorherigen, sehr kurz. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Die Lebensdauer meiner Ummah ist zwischen sechzig und siebzig Jahre.“

Doch der erhabene Allah hat in Seiner Gnade und Großzügigkeit dieser Ummah dieses wieder vergolten, indem Er ihr viele rechtschaffene Taten erlassen hat, die diese kurze Lebensdauer reichlich segnet, so, als würde derjenige, der diese Taten verrichtet, ein längeres Leben bekommen.

Zu diesen gesegneten Zeiten gehören auch die ersten zehn Tage des Monats Dhu l-Ĥidjah. Bezüglich ihrer Gunst wurden zahlreiche Verse offenbart und Ĥadīthe überliefert. Der erhabene Allah hat gesagt: "Bei der Morgendämmerung und den zehn Nächten." [al-Fadjr 89:1f].

Ibn Kathīr – möge Allah mit ihm gnädig sein – hat gesagt: „Mit diesen zehn Nächten sind die ersten zehn Tage von Dhu l-Ĥidjah gemeint.“

Der erhabene Allah sagte auch: "[…] damit sie (allerlei) Nutzen für sich erfahren und den Namen Allahs an wohlbekannten Tagen über den aussprechen." [al-Ĥadj 22:28]

Ibn ’Abbāş – Allahs Wohlgefallen auf ihm – hat bezüglich der Aussage "an wohlbekannten Tagen" gesagt: „Das sind die ersten zehn Tage von Dhu l-Ĥidjah.“

Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat sogar gesagt, dass diese zehn Tage die besten Tage dieser Welt seien:

Es wird von Djābir – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtet, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Die besten Tage dieser Welt, sind diese zehn Tage.“ Damit meinte er die ersten zehn Tage von Dhu l-Ĥidjah. Es wurde gesagt: „Auch nicht der Djihād auf Allahs Wegen?“ Er – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Auch nicht der Djihād auf Allahs Wegen, außer im Falle eines Mannes, der selbst auszieht mit seinem Leben und Gut und mit nichts davon zurückkommt“ [verzeichnet bei al-Bazzār mit einem Ĥaşan Işnād, bei Abu Ya’lā mit einem Şaĥīĥ Işnād, bei Ibn Ĥibbān in seinem „Şaĥīĥ“ und von al-Albānī als authentisch gestuft].

Der Muslim sollte allgemein stets bemüht sein, die Tage des Segens zu seinen Gunsten zunutzen, indem er darin bei Allah aufrichtig bereut. Denn der Hauptgrund für das Verwehren des Guten, sind die Sünden, obgleich es sich dabei um das Gute des Diesseits oder auch des Jenseits handelt. Der erhabene Allah hat gesagt: "Und was immer euch an Unglück trifft, es ist für das, was eure Hände erworben haben. Und Er verzeiht vieles." [asch-Schūrā 42:30].

Die Sünden haben fatale Auswirkungen auf das Herz. So, wie das Gift dem Körper schadet und deshalb behandelt werden muss, so schaden auch die Sünden dem Herzen sehr. Die Sünden verbreiten sich in einem Menschen schnell, sodass aus einer einzigen Sünde schnell zahlreiche Sünden werden und es dem Menschen dann schwer fällt, sich von diesen zu trennen.

Deshalb liebe Geschwister, beeile dich und bereue deine Sünden aufrichtig. Empfange diese ersten zehn Tage von Dhu l-Ĥidjah mit deinem Fernbleiben von den Sünden und Fehltritten. Strebe danach, in diesen Tagen mehr Allahs zu gedenken und Ihn um Vergebung zu bitten. Denn niemand von uns weiß, wann der Tod ihn überraschen wird und er dann diese Welt verlassen muss.

Zu den rechtschaffenen Werken in diesen ersten zehn Tagen von Dhu l-Ĥidjah, die jene wahrnehmen sollten, die um das Paradies wetteifern, gehört:

1.         Das Erhöhen der Anstrengungen beim Verrichten von guten Werken.

Denn der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „Es gibt beim erhabenen Allah weder Tage, die großartiger sind, noch Tage, an denen die Taten beliebter sind, als diese zehn Tage.“

Zu den rechtschaffenen Taten, die viele Muslime vernachlässigt haben, gehört das Rezitieren des Qur`ān,  das Spenden und gütig sein gegenüber den Bedürftigen, das Gebieten des Guten und Verbieten des Schlechten und ähnliche solcher rechtschaffenen Taten.

2.         Das Gebet.

Es ist erwünscht, zu den obligatorischen Gebeten früh zu erscheinen, einen Platz in der ersten Gebetsreihe einzunehmen und viele freiwilligen Gebete (Nawāfil) zu verrichten. Denn das gehört zu den besten Taten, mit denen man Allah näher kommen kann. Von Thaubān – Allahs Wohlgefallen auf ihm – wird berichtet, dass er sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagen: „Vermehrt eure Niederwerfungen zu Allah. Denn du wirst dich nicht niederwerfen, außer dass dich Allah damit eine Ebene erhöht und dir damit eine Sünde löscht.“ [verzeichnet bei Muşlim].

3.         Das Fasten.

Das Fasten gehört zu den rechtschaffenen Taten. Es wird von einigen Frauen des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – berichtet, dass sie sagten: „Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – pflegte stets die (ersten) neun Tagen von Dhu l-Ĥidjah, den Tag von ’Āschūrā` und drei Tage von jedem Monat zu fasten.“ [verzeichnet bei Imām Aĥmad, Abu Dāwūd und an-Naşā`ī].

Imām an-Nawawī hat bezüglich des Fastens in diesem zehn Tagen gesagt: „Dies wird ausdrücklich empfohlen (Mustaĥabb Iştiĥbāban Schadīdan).“ Vor allem am Tage von ’Arafah.

Muslim hat verzeichnet, dass Abu Qatādah berichtet hat, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Das Fasten am Tage von ’Arafah, tilgt die Verfehlungen im vorherigen und im laufenden Jahr.“ Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte auch: „Wer einen Tag um Allahs Willen fastet, dessen Gesicht wird Allah für diesen einen Tag siebzig Herbste vom Feuer fernhalten.“ [verzeichnet bei Buchārī und Muşlim].

4.         Das Verrichten der Pilgerfahrt (Ĥadj) und der ’Ummrah.

Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „Für die angenommene Pilgerfahrt gibt es keinen anderen Lohn als das Paradies.“ [verzeichnet bei Muşlim].

5.         Der Takbīr, der Tahlīl und der Taĥmīd.

Imām al-Buchārī – möge Allah mit ihm gnädig sein – sagte: „Ibn ’Ummar und Abu Hurairah – Allahs Wohlgefallen mit ihnen – pflegten in den ersten zehn Tagen von Dhu l-Ĥidjah auf dem Marktplatz zu gehen und dort „Allahu akbar (Allah ist größer)“ zu sagen; die Leute sagten ihnen das nach.“

Er sagte auch: „Ibn ’Ummar machte Takbīr (das Sagen von „Allahu akbar (Allah ist größer)“) in seiner Kuppel in Mina, so dass die Leute in der Moschee und auf den Marktplätzen ihn hörten und ihm das nachsprachen , bis Mina aus dem Takbīr erschüttert wurde.“

Ibn ’Ummar – Allahs Wohlgefallen mit ihm – pflegte in all diesen Tagen in Mina den Takbīr zu machen, sei es vor den Gebeten, in seinem Bett, in seinem Zelt, in seiner Sitzung oder während er ging.

Es ist erwünscht, dass der Mann den Takbīr laut macht, so wie es ’Ummar, sein Sohn und Abu Hurairah getan haben. Auch die Frauen sollen Takbīr machen, jedoch mit leiser Stimme, so wie es im Ĥadīth von ’Attiyyah überliefert wurde: „[…] sodass auch die menstruierenden Frauen mit hinausgingen und sich hinter den Leuten aufstellten. Sie machten den Takbīr, wie den der anderen und machten Du’ā`, wie den der anderen.“[verzeichnet bei Buchārī und Muşlim].

Diese Ummah sollte spurten, diese in Vergessenheit geratene Şunnah wieder zu beleben, die sogar diejenigen bald vergessen haben, die zu den Leuten der Tugendhaftigkeit und der Wohltat gehören.

Es gibt noch weitere Taten, die empfohlen werden, in diesen Tagen zu verrichten. Wir werden einige davon nur kurz erwähnen: das Rezitieren und lernen des Qur`ān, das Bitten bei Allah um Vergebung, das Aufstehen in der Nacht um das freiwillige Gebet zu verrichten (Qiyām al-Lail), die Wohltat gegenüber den Eltern, das Pflegen der Verwandtschaftsbeziehung (Şilat ar-Raĥim), das Grüßen der Muslime, das Speisen der Armen, das Vermitteln zwischen den Menschen, das Gebieten des Guten und Verbieten des Schlechten, das Zügeln der Zunge und der Geschlechtsteile, das gütig sein gegenüber den Nachbarn und den Gästen, das Spenden auf den Wegen Allahs, das Beseitigen von Verletzungsgefahren von der Straße, das sich liebevoll kümmern um den Ehepartner und den Kindern, das Aufnehmen von Weisenkindern, das Besuchen der Freunde der Eltern…

Der erhabene Allah hat erlassen, dass am Tage des Opferns (Yaum an-Naĥr), der ja der erste Tag des Festes ist, aber auch in all den restlichen Tages des Taschrīq (der zweite, dritte und vierte Tag des ’Īds), ein Opfertier (Udĥiyah) dargebracht wird. Dies ist eine Şunnah unseres Vaters Ibāhīm – möge Allah ihn loben und Heil schenken – als der erhabene Allah ihn mit einem großartigen Schlachtopfer statt seinem Sohn auslöste.

Al-Buchārī (Nr.5565) und Muşlim (Nr.1966) haben verzeichnet, dass Anaş sagte: „Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – opferte zwei weiße Schafböcke mit schwarzen Flecken. Er schlachtete sie eigenhändig, sagte „Bişmillāh“, sprach den Takbīr („Allahu Akbar“, d.h. Allah ist der Größte) und stellte seinen Fuß auf die beiden Seiten ihrer Hälse.“

Was muss derjenige beachten, der Schlachten möchte?

1.         Wenn die ersten zehn Tage von Dhu l-Ĥidjah begonnen haben, darf derjenige, der vor hat zu schlachten, weder seine Haare noch seine Nägel schneiden (egal ob Finger- oder Fußnägel), bis er sein Opfertier geschlachtet hat. Denn der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „Wenn der Neumond von Dhu l-Ĥidjah erscheint, soll derjenige, der ein Opfertier darbringen will, seine Haare und Nägel nicht schneiden, bis er sein Opfertier darbringt.“ [verzeichnet bei Muşlim].

2.         Dieses Verbot bezieht sich lediglich auf denjenigen, dem dieses Opfertier gehört. Diejenigen, für die geschlachtet wird, wie die Ehegattin und die Kindern, sind von diesem Verbot ausgenommen. Denn der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – erwähnte hier explizit denjenigen, der schlachten möchte und nicht diejenigen, für die geschlachtet wird.

3.         Für denjenigen, der vorsätzlich seine Haare und Nägel kürzt, obwohl er schlachten möchte, ist hier kein Grund, nicht mehr zu schlachten. Er muss dafür auch nicht sühnen, doch muss er bei Allah um Vergebung dafür bitten.

4.         Das Opfertier darf erst nach dem ’Īd-Gebet geschlachtet werden. Denn der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „Wer bereits vor dem Gebet geschlachtet hat, der soll zusätzlich zu diesem Tier noch ein anderes schlachten. Und wer noch nicht geschlachtet hat, der soll schlachten.“ [verzeichnet bei Buchārī und Muslim].

Die Zeit, die man hat, um ein Opfertier zu schlachten, ist der Tag des Opferns und die drei darauf folgenden Tage des Taschrīq. Denn der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „An allen Tagen des Taschrīq darf geschlachtet werden.“ [verzeichnet bei Aĥmad und al-Baihaqī].

5.         Es ist Şunnah, dass derjenige, der schlachten möchte, bei dieser auch anwesend ist.

6.         Er sollte das Opfertier selbst schlachten, wenn er dazu im Stande ist. Wenn er dazu nicht in der Lage sein sollte, dann soll er jemanden beauftragen, der es für ihn tut. Dabei soll er sagen: „Bişmillāh wa Allahu Akbar.“

7.         Er soll von seinem Opfertier etwas essen, so wie es der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – getan hat. Er – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat an diesem Tag nichts gegessen, bis er vom Gebetsplatz zurückkam und von seinem Opfertier aß.

8.         Das Schlachten des Opfertieres ist besser, als den Preis davon zu spenden. Denn das ist das, was der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – und die Muslime damals getan haben. Die Opfergabe gehört zu den Kulthandlungen des Islams. Wenn die Menschen sich von dieser wegbewegen und anfangen, stattdessen nur noch zu spenden, dann würde diese Kulthandlung des Islams mit der Zeit aussterben. Wäre außerdem die Spende des Preises für ein Opfertier besser als die Schlachtung gewesen, dann hätte der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – seine Ummah darauf mit Wort und Tat hingewiesen. Denn er hat es nie versäumt, seiner Ummah all das Gute zu zeigen und sie darauf hinzuweisen. Wäre die Spende außerdem gleichbedeutend mit der Opfergabe gewesen, dann hätte er auch dieses erklärt, weil es einfacher und müheloser wäre, als die Schlachtung eines Opfertieres. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat es auch hier nie versäumt, seine Ummah auf die Option hinzuweisen, die leichter ist, als die, die schwerer ist, wenn es dafür den selben Lohn gab. Es herrschte damals während der Lebenszeit des Propheten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – eine Hungersnot, worauf er dann sagte: „Wer von euch eine Opfergabe erbringt, der soll diese nicht länger als drei Tage in seinem Haus haben.“

Im darauf folgenden Jahr fragten ihn die Menschen: „O Gesandter Allahs, sollen wir auch dieses mal das tun, was wir im letzten Jahr getan haben?“ Der Prophet Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte zu ihnen: „Esst, speist die Armen und schafft Vorrat. Denn im vergangenen Jahr machten die Menschen eine harte Zeit durch und ich wollte, dass ihr ihnen dabei helft.“

9.         Es reicht völlig aus, wenn man ein einziges Lamm für sich und für die eignen Angehörigen schlachtet, für deren Unterkunft man verantwortlich ist. Abu Ayyūb – Allahs Wohlgefallen auf ihm – wurde gefragt: „Wie sah das Opfern zur Zeit des Gesandten Allahs geschehen  – möge Allah ihn loben und Heil schenken – aus?“ Er sagte: „Ein Mann hat ein Schaf in seinen Namen und im Namen der Mitglieder seiner Familie geopfert. Sie aßen davon und speisten andere davon.“ [Als Şaĥīĥ eingestuft von al-Albānī in „Şaĥīĥ at-Tirmidhī“].

10.       Es ist erlaubt, dass man zu siebt ein Kamel oder eine Kuh schlachtet, so wie es im Ĥadīth von Djābir – Allahs Wohlgefallen auf ihm – erwähnt wurde. Er sagte: „Wir unternahmen mit dem Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – die Pilgerfahrt und schlachteten ein Kamel für sieben Personen und eine Kuh für sieben Personen.“ [verzeichnet bei Muşlim].

11.       Das Alter eines Schafes muss mindestens ein halbes Jahr sein. Diesen nennt man al-Djadh’. Denn ’Uqbah Ibn ’Āmir – Allahs Wohlgefallen auf ihm – sagte: „Wir schlachteten mit dem Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – Lämmer, die ein halbes Jahr alt waren.“ [verzeichnet bei an-Naşā`ī mit einer guten Überlieferungskette].

12.       Bei den Kamelen, Kühen und Ziegen muss das Alter mindestens ein Jahr sein. „Die Ziege muss mindestens ein Jahr alt sein, die Kuh mindestens zwei Jahre und das Kamel mindestens fünf Jahre.“, so wie es im Ĥadīth von Djābir – Allahs Wohlgefallen auf ihm – überliefert wurde. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Schlachtet nichts anderes, als ein Tier, das mindestens ein Jahr alt ist, es sei denn, es ist zu schwierig für euch. In diesem Fall könnt ihr auch ein Schaf schlachten, dass Djadh’ah (also mindestens ein halbes Jahr) ist.“ [verzeichnet bei Muşlim].

13.       Das beste Opfertier, das man darbringen kann, ist ein Kamel und dann eine Kuh, falls man diese Tiere für sich allein schlachtet, dann ein Schaf, dann eine Ziege, dann ein siebtel eines Kameles und dann schließlich ein siebtel einer Kuhl.

Dabei sollte man darauf achten, dass diese Tiere wohlgenährt sind und ein schönes Erscheinungsbild haben. Im Ĥadīth von Djābir – Allahs Wohlgefallen auf ihm – wird überliefert, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Es gibt vier, die nicht als Opfer bestimmt sind: ein einäugiges Tier, dessen Fehler unverkennbar ist; ein krankes Tier, dessen Krankheit unverkennbar ist; ein lahmes Tier, dessen Hinken offensichtlich ist, und ein abgemagertes Tier, was kein Mark in seinen Knochen hat.“ [verzeichnet bei Aĥmad und den Leuten der Şunnan mit einer authentischen Überlieferungskette].

Das ’Īd-Gebet:

1.         Der Takbīr:      Es ist erlassen worden, den Takbīr ab dem Fadjr des Tages von ’Arafah zu machen, bis zum ’Aşr des letzten Tages von Taschrīq. Mahr dazu haben wir bereits am Anfang dieses Artikels erwähnt.

2.         Man sollte, wenn möglichst, zu Fuß zum Gebetsplatz (Muşallah) gehen.

3.         Es ist Şunnah, dass man das ’Īd-Gebet in einem Gebetsplatz (Muşallah) verrichtet, außer wenn es einen Grund gibt, der einen daran hindert, wie zum Beispiel Regen. Dann wird das ’Īd-Gebet in der Moschee verrichtet, da der Gesandte Allahs  – möge Allah ihn loben und Heil schenken – dies genauso tat.

4.         Man muss das Gebet mit der Gemeinschaft der Muslime verrichten und es ist erwünscht, die Predigt (Chuttbah) zu hören. Die Meinung, die die Mehrheit der Gelehrten wie Scheich al-Islam Ibn Taimiyah bevorzugen ist, dass das ’Īd-Gebet verpflichtend ist. Denn der erhabene Allah hat gesagt: "Darum bete zu deinem Herrn und schlachte (Opfertiere)." [al-Kauthar 108:2]. Diese Pflicht wird nur bei einem zulässigen Grund aufgehoben. Die Frauen nehmen an dem ’Īd mit den Muslimen genauso Teil, auch die menstruierenden und unverheirateten Frauen. Der Muslim sollte darauf achten, das ’Īd-Gebet dort zu verrichten, wo es verrichtet wird und die Predigt mitzuhören, um eigenen Nutzen davon tragen zu können.

5.         Verschiedene Wege nehmen:           Es wird dir empfohlen, dass du, wenn du vom ’Īd-Gebet wieder nach Hause kommst, einen anderen Weg nimmst, als den, den du genommen hast, als du dorthin gegangen bist. Denn der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat dies genauso getan.

6.         Gegenseitiges Grüßen am ’Īd:           Es ist erlaubt, sich gegenseitig zum ’Īd zu begrüßen, da dies über den Gesandte Allahs  – möge Allah ihn loben und Heil schenken – überliefert wurde. Dabei sollte man sagen: „Taqabbalallāhu Minna wa Minka.“ („Möge Allah unsere und deine (guten Taten) annehmen.“)

7.         Der Muslim sollte die Weisheit hinter dem Erlass dieses Festes kennen. Dieser Tag ist ein Tag des Dankens und der milden Taten. Deshalb sollte ein Muslim diesen Tag nicht zu einem schlechten Tag machen, an dem er undankbar ist. Es sollte diesen Tag auch nicht zu einem Tag machen, an dem Sünden begangen werden, wie Musik, Aufführungen und Berauschendes. Diese und andere Sünden können dafür sorgen, dass die guten Taten, die man in den zehn Tagen von Dhu l-Ĥidjah verrichtet hat, zunichte gemacht werden.

8.         Wir sollen auch nicht vergessen, an diesen besonderen Tagen gute Werke zu verrichten, wie das Besuchen der Verwandten, das Speisen der Armen und das Beschenken der Waisenkinder.

Möge Allah uns Kraft geben, um rechtschaffene Taten zu verrichten und möge Er uns Wissen über unsere Religion geben. Und möge Er uns zu denen gehören lassen, die in diesen ersten zehn Tagen von Dhu l-Ĥidjah viele rechtschaffene Werke verrichtet haben. Und möge der erhabene Allah unseren geliebten Propheten loben und Heil schenken, ihm, seiner Familie und all seinen Gefährten.

Und Allah weiß es am besten!

basseera.de

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