Das Betiteln einer Person mit Ĥadji oder al-Ĥādj.

Frage:

Darf man jemanden Ĥadji nennen, der die Ĥadj verrichtet hat?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah. Und Lob und Heil seien auf seinen Gesandten.

Was das Betiteln einer Person, die die Pilgerfahrt (Ĥadj) vollzogen hat, mit Namen wie al-Ĥādj oder Ĥadji, so haben einige Gelehrte gesagt, dass dies eine Neuerung (Bidd‘ah) sei, andere wiederum sagten, dass es nicht schlimm sei.

Doch am sichersten ist es, wenn man solche Titeln nicht verwendet, da dies eine zur Schaustellung der guten Taten beinhaltet und somit eine Gefahr für Augendienerei (Riyā`) bildet. Denn es wird neben anderen Leuten gesagt, „Der al-Ĥādj (oder Ĥadji) soundso“, nur weil er die Pilgerfahrt vollzogen hat. Dies kann eine zur Schaustellung der rechtschaffenen Werke beinhalten, da in mitten von Menschen gesagt wird. Es gibt sogar Personen, die darauf bestehen, dass man sie als al-Ĥādj oder Ĥadji bezeichnet. Wenn du ihn allein mit seinem Namen ansprichst, dann fühlt er sich dadurch gekränkt.

Solche Titeln wurden außerdem weder über die Gefährten, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, überliefert noch über die rechtschaffenen Vorfahren (Şalaf), möge Allah mit ihnen gnädig sein. Es wurde nirgends überliefert, dass gesagt wurde, al-Ĥādj (oder Ĥadji) Abu Bakr, al-Ĥādj (oder Ĥadji) ‘Ummar, al-Ĥādj (oder Ĥadji) Şa’īd al-Muşşaib, al-Ĥādj (oder Ĥadji)  Aĥmad Ibn Ĥanbal oder ähnliches. Dies ist ein Titel, der in den letzten Jahrzehnten neu erfunden wurde.

Und Allah weiß es am besten!

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