Das Entfernen der Haare, die sich zwischen den Augenbrauen befinden

Hierüber gibt es zwei verschiedene Meinungen der Gelehrten. Erste Meinung besagt, dass es erlaubt bzw. unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist:

Scheich Ben Bāz wurde gefragt: Ist es für die Frau erlaubt, das Haar, das sich zwischen den Augenbrauen befindet, zu entfernen?

Er antwortete: „Mir ist kein Grund bekannt, warum dieses verboten sein soll. Denn dieses Haar gehört nicht zu den Augenbrauen. Wenn aber eine Frau diese Haare vorsichtshalber lässt, dann ist das auch gut. Doch was das Entfernen dieser Haare anbetrifft, so kenne ich keinen Grund, der dagegen spricht. Denn dieses Haar gehört nicht zu den Augenbrauen, die verboten sind zu zupfen. Wenn die Frau jedoch die Ansicht befolgt, dass das Verbot des  Zupfens sich auf das gesamte Haar im Gesicht bezieht, dann ist dies eine reine Vorsichtsmaßnahme und gehört zu allgemeinen Aussage (des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken): „Lass das, was in dir Zweifel weckt, für das, was nicht in dir Zweifel weckt.“ Doch grundsätzlich gilt, dass dieses Haar nicht zu den Augenbrauen gehört. Er ist das Stück, das zwischen diesen liegt. Dieses kann auch das Gesamterscheinungsbild etwas verzerren und damit eine Abneigung bei dem Ehemann verursachen. Deshalb gilt, dass inschallah nichts dagegen spricht. Und wenn sie es vorsichtshalber lässt, dann ist das inschallah auch gut.“

Scheich Ben Bāz in „Nūr ’alād-Darb“

 

Scheich Ibn ‘Uthaimīn wurde gefragt: Ist es verboten (ĥarām), das Haar zu entfernen, das sich zwischen den Augenbrauen befindet?

Er antwortete: „Es ist erlaubt, das Haar zu entfernen, das sich zwischen den Augenbrauen befindet, wenn diese das Gesamterscheinungsbild entstellen, indem es zahlreich wächst. Doch es darf nicht gezupft werden, da der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, jene verflucht hat, die anderen die Augenbrauen zupfen oder ihre eigenen zupfen. Wenn diese Haare jedoch wenig sind, natürlich aussehen und weder schaden noch entstellen, so ist es vorrangiger, diese nicht zu entfernen.“

Scheich Ibn ‘Uthaimīn in „Nūr ‘alā d-Darb“

 

Der Ständige Ausschuss der Gelehrten wurde gefragt: Was ist das islamische Urteil über das Zupfen der Haare zwischen den Augenbrauen?

Sie antworteten: Alles Lob gebührt allein Allah. Und möge Er Seinen Gesandten loben und Heil schenken. Es ist zulässig zu zupfen, da es nicht Teil der Augenbrauen ist. Und Allah allein verhilft zum Erfolg.

Fatāwā al-Ladjnah al-Dā`imah (Fatwā 8701, 5/212)

Scheich Ben Bāz, Scheich ‘Abdur-Razzāq ‘Afīfī, Scheich ‘Abdullah Ibn Ĝadyān,Scheich ‘Abdullah Ibn Qa’ūd.

 

Zweite Meinung besagt, dass es verboten ist:

Scheich al-Albānī wurde gefragt: Ist es erlaubt, das Haar zu schneiden, dass die Augenbrauen verbindet? Bitte mit Beweis, wenn es erlaubt sein sollte.

Er antwortete: „Es ist nicht erlaubt. "Das ist Allahs Schöpfung. Zeigt mir nun, was diejenigen außer Ihm erschaffen haben. Aber nein! Die Ungerechten befinden sich in deutlichem Irrtum." Unser Herr sagte auch: "Und dein Herr erschafft, was Er will, und wählt. Ihnen aber steht es nicht zu, zu wählen. Preis sei Allah! Erhaben ist Er über das, was sie (Ihm) beigesellen." Unser Herr schafft jede Person, sei es Mann oder Frau, so wie Er möchte. All das dient einer Weisheit. Ein Beispiel: Er schuf eine Frau, deren Augenbrauen verbunden sind. Sie darf nicht das verändern, was Allah geschaffen hat. Eine andere schuf Er mit dicken Augenbrauen. Sie kommt dann und macht diese schmaler. Sie rasiert es und zupft es, bis es wie eine dünne Mondsichel wird. All das gehört zum Verändern der Schaffung Allahs, was nicht erlaubt ist. Im Gegenteil, es ist sogar verboten (ĥarām). Nicht nur das, es gehört sogar zu den großen Sünden (al-Kabā`ir), da der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Allah verflucht die Frauen, die andere Frauen tätowieren oder sich selbst tätowieren lassen, anderen die Augenbrauen entfernen oder ihre eigenen entfernen, anderen die Zähne abfeilen oder ihre eigene abfeilen (um die Zwischenräume kosmetisch zu vergrößern) und somit die Schaffung Allahs verändern!“ Diejenige also, die die Augenbrauen trennt, indem sie das Haar entfernt, das sich zwischen den Augenbrauen befindet, weil es dadurch besser aussieht – so wie sie behauptet – sie ist verflucht.“

Scheich al-Albānī in „Şilşilah al-Hudā wa n-Nūr“ Kassette 003 (00:42:51)

 

Scheich Fawzān wurde gefragt: Ehrenwerter Scheich. Was ist das Urteil über das Trennen der Augenbrauen in der Mitte für die Frauen?

Er antwortete: „Es ist nicht erlaubt, an den Augenbrauen herumzuspielen. Weder von der Mitte noch von einer anderen Seite. Die Augenbrauen werden so gelassen, wie Allah sie schuf. Sie dürfen nicht verändert werden. Wenn man sie verändert, dann hat man dadurch die Schöpfung Allahs verändert, da der Teufel sich schwor, dieses den Kindern Adams zu befehlen: "Und ich werde ihnen befehlen, und sie werden Allahs Schöpfung verändern."Deshalb ist es nicht erlaubt, die Augenbrauen in ihrer natürlichen Form zu verändern. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat die Frauen verflucht, die die Schaffung Allahs verändern!

Fatwāvon Scheich Fawzān

Die verbindlichen Bedingungen für einen islamischen Schleier (Ĥidjāb)

Frage:

Ich habe eine Frage zum Ĥidjāb, ich habe sehr viele unterschiedliche Meinungen gehört. Könnt ihr das Ĥidjāb nach Scharī‘ah erklären?? Und ist es Pflicht, Niqāb zu tragen??

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah. Und Lob und Heil seien auf Seinen Gesandten.

Scheich al-Albānī
, möge Allah mit ihm gnädig sein, hat gesagt: „Die Bedingungen des Ĥidjāb sind folgende:

Erstens:          Es sollte den gesamten Körper bedecken, außer das, was davon ausgenommen wurde.

Der erhabene Allah hat sagt: "O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunterziehen. Das ist eher geeignet, dass sie erkannt und so nicht belästigt werden. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig." [al-Aĥzāb, 33:59].

Dieser Vers stellt eindeutig fest, dass es Pflicht ist, die Schönheit einer Frau zu bedecken. Nichts davon darf für einen Nicht-Maĥram Mann zu sehen sein, außer das, was unbeabsichtigt zum Vorschein kam. In diesem Fall trifft sie keine Schuld, wenn sie dazu spurtet, diese Stellen wieder zu bedecken.

Al-Ĥāfidh Ibn Kathīr sagte in seinem Taffşīr: „Dies bedeutet, dass sie einem Nicht-Maĥram nichts von ihrer Schönheit zeigen dürfen, außer das, was unmöglich ist, zu verbergen. Ibn Maş‘ūd sagte: „So wie der Mantel und die Kleidung. Das heißt, das, was die Frauen der Araber an äußeres Gewand zu tragen pflegten, die die Kleidung darunter bedeckt haben. Das kleine Stück unten, was von der Kleidung vielleicht zu sehen ist, ist nicht schlimm für sie, da es unmöglich ist, es zu verbergen.““

Zweitens:       Es darf in sich schon keine Zierde (Verschönerung) sein.

Der erhabene Allah hat gesagt: "Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen […] ihren Schmuck (Verschönerung) nicht offen zeigen […]." [an-Nūr 24:31]. Die allgemeine Bedeutung dieses Verses umfasst auch das äußere Gewand. Denn, wenn es verschönert ist, dann wird es genauso die Aufmerksamkeit der Männer auf sie lenken. Dies wird durch den Vers in Sure al-Aĥzāb weiter bekräftig: "Haltet euch in euren Häusern auf; und stellt euch nicht zur Schau wie in der Zeit der früheren Unwissenheit." [al-Aĥzāb 33:33].

Dies wird auch durch den Ĥadīth unterstützt, wo darin der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Es gibt drei Arten von Menschen, nach denen ihr nicht fragen braucht: Ein Mann, der die Gemeinschaft (al-Djamā’ah) verlassen hat, zu seinem Führer ungehorsam war und ungehorsam starb. Eine Sklavin bzw. ein Sklave, die bzw. der davonläuft und dann stirbt. Eine Frau, deren Mann abwesend ist und der ihr all das hinterlassen hat, was sie braucht. Doch als er ging, hat sie sich zur Schau gestellt. Fragt mich nicht nach denen.“ [verzeichnet bei al-Ĥākim, 1/119 und Aĥmad, 6/19. Dieser Ĥadīth wurde von Faddālah Bint ‘Ubaid berichtet. Seine Überlieferungskette (Işnād) ist authentisch (şaĥīĥ) und steht ist in „al-Adabb al-Muffradd“].

Drittens:         Es sollte dick und nicht durchsichtig sein.

Denn die Verschleierung wird erst durch diese Bedingung erfüllt. Durchsichtige Kleidung macht eine Frau noch verlockender und schöner für den Mann. Deshalb sagte der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, diesbezüglich: „In der letzten Zeit meiner Ummah (islamische Gemeinschaft) wird es Frauen geben, die bekleidet und doch nackt sind, die ihr Haar hochstecken wie die Höcker eines Kamels – verflucht sie, denn sie sind verflucht.“ In einem anderen Ĥadīth fügt er noch hinzu: „Sie werden das Paradies nicht betreten noch seinen Duft auch nur riechen können, obwohl dieser Duft über eine Entfernung von so und so wahrgenommen werden kann.“ [verzeichnet bei Muşlim aus dem Bericht von Abu Hurairah].

Ibn ‘Abdul-Barr sagte: „Das, was er, möge Allah ihn loben und Heil schenken, damit gemeint hat, sind Frauen, die feine Kleider tragen, die ihren Körper betonen und nicht bedecken. Sie sind so gesehen zwar bekleidet, doch in Wirklichkeit nackt.“ [aş-Şuyūtī in „Tanwīr al-Ĥawālik, 3/103].

Viertens:        Es sollte weit sein und nicht enganliegend, so dass es Teile des Körpers beschreibt.

Der Zweck der Kleidung ist das Abwehren der Fittnah (Versuchung) und dies kann nur dann erreicht werden, wenn die Kleidung weit und nicht enganliegend ist. Enge Kleidung zeigt, auch wenn es die Hautfarbe der Frau verbergen sollte, die Umrisse ihres Körpers oder zumindest ein Teil davon und schafft somit ein lebendiges Bild in den Köpfen der Männer. Dies verbirgt bekannter weise viel Unheil und stiftet auch zu Unheil an. Also muss die Kleidung weit sein.

Uşāmah Ibn Zaid sagte: „Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken,  gab mir einen dicken ägyptischen Gewand, das eines der Geschenke war, die ihm Duĥyat al-Kalbī gab. Ich wiederum gab es meiner Frau, damit sie es trägt. Er sagte: „Warum sehe ich nicht, dass du das ägyptische Gewand trägst?“ Ich sagte: „Ich habe es meiner Frau gegeben, damit sie es trägt.“ Er sagte: „Dann sag ihr, sie solle darunter ein Kleid tragen, denn ich befürchte, dass es die Größe ihrer Knochen beschreiben könnte.“ [verzeichnet bei ad-Diyā` al-Maqdişī in „al-Aĥādīth al-Muchtārah, 1/442, bei Aĥmad und al-Bayhaqī, mit einer guten (ĥaşşan) Überlieferungskette].

Fünftens:        Es darf weder parfümiert sein noch den Duft des Weihrauchs tragen.

Es gibt zahlreiche Aĥādīthe, die es Frauen verbieten, sich zu parfümieren, wenn sie aus ihren Häusern gehen. Wir werden hier einige davon erwähnen, die eine authentische Überlieferungskette haben:

  1. Abū Mūşā al-Asch‘arī sagte: Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Jede Frau, die sich parfümiert und an den Leuten vorbeigeht, so dass sie sie riechen können, ist eine Ehebrecherin.“
  2. Zainab ath-Thaqafiyyah hat berichtet, dass der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wenn eine von euch (Frauen) in die Moschee geht, dann soll sie kein Parfüm auftragen.“
  3. Abu Hurairah sagte: Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken,  sagte: „Lasst keine Frau, die sich mit duftenden Weihrauch (Bachūr) parfümiert hat, mit uns am ‘Ischā`-Gebet teilnehmen.“
  4. Mūşā Ibn Yaşār hat von Abu Hurairah berichtet, dass eine Frau an ihm vorbeiging, während ihr Duft überwältigend war. Er sagte zu ihr: „O Dienerin des Gewalthabers, gehst du etwa gerade in die Moschee?“ Sie sagte: „Ja.“ Er sagte: „Und hast du dich deshalb dafür parfümiert?“ Sie sagte: „Ja.“ Er sagte: „Dann geh wieder zurück (in dein Heim) und wasche dich, denn ich hörte den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagen: „Wenn eine Frau in die Moschee kommt und ihr Duft überwältigend ist, wird Allah keines ihrer Gebet annehmen, bis sie nach Hause geht und sich wäscht.“


Diese Aĥādīthe sind allgemeingültig. Das Verbot des Auftragens von Parfüm erstreckt sich sowohl auf den Körper als auch auf die Kleidung, insbesondere da ja im dritten Ĥadīth der Weihrauch erwähnt wurde und Weihrauch speziell zum parfümieren der Kleidung benutzt wird.

Der Grund für dieses Verbot ist ganz klar, nämlich dass der Duft der Frauen die Begierden der Männer unnötig provoziert. Die Gelehrten haben ebenfalls auch andere Dinge zu diesem Punkt aufgezählt, die zu den Dingen gehören, die von Frauen vermieden werden sollten, wenn sie in die Moschee gehen, wie zum Beispiel schöne Kleider, sichtbarer Schmuck, übermäßige Zierde und das sich Vermischen mit Männern. Siehe dazu „Fatĥ al-Bārī“, 2/279.

Daqīq Ibn al-‘Ayd sagte: „Dies zeigt, dass es für eine parfümierte Frau verboten ist, in die Moschee zu gehen, da dies eine Ursache für die Erweckung der Begierde der Männer sein kann.“ [Dies wurde von al-Manāwī in „Fayd al-Qadīr“ im Kommentar zum ersten Ĥadīth von Abu Hurairah zitierten].

Sechstens:      Es darf der Kleidung der Männer nicht ähneln.

Es wurden in zahlreichen Aĥādīthe, die authentisch sind, berichtet, dass eine Frau, die Männer in der Kleidung oder in anderer Weise nachahmt, verflucht sei. Es folgen nun einige dieser Aĥādīthe, die wir diesbezüglich kennen:

1.         Abu Hurairah sagte: „Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, verfluchte den Mann, der Frauenkleider trägt und die Frau, die Männerkleidung trägt.“

2.         ‘Abdullah Ibn ‘Amr sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagen: „Frauen, die die Männer nachahmen, sind nicht von uns und ebenso diejenigen Männer, die die Frauen nachahmen.“

3.         Ibn 'Abbāş hat gesagt: Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, verfluchte die verweiblichten Männer und die vermännlichten Frauen. Er sagte: „Vertreibt sie aus ihren Häusern.“ Er sagte: „Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, vertrieb danach den so und so und ‘Ummar vertrieb den so und so.“ In einem anderen Wortlaut heißt es: „Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, verfluchte Männer, die Frauen und Frauen, die Männer nachahmen.“

4.         ‘Abdullah Ibn ‘Amr sagte: Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken,  sagte: „Drei Arten von Menschen werden weder in das Paradies eintreten noch wird sie Allah am Tage der Auferstehung anschauen: Derjenige, der seine Eltern plagt, die Frau, die eine Neigung zum Männlichen zeigt bzw. Männer nachahmt und der Dayyūth.“ (Anm. des Übersetzers: Ein Dayyūth ist jemand, der die Unsittlichkeit seiner nahestehenden weiblichen Verwandten (Töchter, Ehefrau etc.) zulässt und ohne jegliche Strenge ist).

5.         Ibn Abī Malīkah - dessen Name ‘Abdullah Ibn ‘Ubaidullah war - sagte: Es wurde zu ‘Ā`ischah, Allahs Wohlgefallen auf ihr, gesagt: „Was ist, wenn eine Frau Sandalen trägt (, die eigentlich für Männer gedacht sind)?“ Sie sagte: „Der Gesandte, möge Allah ihn loben und Heil schenken, verfluchte Frauen, die wie Männer handeln.“

Diese Aĥādīthe zeigen ganz deutlich, dass es für Frauen verboten ist, Männer nachzuahmen und umgekehrt. Dies umfasst in der Regel Kleidung und andere Dinge. Die von uns erwähnten Aĥādīthe beziehen sich hier jedoch lediglich auf die Kleidung.

Siebtens:        Es darf der Kleidung der Ungläubigen (Kuffār) nicht ähneln.

Es ist in der Scharī‘ah verankert, dass Muslime, Männer und Frauen gleichermaßen, die Ungläubigen nicht nachahmen dürfen, sei es im Hinblick auf ihre Anbetung, ihren Festen oder ihrer typischen Kleidungsart. Dies ist ein wichtiges Grundprinzip der islamischen Rechtslehre, die aber in der heutigen Zeit leider von vielen Muslimen vernachlässigt wird, auch von solchen, die für diese Religion eintreten und andere zum Islam rufen. Dies geschieht entweder auf Grund ihrer Unkenntnis über ihre eigene Religion oder weil sie ihren eigenen Launen und Gelüsten folgen. Es kann aber auch sein, dass sie zu den „modernen Sitten“ abgewichen sind und somit zum Nachahmer des Westens geworden sind. Dies war eines der wesentlichen Ursachen für den Niedergang der Muslime, für ihre Schwäche und für die Kolonialisierung durch die Ausländer. "Allah ändert nicht den Zustand eines Volkes, bis sie das ändern, was in ihnen selbst ist." [ar-Ra‘d 13:11]. Wenn sie es nur wüssten.

Es ist erforderlich zu wissen, dass es zahlreiche Beweise für die Richtigkeit dieses Grundprinzips existieren, sei es aus dem Qur`ān oder auch aus der Şunnah. Die Beweise aus dem Qur`ān sind zusammengefasst und werden in der Şunnah weiter ausgeführt, so wie es immer der Fall ist.

Achtens:         Es darf nicht zum Zweck des Ruhmes und der Eitelkeit getragen werden.

Ibn ‘Ummar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, sagte: Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Derjenige, der Kleidung trägt, die für den weltlichen Ruhm entworfen wurde, den wird Allah am Tag der Wiederauferstehung ein Kleid der Demut tragen lassen; dann wird er ins Feuer gehen.“

[„Der Schleier der muslimischen Frau“ („Ĥidjāb al-Mar`ah al-Muşlimah“), S. 54-67].

 

Was deine zweite Frage anbetrifft, nämlich ob das Tragen von Niqāb (Burka) Pflicht ist, so werden wir, wenn Allah will, in nahe Zukunft dazu Stellung nehmen.

Und Allah weiß es am besten.

Ĥidjāb vor ungläubigen Frauen

Frage:

In dem Buch „Islamische Fatāwah für Frauen“ steht, dass eine Muslima vor ihrer ungläubigen Bediensteten keinen Ĥidjāb zu tragen braucht. Gilt dies auch für Hochzeiten / Henna usw.? Eine zum Islam konvertierte Schwester feiert die Hochzeit inshallah im Sinne des Islams, hat aber eine ungläubige Familie. Ist es für uns Gäste erlaubt, ohne Ĥidjāb auf dieser Feier zu sein? Barakallahu fīkum.

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Einige Gelehrte machen eine Unterscheidung zwischen muslimischen und ungläubigen Frauen. Deshalb lassen sie es auch nicht zu, dass eine muslimische Frau ihren Ĥidjāb  vor einer ungläubigen Frau ablegt. Diese Sichtweise ist jedoch weniger korrekt, da jüdische Frauen stets bei ’Ā`ischah und den anderen Gefährtinnen waren und nichts darüber bekannt ist, dass sie ihren Ĥidjāb  vor ihnen trugen.

Die Gelehrten des Ständigen Ausschusses wurden gefragt:

„Ist es verpflichtend, Ĥidjāb  vor ungläubigen Frauen zu tragen oder können wir mit ihnen so verfahren, wie wir mit muslimischen Frauen verfahren?“

Sie antworteten:

„Es gibt zwei Ansichten unter den Gelehrten bezüglich dieser Angelegenheit. Doch die richtige Sichtweise ist die, dass es nicht verpflichtend ist, da weder von den Frauen des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – noch von den Gefährtinnen dieses überliefert wurde, wenn sie sich mit jüdischen und Götzendienenden Frauen in Medina getroffen haben. Hätten sie ihren Ĥidjāb  bei diesen Treffs anbehalten, dann wäre dies auch überliefert worden, so wie andere Dinge überliefert wurden, die weniger wichtig waren.“ [Fatāwah al-Ladjnah ad-Dā`imah, 17/287].

Scheich Ibn ’Uthaimin, möge Allah mit ihm gnädig sein, wurde folgendes gefragt:

„Ist es zulässig, dass eine muslimische Frau ihr Hār vor einer nicht-muslimischen Frau aufdeckt, zumal sie weiß, dass diese nicht-muslimische Frau ihren männlichen Verwandten, die keine Muslime sind, andere Frauen bildlich beschreibt?“

Er antwortete:

„Dies ist eine Frage, die auf verschiedene Interpretationen der Gelehrten bezüglich des Verses beruht, in dem der erhabene Allah sagte: "Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen […]." [an-Nūr 24:31].

Die Gelehrten sind sich uneinig bezüglich des Pronomens "Nişā`ihinnah" ("ihren Frauen"). Einige von ihnen sagten, dass damit allgemein das weibliche Geschlecht gemeint ist. Andere wiederum sagten, dass damit lediglich eine Art von Frauen gemeint ist, d.h. nur gläubige Frauen. Nach der ersten Sichtweise ist es für eine Frau zulässig, ihr Haar und ihr Gesicht vor nicht-muslimischen Frauen aufzudecken. Doch nach der zweiten Sichtweise ist es nicht zulässig. Wir neigen stärker zur ersten Sichtweise, da diese näher an den Beweisen ist. Somit gibt es unter den Frauen hier keinen Unterschied zwischen einer muslimischen und einer nicht-muslimischen Frau.

Dies gilt so lange, wie keine Fitnah (Versuchung) befürchtet wird. Doch wenn die Gefahr einer Fitnah gegeben ist, wie z. B., wenn befürchtet wird, dass eine Frau ihren männlichen Verwandten andere muslimischen Frauen bildlich beschreibt, dann ist es hier wichtig, dass Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden. Hier sollte die Frau vor den anderen Frauen weder ihren Schleier ablegen noch irgendeinen Teil ihres Körpers, wie Füße, Haare, usw., zeigen, egal ob es sich dabei um eine muslimische oder nicht-muslimische Frau handelt.“ [Fatāwah al-Mar`ah al-Muşlimah – zusammengestellt von Şalāĥuddīn Maĥmūd, S. 605].

 

Und Allah weiß es am besten.

Darf eine Frau mit einer Hose unter einer langen Bluse hinausgehen?

Frage:

Ich treffe viele Schwestern, die Hosen tragen, aber ihr Hinterteil bedecken. Sie sagen, dass dies reichen würde. Aber ist es nicht so, dass die weite Kleidung einer Frau, ihr Ĥidjāb, über der Hose bis kurz über den Knöchel gehen muss?

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah.

Erstens:

Es ist Ĥarām für eine Frau vor einem ihr fremden Mann (Nicht-Maĥram) in Hosen zu erscheinen, weil Hosen die Reize (’Aurah) einer Frau nicht in der Art und Weise bedecken, die in der Scharī’ah erforderlich ist. Im Gegenteil, sie betonen ihre Reize zusätzlich. Außerdem ahmt sie damit sowohl Männern nach als auch ungläubigen Frauen nach. All das ist jedoch bekanntlich verboten (Ĥarām).

Scheich Ibn ’Uthaimin, möge Allah mit ihm gnädig sein, sagte: „Ich finde, dass die Muslime dieser modischen Kleidung nicht folgen sollten, die uns von hier und dort importiert wird. Vieles dieser Kleidung ist mit unserer islamischen Kleiderordnung, die eine Frau vollständig bedeckt, nicht vereinbar, wie zum Beispiel Kleidungen, die kurz, sehr eng oder durchsichtig sind. Dazu gehört auch die Hose, die den Umfang der Beine einer Frau, ihren Bauch und ihre Taille zur Show stellt. Das Tragen solcher Hosen fällt auch unter dem folgenden authentischen Hadith, wo es heißt:

„Unter den Leuten der Hölle gibt es zwei Typen, die ich niemals gesehen habe – die einen haben Peitschen wie den Schwanz eines Ochsen, mit denen sie Menschen schlagen. Die anderen sind Frauen, die bekleidet aber nackt sind. Sie wurden verführt (auf falsche Wege) und verführten andere. Ihr Haar ist hoch (gesteckt) wie die Höcker (von Kamelen). Diese Frauen werden das Paradies nicht betreten noch seinen Duft spüren obgleich er aus solch und solcher Entfernung wahrgenommen werden kann.“ [Verzeichnet bei Muslim unter der Nr. 2128].

Scheich Ibn ’Uthaimin sagte auch: „Was ich glaube ist, dass es für Frauen verboten (Ĥarām) ist Hosen zu tragen, da sie damit unter anderem auch Männer nachahmen. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, verfluchte Frauen, die Männer nachahmen. Außerdem tötet das Tragen solcher Kleidung den Scharm einer Frau ab. Sie öffnet damit aber auch die Tür für die Kleidung der Leute der Hölle, da der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Unter den Leuten der Hölle gibt es zwei Typen, die ich niemals gesehen habe.“ Dann erwähnte er die „Frauen, die bekleidet aber nackt sind. Sie wurden verführt (auf falsche Wege) und verführten andere. Ihr Haar ist hoch (gesteckt) wie die Höcker (von Kamelen). Diese Frauen werden das Paradies nicht betreten noch seinen Duft spüren.“[Madjmū’ Fatāwah Scheich Ibn ’Uthaimīn].

Der ständige Ausschuss der Gelehrten hat gesagt: „Es ist ihr nicht erlaubt, Hosen zu tragen, da Frauen dadurch Männer nachahmen würden.“ [Fatāwah al-Ladjnah al-Dā`imah - 17/102].

Zweitens:

Das Verbot des Tragens von Hosen wird nur dann aufgehoben, wenn die Frau dies unter ihrem Kleid trägt und nicht, indem sie es lediglich unter ihrer Bluse trägt, auch wenn diese Bluse bis zu den Knien reichen würde. Denn dadurch wäre der Grund für das Verbot immer noch vorhanden.

Scheich ’Abdurrazzāq ’Afīfi, möge Allah mit ihm gnädig sein, sagte: „Eine Frau kann Hosen unter einem vollständig bedeckten Kleidungsstück tragen. Sie ahmt dadurch Männern nicht nach, solange sie dies unter ihrem weiten Gewand trägt.“ [Fatāwah Scheich ’Abdurrazzāq ’Afīfi - S. 573].

Möge Allah dich auf dem rechten Weg festigen und dich für das Befolgen der Wahrheit reichlich belohnen. Und möge Er auch den anderen Schwestern, die noch nicht so weit sind die Kraft geben, damit sie zur Wahrheit finden.

Und Allah weiß es am besten.

Das Urteil bezüglich des Rupfens und Trimmens der Augenbrauen

Frage:

Manche Frauen gehen zu Kosmetikerinnen, um die Form ihrer Augenbrauen durch Rasieren oder Schneiden der Kanten zu verschönern. Was ist das Urteil diesbezüglich?

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah!

Das Verändern der Form der Augenbrauen durch Schneiden, Rasieren oder Zupfen ihrer Kanten, um dadurch schöner zu erscheinen, so wie es von einigen Frauen heutzutage gemacht wird, ist verboten (Ĥarām). Denn sie verändern dadurch die Schaffung Allahs und folgen damit den Einflüsterungen des Teufels (Schaitān) und seinem Ruf nach der Veränderung der  Schaffung Allahs. Der erhabene Allah hat gesagt:

"Wahrlich, Allah wird es nicht vergeben, dass Ihm Götter zur Seite gestellt werden: doch Er vergibt, was geringer ist als dies, wem Er will. Und wer Allah Götter zur Seite stellt, der ist in der Tat weit irregegangen. Wahrlich, sie rufen statt Seiner nur weibliche Wesen an; dabei rufen sie nur einen rebellischen Satan, den Allah verflucht hat und der dies erwiderte: „Ich werde von Deinen Dienern einen bestimmten Teil nehmen; und ich werde sie irreleiten und ihre Hoffnungen anregen und ihnen Befehle erteilen, dem Vieh die Ohren aufzuschlitzen; und ich werde ihnen befehlen, und sie werden Allahs Schöpfung verändern.“ Und wer sich Satan statt Allah zum Beschützer nimmt, der hat sicherlich einen offenkundigen Verlust erlitten; er macht ihnen Versprechungen und erweckt Wünsche in ihnen, und was Satan ihnen verspricht, ist Trug."1

Im Şaĥīĥ ist verzeichnet, dass Ibn Maş’ūd, Allahs Wohlgefallen auf ihm, gesagt hat: „Allah verflucht die Frauen, die andere Frauen tätowieren oder sich selbst tätowieren lassen, anderen die Augenbrauen entfernen oder ihre eigenen entfernen, anderen die Zähne abfeilen oder ihre eigene abfeilen (um die Zwischenräume kosmetisch zu vergrößern) und somit die Schaffung Allahs verändern!“ Dann sagte er (also Ibn Maş’ūd): „Sollte ich nicht diejenigen verfluchen, die der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, verflucht hat, wenn es doch so im Qur`ān steht- damit meinte er die Aussage des erhabenen Allahs: "Und was euch der Gesandte gibt, das nehmt an; und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch."2

[Das ständige Komitee der Gelehrten für Recherchen und Geben von Rechtssprechungen (Fatwah), al-Ladjnah ad-Dā’imah,5/179].

 

 

 

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1 an-Nişā`4:116

2 al-Ĥaschr 59:7

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