Die verbindlichen Bedingungen für einen islamischen Schleier (Ĥidjāb)

Frage:

Ich habe eine Frage zum Ĥidjāb, ich habe sehr viele unterschiedliche Meinungen gehört. Könnt ihr das Ĥidjāb nach Scharī‘ah erklären?? Und ist es Pflicht, Niqāb zu tragen??

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah. Und Lob und Heil seien auf Seinen Gesandten.

Scheich al-Albānī
, möge Allah mit ihm gnädig sein, hat gesagt: „Die Bedingungen des Ĥidjāb sind folgende:

Erstens:          Es sollte den gesamten Körper bedecken, außer das, was davon ausgenommen wurde.

Der erhabene Allah hat sagt: "O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunterziehen. Das ist eher geeignet, dass sie erkannt und so nicht belästigt werden. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig." [al-Aĥzāb, 33:59].

Dieser Vers stellt eindeutig fest, dass es Pflicht ist, die Schönheit einer Frau zu bedecken. Nichts davon darf für einen Nicht-Maĥram Mann zu sehen sein, außer das, was unbeabsichtigt zum Vorschein kam. In diesem Fall trifft sie keine Schuld, wenn sie dazu spurtet, diese Stellen wieder zu bedecken.

Al-Ĥāfidh Ibn Kathīr sagte in seinem Taffşīr: „Dies bedeutet, dass sie einem Nicht-Maĥram nichts von ihrer Schönheit zeigen dürfen, außer das, was unmöglich ist, zu verbergen. Ibn Maş‘ūd sagte: „So wie der Mantel und die Kleidung. Das heißt, das, was die Frauen der Araber an äußeres Gewand zu tragen pflegten, die die Kleidung darunter bedeckt haben. Das kleine Stück unten, was von der Kleidung vielleicht zu sehen ist, ist nicht schlimm für sie, da es unmöglich ist, es zu verbergen.““

Zweitens:       Es darf in sich schon keine Zierde (Verschönerung) sein.

Der erhabene Allah hat gesagt: "Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen […] ihren Schmuck (Verschönerung) nicht offen zeigen […]." [an-Nūr 24:31]. Die allgemeine Bedeutung dieses Verses umfasst auch das äußere Gewand. Denn, wenn es verschönert ist, dann wird es genauso die Aufmerksamkeit der Männer auf sie lenken. Dies wird durch den Vers in Sure al-Aĥzāb weiter bekräftig: "Haltet euch in euren Häusern auf; und stellt euch nicht zur Schau wie in der Zeit der früheren Unwissenheit." [al-Aĥzāb 33:33].

Dies wird auch durch den Ĥadīth unterstützt, wo darin der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Es gibt drei Arten von Menschen, nach denen ihr nicht fragen braucht: Ein Mann, der die Gemeinschaft (al-Djamā’ah) verlassen hat, zu seinem Führer ungehorsam war und ungehorsam starb. Eine Sklavin bzw. ein Sklave, die bzw. der davonläuft und dann stirbt. Eine Frau, deren Mann abwesend ist und der ihr all das hinterlassen hat, was sie braucht. Doch als er ging, hat sie sich zur Schau gestellt. Fragt mich nicht nach denen.“ [verzeichnet bei al-Ĥākim, 1/119 und Aĥmad, 6/19. Dieser Ĥadīth wurde von Faddālah Bint ‘Ubaid berichtet. Seine Überlieferungskette (Işnād) ist authentisch (şaĥīĥ) und steht ist in „al-Adabb al-Muffradd“].

Drittens:         Es sollte dick und nicht durchsichtig sein.

Denn die Verschleierung wird erst durch diese Bedingung erfüllt. Durchsichtige Kleidung macht eine Frau noch verlockender und schöner für den Mann. Deshalb sagte der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, diesbezüglich: „In der letzten Zeit meiner Ummah (islamische Gemeinschaft) wird es Frauen geben, die bekleidet und doch nackt sind, die ihr Haar hochstecken wie die Höcker eines Kamels – verflucht sie, denn sie sind verflucht.“ In einem anderen Ĥadīth fügt er noch hinzu: „Sie werden das Paradies nicht betreten noch seinen Duft auch nur riechen können, obwohl dieser Duft über eine Entfernung von so und so wahrgenommen werden kann.“ [verzeichnet bei Muşlim aus dem Bericht von Abu Hurairah].

Ibn ‘Abdul-Barr sagte: „Das, was er, möge Allah ihn loben und Heil schenken, damit gemeint hat, sind Frauen, die feine Kleider tragen, die ihren Körper betonen und nicht bedecken. Sie sind so gesehen zwar bekleidet, doch in Wirklichkeit nackt.“ [aş-Şuyūtī in „Tanwīr al-Ĥawālik, 3/103].

Viertens:        Es sollte weit sein und nicht enganliegend, so dass es Teile des Körpers beschreibt.

Der Zweck der Kleidung ist das Abwehren der Fittnah (Versuchung) und dies kann nur dann erreicht werden, wenn die Kleidung weit und nicht enganliegend ist. Enge Kleidung zeigt, auch wenn es die Hautfarbe der Frau verbergen sollte, die Umrisse ihres Körpers oder zumindest ein Teil davon und schafft somit ein lebendiges Bild in den Köpfen der Männer. Dies verbirgt bekannter weise viel Unheil und stiftet auch zu Unheil an. Also muss die Kleidung weit sein.

Uşāmah Ibn Zaid sagte: „Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken,  gab mir einen dicken ägyptischen Gewand, das eines der Geschenke war, die ihm Duĥyat al-Kalbī gab. Ich wiederum gab es meiner Frau, damit sie es trägt. Er sagte: „Warum sehe ich nicht, dass du das ägyptische Gewand trägst?“ Ich sagte: „Ich habe es meiner Frau gegeben, damit sie es trägt.“ Er sagte: „Dann sag ihr, sie solle darunter ein Kleid tragen, denn ich befürchte, dass es die Größe ihrer Knochen beschreiben könnte.“ [verzeichnet bei ad-Diyā` al-Maqdişī in „al-Aĥādīth al-Muchtārah, 1/442, bei Aĥmad und al-Bayhaqī, mit einer guten (ĥaşşan) Überlieferungskette].

Fünftens:        Es darf weder parfümiert sein noch den Duft des Weihrauchs tragen.

Es gibt zahlreiche Aĥādīthe, die es Frauen verbieten, sich zu parfümieren, wenn sie aus ihren Häusern gehen. Wir werden hier einige davon erwähnen, die eine authentische Überlieferungskette haben:

  1. Abū Mūşā al-Asch‘arī sagte: Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Jede Frau, die sich parfümiert und an den Leuten vorbeigeht, so dass sie sie riechen können, ist eine Ehebrecherin.“
  2. Zainab ath-Thaqafiyyah hat berichtet, dass der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wenn eine von euch (Frauen) in die Moschee geht, dann soll sie kein Parfüm auftragen.“
  3. Abu Hurairah sagte: Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken,  sagte: „Lasst keine Frau, die sich mit duftenden Weihrauch (Bachūr) parfümiert hat, mit uns am ‘Ischā`-Gebet teilnehmen.“
  4. Mūşā Ibn Yaşār hat von Abu Hurairah berichtet, dass eine Frau an ihm vorbeiging, während ihr Duft überwältigend war. Er sagte zu ihr: „O Dienerin des Gewalthabers, gehst du etwa gerade in die Moschee?“ Sie sagte: „Ja.“ Er sagte: „Und hast du dich deshalb dafür parfümiert?“ Sie sagte: „Ja.“ Er sagte: „Dann geh wieder zurück (in dein Heim) und wasche dich, denn ich hörte den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagen: „Wenn eine Frau in die Moschee kommt und ihr Duft überwältigend ist, wird Allah keines ihrer Gebet annehmen, bis sie nach Hause geht und sich wäscht.“


Diese Aĥādīthe sind allgemeingültig. Das Verbot des Auftragens von Parfüm erstreckt sich sowohl auf den Körper als auch auf die Kleidung, insbesondere da ja im dritten Ĥadīth der Weihrauch erwähnt wurde und Weihrauch speziell zum parfümieren der Kleidung benutzt wird.

Der Grund für dieses Verbot ist ganz klar, nämlich dass der Duft der Frauen die Begierden der Männer unnötig provoziert. Die Gelehrten haben ebenfalls auch andere Dinge zu diesem Punkt aufgezählt, die zu den Dingen gehören, die von Frauen vermieden werden sollten, wenn sie in die Moschee gehen, wie zum Beispiel schöne Kleider, sichtbarer Schmuck, übermäßige Zierde und das sich Vermischen mit Männern. Siehe dazu „Fatĥ al-Bārī“, 2/279.

Daqīq Ibn al-‘Ayd sagte: „Dies zeigt, dass es für eine parfümierte Frau verboten ist, in die Moschee zu gehen, da dies eine Ursache für die Erweckung der Begierde der Männer sein kann.“ [Dies wurde von al-Manāwī in „Fayd al-Qadīr“ im Kommentar zum ersten Ĥadīth von Abu Hurairah zitierten].

Sechstens:      Es darf der Kleidung der Männer nicht ähneln.

Es wurden in zahlreichen Aĥādīthe, die authentisch sind, berichtet, dass eine Frau, die Männer in der Kleidung oder in anderer Weise nachahmt, verflucht sei. Es folgen nun einige dieser Aĥādīthe, die wir diesbezüglich kennen:

1.         Abu Hurairah sagte: „Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, verfluchte den Mann, der Frauenkleider trägt und die Frau, die Männerkleidung trägt.“

2.         ‘Abdullah Ibn ‘Amr sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagen: „Frauen, die die Männer nachahmen, sind nicht von uns und ebenso diejenigen Männer, die die Frauen nachahmen.“

3.         Ibn 'Abbāş hat gesagt: Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, verfluchte die verweiblichten Männer und die vermännlichten Frauen. Er sagte: „Vertreibt sie aus ihren Häusern.“ Er sagte: „Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, vertrieb danach den so und so und ‘Ummar vertrieb den so und so.“ In einem anderen Wortlaut heißt es: „Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, verfluchte Männer, die Frauen und Frauen, die Männer nachahmen.“

4.         ‘Abdullah Ibn ‘Amr sagte: Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken,  sagte: „Drei Arten von Menschen werden weder in das Paradies eintreten noch wird sie Allah am Tage der Auferstehung anschauen: Derjenige, der seine Eltern plagt, die Frau, die eine Neigung zum Männlichen zeigt bzw. Männer nachahmt und der Dayyūth.“ (Anm. des Übersetzers: Ein Dayyūth ist jemand, der die Unsittlichkeit seiner nahestehenden weiblichen Verwandten (Töchter, Ehefrau etc.) zulässt und ohne jegliche Strenge ist).

5.         Ibn Abī Malīkah - dessen Name ‘Abdullah Ibn ‘Ubaidullah war - sagte: Es wurde zu ‘Ā`ischah, Allahs Wohlgefallen auf ihr, gesagt: „Was ist, wenn eine Frau Sandalen trägt (, die eigentlich für Männer gedacht sind)?“ Sie sagte: „Der Gesandte, möge Allah ihn loben und Heil schenken, verfluchte Frauen, die wie Männer handeln.“

Diese Aĥādīthe zeigen ganz deutlich, dass es für Frauen verboten ist, Männer nachzuahmen und umgekehrt. Dies umfasst in der Regel Kleidung und andere Dinge. Die von uns erwähnten Aĥādīthe beziehen sich hier jedoch lediglich auf die Kleidung.

Siebtens:        Es darf der Kleidung der Ungläubigen (Kuffār) nicht ähneln.

Es ist in der Scharī‘ah verankert, dass Muslime, Männer und Frauen gleichermaßen, die Ungläubigen nicht nachahmen dürfen, sei es im Hinblick auf ihre Anbetung, ihren Festen oder ihrer typischen Kleidungsart. Dies ist ein wichtiges Grundprinzip der islamischen Rechtslehre, die aber in der heutigen Zeit leider von vielen Muslimen vernachlässigt wird, auch von solchen, die für diese Religion eintreten und andere zum Islam rufen. Dies geschieht entweder auf Grund ihrer Unkenntnis über ihre eigene Religion oder weil sie ihren eigenen Launen und Gelüsten folgen. Es kann aber auch sein, dass sie zu den „modernen Sitten“ abgewichen sind und somit zum Nachahmer des Westens geworden sind. Dies war eines der wesentlichen Ursachen für den Niedergang der Muslime, für ihre Schwäche und für die Kolonialisierung durch die Ausländer. "Allah ändert nicht den Zustand eines Volkes, bis sie das ändern, was in ihnen selbst ist." [ar-Ra‘d 13:11]. Wenn sie es nur wüssten.

Es ist erforderlich zu wissen, dass es zahlreiche Beweise für die Richtigkeit dieses Grundprinzips existieren, sei es aus dem Qur`ān oder auch aus der Şunnah. Die Beweise aus dem Qur`ān sind zusammengefasst und werden in der Şunnah weiter ausgeführt, so wie es immer der Fall ist.

Achtens:         Es darf nicht zum Zweck des Ruhmes und der Eitelkeit getragen werden.

Ibn ‘Ummar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, sagte: Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Derjenige, der Kleidung trägt, die für den weltlichen Ruhm entworfen wurde, den wird Allah am Tag der Wiederauferstehung ein Kleid der Demut tragen lassen; dann wird er ins Feuer gehen.“

[„Der Schleier der muslimischen Frau“ („Ĥidjāb al-Mar`ah al-Muşlimah“), S. 54-67].

 

Was deine zweite Frage anbetrifft, nämlich ob das Tragen von Niqāb (Burka) Pflicht ist, so werden wir, wenn Allah will, in nahe Zukunft dazu Stellung nehmen.

Und Allah weiß es am besten.

basseera.de

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