Ist es eine Bedingung, einer Person den Beweis vorher zu erbringen, wenn man ihn zum Neuerer erklären will?

 


Frage:

Ist es denn eine Bedingung, demjenigen die Beweise zu erbringen, der eine Neuerung (Bidd’ah) begeht, bevor er zum Neuerer (Mubtadi’) erklärt wird?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah!

Und Lob und Heil mögen auf den Gesandten Allahs sein, auf seine Angehörigen, seine Gefährten und all jene, die seiner Rechtleitung gefolgt sind.

Es ist unter den Leuten der Şunnah bekannt, dass wenn jemand in eine Sache geraten ist, die zum Unglauben führt, er solange nicht zum Ungläubigen erklärt werden darf, bis ihm die nötigen Beweise dafür erbracht werden.

Was jedoch denjenigen anbetrifft, der in eine Neuerung geraten ist, so muss man hier folgende Unterscheidung treffen:

Erstens:          Wenn es sich dabei um Leute der Neuerung handelt, wie den Rawāfid, Chawāridj, al-Djahmiyyah, al-Qadariyyah, al-Mu’tazilah, aş-Şūfiyyah, al-Qubūriyyah, al-Murdji`ah und all jene, die sich ihnen angeschlossen haben, wie die al-Ichwān, at-Tablīĝ und ihresgleichen, so haben die Şalaf es hier nicht als Bedingung gemacht, ihnen die Beweise vorher erbringen zu müssen, bevor sie zu Neuerer verurteilt werden.

Zum Rāfidī [1] wird gesagt, dass er ein Neuerer ist, zum Chāridjī wird gesagt, dass er ein Neuerer ist usw. Dabei ist es gleichgültig, ob man ihm vorher die Beweise dafür erbracht hat oder nicht.

Zweitens:       Wenn es sich dabei um jemanden handelt, der zu den Leuten der Şunnah gehört, jedoch in eine klare Neuerung geraten ist, indem er zum Beispiel sagt, dass der Qur`ān erschaffen sei oder die Vorherbestimmung (al-Qadar) leugnet oder einige Ansichten der Chawāridj vertritt oder ähnliches. Auch dieser wird zum Neurer erklärt, so wie es die Şalaf zu tun pflegten.

Ein Beispiel dafür ist das, was über Ibn ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf beide – überliefert wurde, als man ihn bezüglich der al-Qadariyyah gefragt hatte. Er sagte: „Wenn du einen dieser Leute treffen solltest, dann teile ihm mit, dass ich mich von ihnen losgesagt habe und sie sich von mir losgesagt haben.“ [verzeichnet bei Muşlim, Nr.8].

Scheich al-Işlām – möge Allah mit ihm gnädig sein – hat in „Dar` Ta’ārud al-’Aql wa n-Naql“ (1/254) gesagt: „Der Weg der Şalaf und der Gelehrten besteht unter anderem auch darin, auf die richtige Bedeutung zu achten, die durch die Scharī’ah und den Verstand bekannt sind. Dabei achten sie stets auf die religiösen Formulierungen und benutzen diese überall dort, wo es ihnen nur möglich ist. Wenn jemand nun mit Worten gesprochen hat, die eine falsche Bedeutung darstellten, sodass es damit im Widerspruch zum Qur`ān und zur Şunnah stand, dann haben sie ihm diese dann auch klar widerlegt. Und wenn ein anderer mit Worten der Neuerung sprach, die sowohl Wahrheit als auch Unwahrheit beinhalteten, so haben sie ihn ebenfalls den Neuerern zugeschrieben. Dabei sagten sie: „Er hat lediglich eine Neuerung mit einer anderen Neuerung begegnet und eine Falschheit mit einer anderen Falschheit widerlegt.““

Ich sage: In dieser Textpassage lässt sich die Erklärung gewaltiger und wichtiger Angelegenheiten finden, die die rechtschaffenen Şalaf beherzigt haben, um ihre Religion der Wahrheit damit zu bewahren und sie vor dem Komplott der Neuerung und der Fehler zu beschützen. Dazu gehört:

1.         Ihre erhöhte Achtsamkeit vor den Neuerungen und ihre Beachtung der richtigen Formulierungen und Bedeutungen, die durch die Scharī’ah und den Verstand bekannt sind. Sie haben, soweit es ihnen natürlich möglich war, nur solche Formulierungen gewählt, die durch die Scharī’ah gegeben waren. Dabei haben sie diese nur dort angewandt, wo sie mit den Bedeutungen der Scharī’ah, die der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gebracht hat, auch im Einklang standen.

2.         Sie sind die Wächter und Beschützer der Religion. Sie haben jeden widerlegt, der mit Worten gesprochen hat, die eine falsche Bedeutung darstellten und die im Widerspruch waren zum Qur`ān und zur Şunnah. Und wer für seine Rede Formulierungen gewählt hatte, die der Neuerung entsprachen, sodass sowohl Wahrheit als auch Falschheit darin zu finden war, der wurde ebenso der Neuerung zugeschrieben, auch wenn er zu jenen gehörte, die die Leute der Falschheit widerlegten. Dabei sagten sie: „Er hat lediglich eine Neuerung mit einer anderen Neuerung begegnet und eine Falschheit mit einer anderen Falschheit widerlegt.“ Dies gilt auch dann, wenn dieser Widerlegende zu den Vorzüglichsten der Leute der Şunnah wa l-Djamā’ah gehören sollte. Und sie sagen nicht und werden auch niemals sagen, dass man seine allgemeinen Aussagen im Lichte seiner spezifischen Aussagen betrachten müsse, nur weil wir wissen, dass er zu den Leuten der Şunnah gehört.

Scheich al-Işlām hat gesagt, nachdem er über diese Methodik der Şalaf und der Gelehrten berichtet hat: „Zu diesen bekannten Geschichten gehört auch die, die al-Challāl in seinem Buch „aş-Şunnah“ [2] und andere [3] bezüglich des „Ausgesprochenen“ („al-Lafdh“) und des „Zwanges“ („al-Djabr“) erwähnt haben.“

Ich sage: Er – möge Allah mit ihm gnädig sein – weist auf die Art und Weise der Gelehrten hin, wie sie jemanden zum Neurer erklärten (Tabdī’), der sagt: „Meine Rezitation des Qur`ān ist erschaffen.“ Denn diese Aussage verbirgt sowohl Wahrheit als auch Falschheit. Genauso verhält es sich auch beim Ausdruck „al-Djabr“. Auch diese Ausdrucksweise verbirgt sowohl Wahrheit als auch Falschheit. Der Scheich al-Işlām hat erwähnt, dass die Gelehrten wie al-Auzā’ī, Aĥmad Ibn Ĥanbal, aber auch andere, beide Gruppen kritisieret haben, sowohl diejenigen, die es leugneten als auch jene, die es bekräftigten.

Er – möge Allah mit ihm gnädig sein – sagte weiter: „Diese absolut ablehnende Haltung gegenüber dem „al-Djabr“ wurden über az-Zubaidī, Şufyān ath-Thaurī, ’Abdur-Raĥmān Ibn Mahdī und andere mehr überliefert.

Al-Auzā’ī, Aĥmad und andere haben gesagt: „Wer sagt, dass er dazu gezwungen wird, der hat einen Fehler begangen. Und wer sagt, dass er dazu nicht gezwungen wird, hat ebenfalls einen Fehler begangen. Vielmehr soll gesagt werden: Allah leitet recht, wen Er will und lässt in die Irre gehen, wen Er will – und dergleichen.

Sie sagten, dass es für den Zwang keinen Ursprung im Qur`ān und in der Şunnah finden lässt. In der Şunnah sei lediglich „al-Djabl“ (Die natürliche Eingebung) und nicht „al-Djabr“ (Der Zwang) erwähnt worden. Denn es ist über den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – authentisch überliefert worden, dass er zu Aschadj ’Abdul-Qaiş sagte: „Du hast zwei Wesenszüge, die Allah liebt: Sanftmut und Besonnenheit. Er sagte: „Sind es zwei Wesenszüge, die ich mir selbst angeeignet habe oder sind es zwei Wesenszüge, die mir eingegeben wurden. Er sagte: „Vielmehr wurden sie dir eingegeben.“ Er sagte: „Alles Lob gebührt Allah, Der mir zwei Wesenszüge eingegeben hat, die Er liebt.““ Und sie sagten über den Ausdruck „al-Djabr“, dass dieser ein allgemeiner Ausdruck sei.“

Dann erklärte Ibn Taimiyah, dass dieser Ausdruck aus der einen Sicht richtig sein kann und aus einer anderen Sicht wiederum falsch. Dafür gab er dann jeweils ein Beispiel.

Dann sagte er weiter: „Daher haben es die Gelehrten untersagt, dieses Wort in einer allgemeinen Formulierung zu bekräftigen oder es abzulehnen, da dies eine Neuerung darstellt, das sowohl Wahrheit als auch Falschheit in sich verberge.“

Adh-Dhahabī – möge Allah mit ihm gnädig sein – hat gesagt: „Aĥmad Ibn Kāmil al-Qādī hat gesagt: „Ya’qūb Ibn Schaibah gehörte zu den großen Gefährten von Aĥmad Ibn al-Mu’adhall und al-Ĥārith Ibn Mişkīn. Er war ein achtbarer Gelehrter gewesen. Doch hielt er stets inne, wenn es um den Qur`ān ging. (Anm. des Übersetzers: D.h. er sagte weder, dass der Qur`ān erschaffen sei noch lehnte er diese Ansicht strikt ab).“ (Adh-Dhahabī sagte dann weiter:) Dieses Innehalten (bezüglich des Qur`āns) nahm er von seinem Scheich Aĥmad, den wir bereits erwähnten. Auch ’Alī Ibn al-Dja’d, Muş’ab az-Zubairī, Işĥāq Ibn Abī Işrā`īl und eine weitere Gruppe haben bezüglich des Qur`āns innegehalten. Diesbezüglich haben ihnen an die tausend Gelehrte widersprochen, wenn nicht die gesamten Gelehrten der Şalaf und Chalaf. Sie alle haben den Gedanken der Erschaffenheit des Qur`āns ausnahmslos zurückgewiesen. Weiter erklärten sie die al-Djahmiyyah zu Ungläubigen. Wir bitten Allah um Unversehrtheit in der Religion.

Abu Bakr al-Marūdhī hat gesagt: „Ya’qūb Ibn Schaibah hat sein Innehalten (bezüglich des Qur`āns) dann auch in dieser Region von Bagdad offenkundig gemacht. Deshalb warnte Abu ’Abdillah auch vor ihm. Al-Mutawakkil hatte ’Abdur-Raĥmān Ibn Yaĥyā Ibn Chāqān befohlen, Aĥmad Ibn Ĥanbal zu fragen, wen er für das Richteramt einsetzen solle. ’Abdur-Raĥmān hat gesagt: „Da fragte ich ihn über Ya’qūb Ibn Schaibah. Er sagte: „Er ist ein Neuerer, der seinen Gelüsten folgt.““ Al-Chatīb hat gesagt: „Er nannte ihn so wegen seinem Innehalten (bezüglich des Qur`āns).““ [aş-Şayr, 12/478].

Als Dāwūd al-Aşbahānī adh-Dhāhirī nach Bagdad kam, hatte er eine gute Beziehung zu Şāliĥ Ibn Aĥmad gehabt. Er bat deshalb Şāliĥ darum, er möge seinen Vater dazu zu bringen, ihm die Erlaubnis zu geben, mit ihm sprechen zu dürfen. Şāliĥ kam dann zu seinem Vater und sagte: „Es hat mich ein Mann darum gebeten, dich zu fragen, ob er zu dir kommen darf.“ Er sagte: „Wie heißt er?“ Er sagte: „Dāwūd.“ Er sagte: „Von wo kommt er?“ Er sagte: „Von den Leuten aus Aşbahān.“ Er sagte: „Was ist sein Beruf?“ Şāliĥ versuchte jedoch, seine Identität nicht preiszugeben. Doch Abū ’Abdillah hat ihn solange ausgefragt, bis er dahinter kam. Daraufhin sagte er: „Über den Zustand dieses Mannes hat mir Muĥammad Ibn Yaĥyā an-Naişābūrī geschrieben. Er gehört zu jenen die behaupten, dass der Qur`ān erschaffen sei. Deshalb soll er sich mir nicht nähern.“ Şāliĥ sagte: „Mein lieber Vater, er weist dies zurück und leugnet es.“ Doch Abū ’Abdillah sagte: „Muĥammad Ibn Yaĥyā ist wahrhaftiger, als er. Gewähre ihm nicht, zu mir zu kommen.“ [Tārīch Baĝdād, 8/374].

Drittens:         Wenn dieser zu den Leuten der Şunnah gehört und auch dafür bekannt ist, dass er stets nach der Wahrheit sucht, doch dann in eine kleine Neuerung fällt, so wird dieser nicht als Neuerer bezeichnet, wenn er stirbt, im Gegenteil, man sollte ihn mit dem Guten erwähnen. Wenn er jedoch noch am leben ist, dass sollte ein aufrichtiger Ratschlag an ihn gerichtet und ihm die Wahrheit gezeigt werden. Man sollte sich keineswegs damit beeilen, ihn den Neuerern zuzuschreiben. Erst wenn er darauf beharren sollte, darf man ihn der Neuerung bezichtigen.

Scheich al-Işlām Ibn Taimiyah – möge Allah mit ihm gnädig sein – hat gesagt: „Viele der fleißigen Şalaf und Chalaf haben auch manchmal Dinge gesagt oder getan, die eine Neuerung darstellten. Doch sie wussten nicht, dass es eine Neuerung war. Entweder, weil sie sich auf schwache Ĥadīthe bezogen haben, bei denen sie dachten, dass sie authentisch wären, oder weil sie einige Verse einfach missverstanden hatten. Andere wiederum vertraten gewisse Ansichten, da die Beweistexte bis dato noch nicht zu ihnen gelangt waren. Wenn nun ein Mann seinen Herrn fürchtet, so gut er kann, dann wird er auch zu denen gehören, die im folgenden Vers gemeint sind: "Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen." [al-Baqarah 2:286]. In einem Ĥadīth heißt es, dass der erhabene Allah daraufhin (als Antwort) sagte: "Dies habe Ich bereits getan." Die Erklärung hierfür wurde an einer anderen Stelle eingebracht.“ [Ma’āridj al-Wuşūl, S.43].

Abschließend lässt sich sagen, dass es nicht immer Bedingung sein muss, den Leuten der Neuerung die Beweise vorher erbringen zu müssen, bevor sie verurteilt werden. Genauso verhält es sich aber auch, dass diese Bedingung nicht ausnahmslos zurückgewiesen werden darf. Vielmehr sollte man damit so verfahren, wie ich es zuvor erklärt habe.

Mein Ratschlag an die Strebenden nach Wissen ist deshalb, dass sie sich an das Buch (Allahs) und an die Şunnah (Seines Gesandten) festhalten sollen. Sie sollten in allen Angelegenheiten ihrer Religion den Manhadj der Şalaf walten lassen, vor allem, wenn man andere zu Ungläubige, Frevler und Neuerer verurteilt, damit keine Diskussionen und Feindseligkeiten bezüglich dieser Dinge aufflammen.

Und ich rate speziell der Şalafi-Jugend, dass sie sich von den Dingen fernhalten sollen, die nur Feindseligkeiten, Uneinigkeiten und Spaltung hervorbringen. Denn dies sind Dinge, die Allah hasst und deshalb auch davor gewarnt hat. Auch der edle Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken, seine edlen Gefährten und die rechtschaffenen Şalaf haben davor gewarnt. Sie sollten sich bemühen, die Dinge unter den Menschen zu verbreiten, die Zusammenhalt und Brüderlichkeit untereinander bringen, Dinge, die sowohl Allah als auch Sein Gesandter – möge Allah ihn loben und Heil schenken – lieben.

Und möge Allah unseren Propheten loben und Heil schenken, ihm, seinen Angehörigen und Gefährten.“

Dies hat geschrieben: Rabee’ Ibn Hādī ’Umair al-Madchalī, am 24. Ramadan 1424 n.H. (18. November 2003).

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