Ist es zulässig, gegen die Herrscher zu rebellieren?

 


Frage:

Es gibt Menschen, die glauben, dass wenn einige Herrscher große Sünden begehen, wir dazu angeordnet seien, gegen sie zu rebellieren und versuchen sollten, diese Dinge zu ändern, auch wenn zu diesem Zeitpunkt dieser Versuch den Muslimen in diesem Land Schaden bringen wird und dadurch Probleme in der muslimischen Welt entstehen könnten. Was ist eure Meinung dazu?

 

Antwort:

„Alles Lob gebührt Allah.

Das grundlegende Prinzip der umfassenden Scharī’ah ist, dass es nicht erlaubt ist, ein Übel mit ein größeres Übel zu entfernen. Das Unheil muss mit dem abgewehrt werden, was es entfernt oder zumindest verringert. Das Abwehren des Unheils durch ein größeres Übel ist nach dem wissenschaftlichen Konsens (Idjmā’) der Muslime nicht erlaubt.

Wenn nun diese Gruppe, die das Land von diesem Herrscher, der klaren Kuffr (Unglaube) begeht, befreien will und sie auch in der Lage dazu ist, indem sie dann einen guten und gerechten Führer an seiner Stelle bringt, ohne dass es dabei zu größeren Schwierigkeiten für die Muslime oder zu einem größeren Übel als das Übel dieses Herrschers kommt, dann ist das in Ordnung.

Wenn aber das Rebellieren (gegen die Herrscher) zu größeren Schwierigkeiten, zum Chaos, zur Unterdrückung und Ermordung von Menschen führt, die es nicht verdient haben, ermordet zu werden und zu anderen Formen des großen Unheils, dann ist das nicht zulässig. Vielmehr ist es dann wichtig, geduldig zu sein und (den Herrschern) im Guten zu hören und gehorchen. Man sollte die Führer aufrichtig beratschlagen und für sie  um gute Führung (bei Allah) zu bitten. Man sollte sich bemühen, das Unheil zu verringern und das Gute zu steigern.

Dies ist der richtige Weg, der eingehalten werden sollte, weil dies dem allgemeinen Interesse der Muslime dient, und weil dadurch das Unheil verringert und das Gute gesteigert wird. Außerdem bewahrt dies den Frieden und Schutz der Muslime vor ein größeres Übel.“

[Madjmū’ Fatāwah wa Maqālāt Mutanawwi’ah li Şamāĥat asch-Scheich al-’Allāmah ’Abdul-’Azīz Ibn ’Abdullah Ibn Bāz - möge Allah mit ihm gnädig sein, Band 8, S. 202].

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