Das Gebet in einer Moschee der Leute der Neuerung (Ahlu l-Bidda’)

 


Frage:

Was ist das Urteil über das Gebet in einer Moschee der Leute der Neuerung (Ahlu l-Bidda’)? Wie soll ich beten, wenn ich in meiner Umgebung keine Moschee der Leute der Şunnah finde? Ist mein Gebet gültig, wenn ich dann zu Hause bleibe und dort das Gebet mit meiner Frau verrichte?

 

Antwort:

„Nein, das darfst du nicht. Wenn es eine Moschee gibt, dann bete dort, auch wenn es sich dabei um Leute der Neuerung handelt. Ibn ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf ihm – hatte hinter dem Chāridjī Namens Nadjdah gebetet. Ähnliches ist auch über al-Buchārī bekannt.

Das Gemeinschaftsgebet ist etwas Besonderes und darf nicht wegen solch einer Sache gemieden werden. Außerdem gibt es unter den Leuten der Neuerung solche, deren Neuerung verborgen ist. Wenn seine Neuerung verborgen ist, dann bete hinter ihm. Und wenn dir seine Neuerung ersichtlich wird, dann zeige ihm die Wahrheit. Doch wenn es sich dabei um eine Neuerung handelt, der Unglaube beinhaltet und er darauf beharrt, dann bete nicht hinter ihm. Denn ab dem Zeitpunkt, wo man ihm die Beweise dafür erbracht hat, wird er zum Ungläubigen, wenn er diese ablehnt. Dies gilt jedoch nur, wenn er eine Neuerung begeht, der Unglaube beinhaltet, wie das Richten der Bittgebete und Hilferufe an jemand anders, als an Allah oder das Leugnen der Eigenschaften Allahs. Wenn er nun einige dieser Neuerungen hat, die Unglaube beinhalten und du ihm die Wahrheit gezeigt hast und das, was der erhabene Allah, Sein Gesandter und die Şalaf dazu gesagt haben, er aber weiterhin auf seine Neuerung beharrt und sich vehement dagegen wehrt, dann bete nicht hinter ihm. Wenn seine Neuerung jedoch verborgen ist und es sich nicht um eine Neuerung handelt, der Unglaube beinhaltet, dann bete hinter ihm.“

 

Entnommen aus der Webseite von Scheich Rabee’.

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