Das Urteil über Selbstbefriedigung

Frage:

Ich habe eine Frage und zwar, ist es erlaubt Selbstbefriedigung zu machen oder nicht? Ich bedanke mich jetzt schon.

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah. Und Lob und Heil seien auf seinen Gesandten.

Scheich Ibn ‘Uthaimīn, möge Allah mit ihm gnädig sein, hat gesagt: „Man sollte geduldig in der Vermeidung der Selbstbefriedigung sein, denn es ist Ĥarām, so wie der erhabene Allah gesagt hat: "[…] und diejenigen, die ihre Scham hüten, außer gegenüber ihren Gattinnen oder was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, denn sie sind (hierin) nicht zu tadeln, - wer aber darüber hinaus (etwas) begehrt, das sind die Übertreter." [al-Mu`minūn 23:5-7].

Und der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „O ihr jungen Leute, wer von euch in der Lage ist, den Pflichten der Ehe nachzugehen, der soll heiraten denn dies hilft, die Blicke (zu anderen Frauen) zurückzuhalten und die Keuschheit vor Schändlichkeiten zu wahren. Wer aber dies nicht zu tun vermag, der soll fasten denn es ist eher für ihn ein Schutz (vor sündhafter Handlung)!“

Wenn Selbstbefriedigung zulässig gewesen wäre, dann hätte der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, damit geraten, da es einfacher ist und da die Menschen mehr Gefallen daran finden, als zu fasten, was ja schwieriger ist. Da der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, jedoch stattdessen mit dem Fasten befohlen hat, bedeutet dies, dass Selbstbefriedigung nicht zulässig ist.“

[Madjmū‘ Fatāwah asch-Scheich Ibn ‘Uthaimīn, 19,189].

Und Allah weiß es am besten!

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