Reinigung (at-Tahārah)

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1 KAPITEL: Die Absicht und ihre Regeln Scheich Āl Başşām 1461
2 KAPITEL: Die Gebetswaschung (al-Wudū`) und ihre Regeln Scheich Āl Başşām 1442
3 Erster Ĥadīth: „Das Gebet desjenigen, bei dem ein al-Ĥadath geschah, wird Allah solange nicht annehmen, bis er die Gebetswaschung (Wudū`) vollzogen hat." Scheich Āl Başşām 1173
4 Zweiter Ĥadīth: „Wehe den Fersen vor dem Feuer.“ Scheich Āl Başşām 729
5 Dritter Ĥadīth: „Wenn einer von euch den Wudu` vornimmt, dann soll er Wasser in die Nase führen und es dann wieder ausblasen und wer sich (nach der Verrichtung seiner Notdurft) mit Steinen abputzt, der soll es mit einer ungeraden Zahl an Steinen tun [..]" Scheich Āl Başşām 1131
6 Die Regeln bezüglich des Verwendens von stehendem Wasser Scheich Āl Başşām 669
7 Das Urteil über das Gefäß, aus dem ein Hund getrunken oder es beleckt hat. Scheich Āl Başşām 976
8 Beschreibung des Wudū` und seiner Vorzüglichkeit, so wie es ’Uthmān Ibn ’Affān – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtet hat Scheich Āl Başşām 412
9 Es ist wünschenswert, bei allen edlen und angenehmen Dingen mit rechts anzufangen Scheich Āl Başşām 551
10 Die Vorzüglichkeit des Verrichtens von Wudū` und die Begünstigungen, die diese Gemeinschaft deshalb am Tage der Auferstehung gegenüber allen anderen Gemeinschaften erfahren wird Scheich Āl Başşām 686
11 KAPITEL: Das Betreten des Ortes, wo man seine Notdurft verrichten möchte und das sich Reinigen danach Scheich Āl Başşām 564
12 Erster Ĥadīth: „O Allah, ich suche Zuflucht bei dir vor dem al-Chubth und der al-Chabā`ith.“ Scheich Āl Başşām 1432
13 Zweiter Ĥadīth: „Wenn ihr euch am Ort zur Verrichtung der Notdurft befindet, dann stellt euch weder mit dem Gesicht noch mit dem Rücken zur Gebetsrichtung (Qiblah) […].“ Scheich Āl Başşām 1025
14 Dritter Ĥadīth: „Ich kletterte eines Tages auf das Haus von Ĥafşah und sah, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gerade dabei war, seine Notdurft zu verrichten. Dabei stellte er sich mit dem Gesicht Richtung [...]." Scheich Āl Başşām 521
15 Vierter Ĥadīth: „Wenn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, zu seiner Notdurft austrat, folgte ich ihm in Begleitung eines Jungen, der in meinem Alter war und jeder von uns trug ein kleines ledernes Gefäß mit Wasser und ein Holzstab [...]." Scheich Āl Başşām 873
16 Fünfter Ĥadīth: „Wenn einer von euch Uriniert, soll er nicht sein Glied mit seiner rechten Hand anfassen, und wenn einer sich nach der Verrichtung der Notdurft abputzt, soll er dies nicht mit seiner rechten Hand tun [...]." Scheich Āl Başşām 589
17 Sechster Ĥadīth: „Sie werden gepeinigt, und dabei geht es nicht um etwas, das schwer wäre zu vermeiden [...].“ Scheich Āl Başşām 868
18 KAPITEL: Der Şiwāk Scheich Āl Başşām 378
19 Erster Ĥadīth: „Wäre es keine Härte von mir für meine Ummah gewesen, hätte ich ihnen zur Pflicht gemacht, dass sie den Şiwāk bei jeder Gebetswaschung und vor jedem Gebet benutzen.“ Scheich Āl Başşām 925
20 Zweiter Ĥadīth: „Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenke, pflegte, seinen Mund gründlich mit Şiwāk zu säubern, wenn er in der Nacht (zum Gebet) aufstand.“ Scheich Āl Başşām 614
21 Dritter Ĥadīth: „‘Abdur-Raĥmān Ibn Abī Bakr aş-Şiddīq, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, kam zum Propheten, möge Allah ihn Loben und Heil schenken, während ich ihn an meine Brust angelehnt hatte. ‘Abdur-Raĥmān hielt ein frischen Şiwāk in seiner Hand [...].“ Scheich Āl Başşām 697
22 Vierter Ĥadīth: „Ich trat beim Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenke, ein, als er gerade ein frischen Şiwāk benutzte. Das Ende des Şiwāk war auf seiner Zunge, dabei sagte er: „U‘, U‘ [...].“ Scheich Āl Başşām 914
23 KAPITEL: Das Bestreichen (Maşĥ) der Socken Scheich Āl Başşām 729
24 Erster Ĥadīth: „Ich war zusammen mit dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, auf Reise. Ich wollte ihm helfen, seine Socken auszuziehen, doch er sagte: „Lass sie [...].“ Scheich Āl Başşām 1008
25 Zweiter Ĥadīth: „Ich war zusammen mit dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, auf Reise, als er urinierte und dann die rituelle Gebetswaschung (Wudū`) vollzog. Dabei strich er über seine Socken.“ Scheich Āl Başşām 448
26 KAPITEL: Madhiy (Prostataflüssigkeit) und andere Körperflüssigkeiten Scheich Āl Başşām 2012
27 Ĥadīth: Von ‘Alī Ibn Abī Tālib, Allahs Wohlgefallen auf ihm, wird berichtete, dass er sagte: „Ich war ein Mann, der oft Madhiy (Prostataflüssigkeit) ausschied [...].“ Scheich Āl Başşām 1070
28 Das Urteil beim Stattfinden eines Ĥadaths Scheich Āl Başşām 606
29 Das Urteil über den Urin von Jungs und Mädchen Scheich Āl Başşām 1723
30 Wie man die Stelle am Boden reinigt, der vom Urin betroffen ist Scheich Āl Başşām 695
31 Die Erläuterung der Regeln bei der Beschneidung, beim Entfernen der Schamhaare und beim Kürzen des Schnurrbartes und der Finger- und Fußnägel Scheich Āl Başşām 1686
32 KAPITEL: Der Ĝuşl für die Djanābah Scheich Āl Başşām 322
33 Erster Ĥadīth: „Ich ging unauffällig weiter, da ich mich im Djanābah-Zustand befand [...].“ Scheich Āl Başşām 477
34 Zweiter Ĥadīth: „Wenn der Gesandte Allahs die Ganzkörperwaschung (Ĝuşl) für die Djanābah vollzog [...],“ Scheich Āl Başşām 503
35 Dritter Ĥadīth: „Ich stellte dem Gesandte Allahs Wasser für seine Ganzkörperwaschung (Ĝuşl) nach dem Geschlechtsverkehr hin [...].“ Scheich Āl Başşām 676
36 Das Urteil über das Schlafengehen im Djanābah-Zustand Scheich Āl Başşām 542
37 Das Urteil über erotische Träume bei einer Frau Scheich Āl Başşām 1123
38 Das Verdeutlichen der Regeln im Bezug auf Sperma(flecke) Scheich Āl Başşām 1403
39 Die Feststellung, dass der Geschlechtsverkehr den Ĝuşl obligatorisch macht, gleichgültig ob es dabei zum Samenerguss (Inzāl) kam oder nicht Scheich Āl Başşām 475
40 Das Verdeutlichen der Menge an Wasser, das ausreichend ist, um den Ĝuşl für die Djanābah durchzuführen Scheich Āl Başşām 468
41 KAPITEL: At-Tayammum Scheich Āl Başşām 591
42 Ĥadīth: „O Gesandter Allahs, ich bin im Djanābah-Zustand und finde kein Wasser!“ Scheich Āl Başşām 368
43 Die Art und Weise, wie Tayammum vollzogen wird Scheich Āl Başşām 468
44 Das Verdeutlichen der fünf Dinge, mit denen der Prophet ausgezeichnet wurde Scheich Āl Başşām 490
45 KAPITEL: Die Menstruation (al-Ĥaid) Scheich Āl Başşām 313
46 "O Gesandter Allahs, ich bin eine Frau, die ihre Menstruation ununterbrochen erlebt." Scheich Āl Başşām 520
47 Das Urteil über die Mustaĥādah Scheich Āl Başşām 275
48 Das Urteil über das Intimwerden mit einer menstruierenden Frau (1/2) Scheich Āl Başşām 603
49 Das Urteil über das Intimwerden mit einer menstruierenden Frau (2/2) Scheich Āl Başşām 348
50 Die Menstruierende holt das Gebet nicht nach, das Fasten aber schon Scheich Āl Başşām 535

 
 
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