Geschrieben von: Djamālu d-Dīn al-Bulaidī Dienstag, 26. Juli 2011 um 21:19 Uhr
Diese Leute, die die Herrscher zu Ungläubigen erklären, argumentieren stets und immer wieder mit der folgenden Fatwā des Gelehrten Scheikh Ibn 'Uthaimīn, möge Allah barmherzig mit ihm sein, indem sie sagen: „Scheikh Ibn 'Uthaimīn, möge Allah barmherzig mit ihm sein, erklärt diejenigen Herrscher zu Ungläubige, die mit menschengeschaffenen Gesetze richten, da sie die Religion mit diesen Gesetzen ersetzt haben. Er sagte: „Dies ist Unglaube, auch wenn sie beten, fasten und die Pilgerfahrt verrichten sollten. Sie sind ungläubig geworden, solange sie die Gesetze Allahs mit den menschengeschaffenen Gesetzen nichtig machen. [...] "Aber nein, bei deinem Herrn! Sie glauben nicht eher, bis sie dich über das richten lassen, was zwischen ihnen umstritten ist."[1] Denn das Verleugnen eines Teils der Schrift (Qur`ān) ist das Verleugnen der gesamten Schrift, […] da die Scharī'ah sich nicht aufspalten lässt.““
Antwort auf dieses Scheinargument:
Zuallererst sollte man wissen, dass es zur Methodik der Leute der Neuerung gehört, dass sie sich an die Leute des Wissens vergreifen, die bekannt sind für die Richtigkeit ihrer 'Aqīdah und der Unversehrtheit ihres Manhadj. Bereits früher schon hat die Qadariyyah versucht, ihre Neuerung zu vertreiben, indem sie es einem der großen Leute des Wissens zugeschrieben hat, nämlich dem Ĥaşşan al-Başşrī, möge Allah mit ihm barmherzig sein.
Al-Ādjurī, möge Allah barmherzig mit ihm sein, sagte: „Und wisset, möge Allah barmherzig mit euch und uns sein, dass es unter den Leuten der Qadariyyah eine Sorte gibt, die, wenn du sie fragst, wer ihr Imām bezüglich dieser Schule ist, sie dir antworten werden: „Al-Ĥaşşan!“ Doch sie lügen über al-Ĥaşşan! Denn der edelmütige Allah hat al-Ĥaşşan vor dem Madhhab der Qadariyyah bewahrt.“[2]
Ayyūb aş-Şakhtiyānī, möge Allah barmherzig mit ihm sein, sagte: „Zwei Arten von Menschen haben über al-Ĥaşşan gelogen: Menschen, deren Meinung zwar der Qadar war, doch sie damit lediglich ihre wahre Meinung heuchlerisch verbergen wollten. Und Menschen, in deren Herzen, Hass und Feindseligkeit war und die deshalb sagten: „Gehört es denn nicht zur seiner Aussage, dass er das und das sagte? Und gehört es denn auch nicht zur seiner Aussage, dass er das und das sagte?““[3]
Al-Ādjurī hat gesagt: „Somit ist die Behauptung der Qadariyyah über al-Ĥaşşan, dass er ihr Imam ist, ungültig. Sie verbergen den Menschen die Wahrheit und Lügen über al-Ĥaşşan. Sie sind fürwahr weit abgeirrt und haben fürwahr einen offenkundigen Verlust erlitten.“[4]
Deshalb nun folgendes:
Erstens: Das Reden über eine bestimmte Angelegenheit als solches, unterscheidet sich enorm vom Reden über bestimmte Personen. Und das ist auch das, worauf sich Ibn 'Uthaimīn befand. Seine Aussage handelte über diese Angelegenheit als solches und nicht über die vorherrschende Situation oder gar über bestimmte Personen. Hier nun die Fatwā von Scheikh Ibn 'Uthaimīn als Beweis:
Der Fragende: „Wenn wir zu ihm sagen, dass Scheikh Ibn 'Uthaimīn dieses nie gesagt hat, antwortet er: „Doch, das hat er! Er sagte in seinem Buch: „Die allgemeingültigen Rechtsvorschriften: Derjenige, der mit etwas anderem richtet, als mit dem, was Allah herabgesandt hat, der ist ungläubig und hierüber bedarf es keinerlei weiterer Ausführungen.“ Nun haben wir jetzt einen Herrscher, der nicht mit dem richtet, was Allah herabgesandt hat: Dieser ist ungläubig!“ Hast du diese Angelegenheit verstanden, oh Scheikh?“
Scheikh Ibn 'Uthaimīn antwortet: „Ja, das habe ich. Ich sage, möge Allah euch segnen: Das Urteilen über eine Angelegenheit als solches mit dem, was diesbezüglich gültig ist, ist nicht gleichzusetzen mit dem Urteilen über eine bestimmte Person! Es ist deshalb wichtig, dass die Studenten des Wissens den Unterschied kennen zwischen dem Urteilen über eine Angelegenheit als solches und dem Urteilen über einen bestimmten Herrscher, der mit diesen (menschengeschaffenen) Gesetzen richtet. Denn dieser bestimmte Herrscher kann von Gelehrten des Übels umgeben sein, die ihn bezüglich solcher Angelegenheiten beirren. Der Großteil der heutigen muslimischen Herrscher haben keinerlei Wissen bezüglich der Scharī'ah, sodass dann eine Person kommt, der ihnen die Wahrheit verbirgt und dann noch ein weiterer, der gleiches tut und so weiter. Sie sagen dann zu ihm: „Hast du denn nicht gesehen, dass einige anerkannte Gelehrte der Muslime gesagt haben, dass es in allen Angelegenheiten des Lebens, eine Einmischung der Scharī'ah nicht von Nöten ist! Dabei sind sie bezüglich dieser Angelegenheit verwirrt geworden, als sie die folgende Aussage des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, als Beweis dafür nahmen: „Ihr habt mehr Kenntnis in Angelegenheiten eures Diesseits als ich.“ Dieses sagten Leute, denen wir Rechtschaffenheit bezeugen, die aber in dieser Angelegenheit beirrt worden sind. Würden sie darüber gründlich nachdenken, dann würden auch sie feststellen, dass sich dieses (also diese Aussage des Propheten) auf Betriebe, das Handwerk und ähnliches bezieht, da der Prophet hier über die Bestäubung der Palmen geredet hat. Sie hatten mehr Kenntnis darüber gehabt, da er, möge Allah ihn loben und Heil schenken, aus Mekka stammt, wo es weder Palmen gab noch etwas anderes, sodass er sich damit nicht auskennen konnte. Als er sah, wie sie mühevoll auf die Palmen kletterten und daraus den Blütenstaub entnahmen, um die Palmen damit zu bestäuben, sagte er: „Ich glaube nicht, dass es wirklich etwas bringt.“ Deshalb haben sie es im darauffolgenden Jahr unterlassen, worauf dann aber die Palmen zugrundegingen. Sie sind daraufhin zu ihm gekommen und haben gesagt: „Oh Gesandter Allahs! Die Datteln sind zugrundegegangen.“ Er antwortete: „Ihr habt mehr Kenntnis in Angelegenheiten eures Diesseits als ich.“ Das heißt: Ihr habt nicht mehr Kenntnis bezüglich der Gesetze eures Diesseits, sondern bezüglich der alltäglichen Angelegenheiten eures Diesseits.
Heutzutage werden aber die Menschen verwirrt. Habt ihr nicht gesehen, wie einige Gelehrte in manchen Ländern die Zinsen für Kapitalanlagen erlaubt haben? Sie haben gesagt, dass lediglich die Zinsen verboten sind, die ausbeutend sind. Dabei ist ihr Scheinargument, die folgende Aussage des erhabenen Allahs: "[...] Dann steht euch euer (ausgeliehenes) Grundvermögen zu; (so) tut weder ihr Unrecht, noch wird euch Unrecht zugefügt."[5] Wenn nun also der Herrscher unwissend ist bezüglich den Gesetzen der Scharī'ah und solch ein Gelehrter zu ihm kommt, wird er ihn dann in die Irre führen oder nicht?“ Der Fragende antwortet: „Gewiss, er wird ihn in die Irre führen.“
Das ist also die Aussage von Ibn 'Uthaimīn. Bezüglich dieser Angelegenheit sagte auch Scheikh al-Işlām Ibn Taimiyah, möge Allah barmherzig mit ihm sein, folgendes: „[...] Immer wenn sie sie sahen, sagten sie: „Wer das und das sagt, ist ein Ungläubiger!“ Dabei glaubten die Zuhörer, dass dies für jeden gilt, der das gleiche gesagt hat. Sie haben nicht darüber nachgedacht, dass der Takfīr Bedingungen und Hinderungsgründe hat, die hinsichtlich des Rechts einer bestimmten Person berücksichtigt werden müssen. Denn der allgemeine Takfīr verlangt nicht, dass auch eine bestimmte Person (die diesen Unglauben begangen hat) zum Ungläubigen erklärt werden muss, außer wenn die Bedingungen dafür erfüllt und die Hinderungsgründe ausgeschlossen sind. Dieses wird dadurch belegt, dass Imām Aĥmad und alle anderen Gelehrten, die solche allgemeinen Aussagen gemacht haben, die meisten nicht zu ungläubigen erklärt haben, die genau diese Aussagen (des Unglaubens) gemacht haben.“[6]
Zweitens: Der Gelehrte Ibn 'Uthaimīn hat auf diese Fatwā bereits geantwortet und erklärt, dass diese nicht allgemeingültig ist, sondern mit der Bedingung, dass der Herrscher diese Tat als legitim betrachten muss. Außerdem machte er auch klar, dass die Angelegenheiten des Takfīrs, zu den gewaltigsten Angelegenheiten gehören, über die die Studenten des Wissens keine schweifenden Gespräche führen sollten. Hier der Link zu dieser Antwort von ihm (entweder als Textform oder als Audioaufnahme auf YouTube).
Drittens: Die Aussage von Scheikh Ibn 'Uthaimīn war allgemein und nicht eingeschränkt, doch wir sind dazu angehalten, solche Angelegenheiten ausführlich darzulegen, vor allem wenn es sich um Angelegenheiten des Takfīrs handelt. Hier nun die ausführliche Darlegung von Scheikh Ibn 'Uthaimīn bezüglich des Themas: „Das Richten mit menschengeschaffenen Gesetzen.“
Er wurde in der Audioaufnahme mit dem Titel, „Die Ausarbeitung in der Angelegenheit des Takfīrs“[7], gefragt: „Wenn nun ein Herrscher heutzutage solch eine Gesetzgebung erlässt, wird er dann wegen dieser Gesetzgebung zum Ungläubigen, wenn er dieses den Menschen aufzwingt, während er sich eingesteht, dass diese im Widerspruch zum Qur`ān und zur Şunnah steht und dass die Wahrheit allein im Qur`ān und in der Şunnah zu finden ist? Wird er bereits allein durch diese Tat zum Ungläubigen oder muss man sich zuallererst seinen Glauben bezüglich dieser Angelegenheit ansehen“
Scheikh Ibn 'Uthaimīn antwortete: „[...] Was jedoch das Richten mit etwas anderem, als das, was Allah herabgesandt hat, anbetrifft, so unterteilt sich diese Angelegenheit, so wie es im Qur`ān steht, in drei Kategorien: Unglaube (Kuffr), Ungerechtigkeit (Dhulm) und Frevel (Fişşq)! Das hängt von den Gegebenheiten ab, worauf dieses Richten begründet wurde:
Wenn nun ein Mann mit etwas anderem richtet, als das, was Allah herabgesandt hat, weil er darin seinen Gelüsten gefolgt ist, wohl wissend aber, dass die Wahrheit das ist, womit Allah gerichtet hat, so wird er dadurch nicht zum Ungläubigen, doch er bewegt sich zwischen Ungerechtigkeit und Frevel.
Wenn er aber eine allgemeingültige Gesetzgebung erlässt, auf den die Nation (Ummah) schreitet und der Ansicht ist, dass dies von Vorteil ist, weil ihn andere darin verwirrt haben, so wird auch er dadurch nicht zum Ungläubigen. Denn viele Herrscher sind unwissend bezüglich der Wissenschaft der Scharī'ah und stehen mit Leuten in Kontakt, die ebenfalls keine Kenntnis haben bezüglich dem Urteil der Scharī'ah, doch sehen sie sie als große Gelehrte an, sodass es dadurch dann zu solch einer Abweichung kommt.
Wenn er nun Kenntnis hat über die Scharī'ah, doch trotzdem mit diesen (menschengeschaffenen) Gesetzen richtet bzw. diese erlässt und es zur Verfassung macht, worauf die Menschen schreiten, er aber gleichzeitig glaubt, dass er dadurch unrecht tut und dass die Wahrheit in dem vorzufinden ist, womit der Qur`ān und die Şunnah kamen, dann können wir auch ihn hier nicht des Unglaubens bezichtigen.
Wir erklären denjenigen zum Ungläubigen, der der Ansicht ist, dass das Gesetz, das Allah nicht erlassen hat, für die Menschen geeigneter ist oder gleichgut ist, mit dem Gesetz Allahs, Allwürdig und absolut Majestätisch ist Er. Dieser ist dadurch zum Ungläubigen geworden, weil er die folgende Aussage des erhabenen Allahs geleugnet hat: "Ist nicht Allah der Weiseste derjenigen, die richten?"[8] Und auch Seine Aussage: "Begehren sie etwa das Urteil der Unwissenheit? Wer kann denn besser walten als Allah für Leute, die (in ihrem Glauben) überzeugt sind?"[9]“
Viertens: Es ist bei den Gelehrten als auch bei den Studenten des Wissens bekannt, dass nicht jeder, der in Unglaube fällt, auch zwangsläufig ungläubig sein muss!
Fünftens: Wenn die Takfīrīş wirklich Scheikh Ibn 'Uthaimīn folgen, wie sie offenkundig behaupten, warum nehmen sie dann nicht die Fatāwā von ihm an, die klar und unmissverständlich das Revoltieren gegen die Regierungen untersagt?
Hier nun die gesamte Diskussion, die Scheikh Ibn 'Uthaimīn mit einem Fragenden geführt hat. Einen Teil davon hatten wir bereits zu Anfang zitiert:
Der Fragende: „Oh Scheikh! Ich habe eine Frage bezüglich des Herrschers von Algerien. Denn die meisten Jugendlichen, die jetzt aus den Gefängnissen entlassen wurden, haben immer noch dieses Übel, obwohl sie nun aus den Gefängnissen entlassen und begnadigt wurden. Sie reden immer noch über die Angelegenheiten des Takfīrs und über das Erklären von bestimmten Herrschern zu Ungläubige. Sie sagen, dass dieser Herrscher in Algerien, ein Ungläubiger sei. Deshalb darf ihm auch kein Treueid geleistet werden. Weiter darf auf ihm weder gehört noch ihm gehorcht werden, sei es bezüglich des Erlaubten oder auch des Unerlaubten. Sie erklären sie zu Ungläubige und bezeichnen das Land Algerien, als ein Land des Unglaubens.“ Scheikh Ibn 'Uthaimīn fragt: „Also als ein Haus des Unglaubens?“ Der Fragende antwortet: „Ja, Scheikh, als ein Haus des Unglaubens. Denn sie sagen, dass die Gesetze, mit denen dort geherrscht wird, Gesetze des Westens sind und somit keine islamischen Gesetze. Was ist euer Ratschlag an diese Jugendliche? Darf dem algerischen Herrscher der Treueid geleistet werden, vor allem, da er auch zur 'Ummrah fährt und den Riten des Islams offen nachgeht?“
Scheikh Ibn 'Uthaimīn fragt ihn: „Betet er oder betet er nicht?“ Der Fragende antwortet: „Doch, er betet oh Scheikh.“ Der Scheikh sagt daraufhin: „Also ist er ein Muslim!“ Der Fragende: „Er ist sogar hierhin gekommen und hat die 'Ummrah vollzogen, das war etwa vor zwanzig Tagen oder vor einem Monat. Er war hier im Königreich (Saudi Arabien) gewesen.“ Der Scheikh sagt: „Solange er betet, ist er ein Muslim und darf nicht des Unglaubens bezichtigt werden! Denn als der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, über das Revoltieren gegen den Herrscher gefragt wurde, sagte er: „Nein, solange sie beten!“ Somit ist es nicht erlaubt, gegen sie zu revoltieren oder sie des Unglaubens zu bezichtigen. Ihm soll der Treueid geleistet werden, da er ein legitimer Herrscher ist.
Was jedoch die Thematik bezüglich der Gesetze anbetrifft, so muss die Wahrheit, die dort zu finden ist, akzeptiert werden, da das Akzeptieren der Wahrheit für jede Person verpflichtend ist, auch wenn die Menschen damit kommen, die am ungläubigsten sind. Denn der erhabene Allah hat gesagt: "Und wenn sie eine Abscheulichkeit begehen, sagen sie: „Wir haben unsere Väter darin (vor)gefunden, und Allah hat es uns geboten.“" Daraufhin sagte der erhabene Allah: "Sag: Allah gebietet nicht Schändliches."[10] Er schwieg aber bezüglich ihrer Aussage: "[...] „Wir haben unsere Väter darin (vor)gefunden, und Allah hat es uns geboten.“" Denn dies war die Wahrheit. Da nun der erhabene Allah von den Götzendienern diese Worte der Wahrheit akzeptiert hat, ist dies ein Beweis dafür, dass die Worte der Wahrheit von jedem akzeptiert werden. Auch die Geschichte des Teufels ist ein Beweis dafür, als er zu Abū Hurairah sagte: „Wann immer du ins Bett gehst, lies den Thronvers (Āyat al-Kurşī)[11] von Anfang bis Ende. Wenn du dies tust, wird ein Wächter Allahs immer mit dir sein, sodass der Satan sich dir bis zum Morgen nicht nähern wird.“[12] Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, akzeptierte dies. Auch die Aussage des Juden, ist ein Beweis dafür, als er sagte: „Wir finden in der Thora, dass Allah (am Tag der Auferstehung) die Himmel auf einem Finger, die Erden auf einem Finger, die Berge und die Bäume auf einem Finger, das Wasser und das Erdreich auf einem Finger und alle anderen Geschöpfe auf einem Finger tragen wird, sie dann alle schütteln wird und sagen wird: "Ich bin der König, ich bin der König."“ Da lachte der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, zustimmend, bis seine Zähne oder Backenzähne zu sehen waren. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, rezitierte dann: "Sie haben Allah nicht eingeschätzt, wie es Ihm gebührt, wo die ganze Erde am Tag der Auferstehung in Seiner Hand gehalten wird und (auch) die Himmel in Seiner Rechten zusammengefaltet sein werden."[13]
Somit ist die Wahrheit, die in diesen Gesetzen zu finden ist – auch wenn diese von Menschen geschaffen sind – akzeptable, nicht weil es die Aussage von der und der Person ist oder eine Zusammenstellung von der und der Person, nein, weil es schlicht die Wahrheit ist.
Was jedoch die Fehler antrifft, die darin zu finden sind, so können diese ausgebessert werden, indem sich die Entscheidungsträger, die Gelehrten und die Angesehenen zusammenschließen, diese Gesetze prüfen und all das davon ablehnen, was der Wahrheit widerspricht und das akzeptieren, was darin der Wahrheit entspricht. Doch das der Herrscher deswegen zum Ungläubigen wird?! Wie lange war Algerien von Frankreich besetzt gewesen?“ Der Fragende: „Hundertdreißig Jahre!“ Der Scheikh: „Hundertdreißig Jahre! Gut. Ist es also möglich, dieses Gesetz, das die Franzosen vorgeschrieben haben, von heute auf morgen zu ändern? Gewiss, nein! Das Wichtigste aber ist, dass ihr versuchen solltet, dieses Übel unter den Jugendlichen, mit allen Mitteln zu ersticken. Möge Allah die Muslime vor dem Übel bewahren.“
Der Fragende: „Oh Scheikh, in vielen Orten, nicht in allen, aber in den meisten, führen die Jugendliche schweifende Gespräche über Angelegenheiten, die zu groß für sie sind, wie zum Beispiel über die Angelegenheiten des Takfīrs, der gemeingültigen Rechtsvorschriften und den Takfīr von ganz bestimmten Personen. Bei diesen Angelegenheiten oh Scheikh, nehmen sie eine Fatwā von euch und wenden es dann auf diesen bestimmten Herrscher an.“ Der Scheikh: „Diese ihre Tat ist nicht richtig!“ Der Fragende weiter: „Ja, aber wenn wir zu ihm sagen, dass Scheikh Ibn 'Uthaimīn dieses nie gesagt hat, antwortet er: „Doch, das hat er! Er sagte in seinem Buch: „Die allgemeingültigen Rechtsvorschriften: Derjenige, der mit etwas anderem richtet, als mit dem, was Allah herabgesandt hat, der ist ungläubig und hierüber bedarf es keinerlei weiterer Ausführungen.“ Nun haben wir jetzt einen Herrscher, der nicht mit dem richtet, was Allah herabgesandt hat: Dieser ist ungläubig!“ Hast du diese Angelegenheit verstanden, oh Scheikh?“
Scheikh Ibn 'Uthaimīn antwortet: „Ja, das habe ich. Ich sage, möge Allah euch segnen: Das Urteilen über eine Angelegenheit als solches mit dem, was diesbezüglich gültig ist, ist nicht gleichzusetzen mit dem Urteilen über eine bestimmte Person! Es ist deshalb wichtig, dass die Studenten des Wissens den Unterschied kennen zwischen dem Urteilen über eine Angelegenheit als solches und dem Urteilen über einen bestimmten Herrscher, der mit diesen (menschengeschaffenen) Gesetzen richtet. Denn dieser bestimmte Herrscher kann von Gelehrten des Übels umgeben sein, die ihn bezüglich solcher Angelegenheiten beirren. Der Großteil der heutigen muslimischen Herrscher haben keinerlei Wissen bezüglich der Scharī'ah, sodass dann eine Person kommt, der ihnen die Wahrheit verbirgt und dann noch ein weiterer, der gleiches tut und so weiter. Sie sagen dann zu ihm: „Hast du denn nicht gesehen, dass einige anerkannte Gelehrte der Muslime gesagt haben, dass es in allen Angelegenheiten des Lebens, eine Einmischung der Scharī'ah nicht von Nöten ist! Dabei sind sie bezüglich dieser Angelegenheit verwirrt geworden, als sie die folgende Aussage des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, als Beweis dafür nahmen: „Ihr habt mehr Kenntnis in Angelegenheiten eures Diesseits als ich.“ Dieses sagten Leute, denen wir Rechtschaffenheit bezeugen, die aber in dieser Angelegenheit beirrt worden sind. Würden sie darüber gründlich nachdenken, dann würden auch sie feststellen, dass sich dieses (also diese Aussage des Propheten) auf Betriebe, das Handwerk und ähnliches bezieht, da der Prophet hier über die Bestäubung der Palmen geredet hat. Sie hatten mehr Kenntnis darüber gehabt, da er, möge Allah ihn loben und Heil schenken, aus Mekka stammt, wo es weder Palmen gab noch etwas anderes, sodass er sich damit nicht auskennen konnte. Als er sah, wie sie mühevoll auf die Palmen kletterten und daraus den Blütenstaub entnahmen, um die Palmen damit zu bestäuben, sagte er: „Ich glaube nicht, dass es wirklich etwas bringt.“ Deshalb haben sie es im darauffolgenden Jahr unterlassen, worauf dann aber die Palmen zugrundegingen. Sie sind daraufhin zu ihm gekommen und haben gesagt: „Oh Gesandter Allahs! Die Datteln sind zugrundegegangen.“ Er antwortete: „Ihr habt mehr Kenntnis in Angelegenheiten eures Diesseits als ich.“ Das heißt: Ihr habt nicht mehr Kenntnis bezüglich der Gesetze eures Diesseits, sondern bezüglich der alltäglichen Angelegenheiten eures Diesseits.
Heutzutage werden aber die Menschen verwirrt. Habt ihr nicht gesehen, wie einige Gelehrte in manchen Ländern die Zinsen für Kapitalanlagen erlaubt haben? Sie haben gesagt, dass lediglich die Zinsen verboten sind, die ausbeutend sind. Dabei ist ihr Scheinargument, die folgende Aussage des erhabenen Allahs: "[...] Dann steht euch euer (ausgeliehenes) Grundvermögen zu; (so) tut weder ihr Unrecht, noch wird euch Unrecht zugefügt."[14] Wenn nun also der Herrscher unwissend ist bezüglich den Gesetzen der Scharī'ah und solch ein Gelehrter zu ihm kommt, wird er ihn dann in die Irre führen oder nicht?“ Der Fragende antwortet: „Gewiss, er wird ihn in die Irre führen.“ Der Scheikh: „Und deshalb urteilen wir auch nicht über den Herrscher, dass er ungläubig ist, wenn er eine Tat begangen hat, die eine Person ungläubig macht, bis wir gegen ihn die Beweise aufstellen.“ Der Fragende: „Doch wer stellt diese Beweise gegen ihn auf, oh Scheikh?“ Der Scheikh antwortet: „Solange wir nicht die Beweise gegen sie aufstellen, dürfen wir sie nicht des Unglaubens bezichtigen“ Der Fragende: „Oh Scheikh, ich habe gehört, wie du im Ramadan bezüglich des Ĥadīths, „außer ihr seht klaren Unglauben, für den ihr einen Beweis bei Allah habt“, sagtest, dass man es mit seinen eignen Augen gesehen haben muss. Ich glaube mich daran erinnern zu können oh Scheikh, dass du sagtest, dass man es mit seinen eignen Augen gesehen haben muss.“ Der Scheikh antwortet: „Ja, so ist es! Wir müssen mit dem Wissen der Gewissheit wissen, dass er einen klaren Unglauben begann, so wie wir auch die Sonne klar sehen können. Dieser muss so klar sein, dass er keine andere Deutung zulässt.“[15]
Somit zeigt sich dem Leser, dass diese Leute, die die Herrscher voreilig und ohne Wissen zu Ungläubigen erklären, jene sind, die am weitesten entfernt sind von den Gelehrten. Möge Allah daher barmherzig mit uns sein!
[1] 4:65
[2] Asch-Scharī'ah 2/879
[3] Verzeichnet bei Abū Dāwūd (4622) und al-Lālkā’ī in „Scharĥ Uşūl al-I'tiqād“ (1253) mit einer authentischen Überlieferungskette
[4] Asch-Scharī'ah 2/886
[5] Al-Baqarah 2:279
[6] Fatāwā Ibn Taimiyah (12/487)
[7]At-Taĥrīr fī Maş`alat at-Takfīr“, 22.04.1420 n.H. - 6. Juli 1999 n.Ch.)
[8] At-Tīn 95:8
[9] Al-Mā`idah 5:50
[10] Al-A'rāf 7:28
[11] Al-Baqarah 2:255
[12] Verzeichnet bei Bukhārī
[13] Az-Zummar 39:67
[14] Al-Baqarah 2:279
[15] Aus der Audioaufnahme: „Rechtsprechungen der Größen, bezüglich der Heimsuchung von Algerien“ (Fatāwā al-Kabā`ir fī Nāzilat al-Djazā`ir).
































