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- Der Īmān
- Derjenige, der mit seinem Herzen und seiner Zunge glaubt, doch keine einzige Tat verrichtet, ist ungläubig (Kāfir)!
- Magie und Zauberei
- Der „böse Blick“ (al-‘Ayn) ist wahr
- Voraussetzungen für göttlichen Beistand (an-Naşr)
- Die Wirklichkeit hinter den göttlichen Prüfungen (al-Ibtilā`)
- Die Wirklichkeit hinter dem Lebensunterhalt
- Tauĥīd
- KAPITEL 1: Die Definition des Wortes Tauĥīd
- Erste Kategorie: Tauĥīd ar-Rubūbiyah (Die Aufrechterhaltung der Einheit in der Herrschaft Allahs)
- Zweite Kategorie: Tauĥīd al-Ulūhiyah (Die Aufrechterhaltung der Einheit in der Göttlichkeit Allahs)
- Dritte Kategorie: Tauĥīd al-Aşmā` wa ş-Şifāt (Die Aufrechterhaltung der Einheit in den Namen und Eigenschaften Allahs)
- Vers: "Und Ich habe die Djinn und die Menschen nur darum erschaffen, damit sie Mir dienen (sollen)."
- Vers: "Und in jeder Gemeinschaft erweckten Wir einen Gesandten (, der da predigte): „Dient Allah und meidet den Tāĝūt.“"
- Vers: "Und dein Herr hat bestimmt: "Verehrt keinen außer Ihm, und (erweist) den Eltern Güte.""
- Vers: "Und dient Allah und gesellt Ihm nichts bei."
- Vers: "Sag: Kommt her! Ich will euch verlesen, was euer Herr euch verboten hat: Ihr sollt Ihm nichts beigesellen […]."
- Ĥadīth: „Derjenige, der das Vermächtnis (Testament) von Muĥammad lesen möchte […].“
- Ĥadīth: „Oh Mu’ādh, weißt du, was das Recht Allahs gegenüber Seinen Dienern ist […]?“
- Wichtige Sachverhalte aus Kapitel 1
- HINWEIS: Ab dem zweiten Kapitel wird eine andere Erläuterung zum Buch „Kitāb at-Tauĥīd“ gewählt.
- KAPITEL 2: Der Vorzug des Tauĥīds und was er an Sünden sühnt
- Ĥadīth: „Wer auch immer bezeugt, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt, außer Allah allein [...]."
- Ĥadīth: „Allah wird demjenigen das Höllenfeuer verwehren, der aufrichtig bezeugt […].“
- Ĥadīth: „Oh mein Herr! Lehre mich etwas, womit ich Deiner gedenke und dich anrufe [...].“
- Ĥadīth: "Oh Sohn Adams, wenn du zu Mir kämest mit einer Welt voller Sünden […]"
- KAPITEL 3: Wer den Tauĥīd (Monotheismus) verwirklicht, wird das Paradies ohne Abrechnung betreten.
- Vers: "Ibrāhīm war eine Ummah, Allah demütig ergeben und einer, der Anhänger des rechten Glaubens war, und er gehörte nicht zu den Götzendienern."
- Vers: "[…] und die ihrem Herrn nicht(s) beigesellen."
- Ĥadīth: "Unter ihnen waren siebzigtausend, die das Paradies ohne Abrechnung oder Strafe betreten würden."
- Schirk & Kuffr
- KAPITEL 4: Die Furcht vor dem Schirk (Götzendienst)
- Vers: "Allah vergibt gewiss nicht, dass man Ihm (etwas) beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will."
- Vers: "Und lasse mich und meine Kinder es meiden, Götzen zu dienen."
- Ĥadīth: „Was ich am meisten für euch fürchte, ist der kleine Schirk.“
- Ĥadīth: „Wer auch immer stirbt, während er Allah Teilhaber zuschreibt, tritt in das Höllenfeuer ein.“
- Wissen & Da'wah
- KAPITEL 5: Der Aufruf, zu bezeugen, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt, außer Allah
- Vers: "Sag: Das ist mein Weg (şabīl): Ich rufe zu Allah aufgrund eines sichtbaren Hinweises (basseera)."
- Ĥadīth: „Du wirst Leute der Schrift antreffen, lasse deine erste Handlung jene sein, sie dazu aufzurufen, zu bezeugen: „Lā Ilāha illa Allah."
- Ĥadīth: „Und in einer anderen Form dieser Überlieferung (wird gesagt): „Den Tauĥīd zu verwirklichen.“
- Glaube der Şalaf
- ’Ibādah & Fiqh
- Allgemein
- Reinigung (at-Tahārah)
- KAPITEL: Die Absicht und ihre Regeln
- KAPITEL: Die Gebetswaschung (al-Wudū`) und ihre Regeln
- Erster Ĥadīth: „Das Gebet desjenigen, bei dem ein al-Ĥadath geschah, wird Allah solange nicht annehmen, bis er die Gebetswaschung (Wudū`) vollzogen hat."
- Zweiter Ĥadīth: „Wehe den Fersen vor dem Feuer.“
- Dritter Ĥadīth: „Wenn einer von euch den Wudu` vornimmt, dann soll er Wasser in die Nase führen und es dann wieder ausblasen und wer sich (nach der Verrichtung seiner Notdurft) mit Steinen abputzt, der soll es mit einer ungeraden Zahl an Steinen tun [..]"
- Die Regeln bezüglich des Verwendens von stehendem Wasser
- Das Urteil über das Gefäß, aus dem ein Hund getrunken oder es beleckt hat.
- Beschreibung des Wudū` und seiner Vorzüglichkeit, so wie es ’Uthmān Ibn ’Affān – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtet hat
- Es ist wünschenswert, bei allen edlen und angenehmen Dingen mit rechts anzufangen
- Die Vorzüglichkeit des Verrichtens von Wudū` und die Begünstigungen, die diese Gemeinschaft deshalb am Tage der Auferstehung gegenüber allen anderen Gemeinschaften erfahren wird
- KAPITEL: Das Betreten des Ortes, wo man seine Notdurft verrichten möchte und das sich Reinigen danach
- Erster Ĥadīth: „O Allah, ich suche Zuflucht bei dir vor dem al-Chubth und der al-Chabā`ith.“
- Zweiter Ĥadīth: „Wenn ihr euch am Ort zur Verrichtung der Notdurft befindet, dann stellt euch weder mit dem Gesicht noch mit dem Rücken zur Gebetsrichtung (Qiblah) […].“
- Dritter Ĥadīth: „Ich kletterte eines Tages auf das Haus von Ĥafşah und sah, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gerade dabei war, seine Notdurft zu verrichten. Dabei stellte er sich mit dem Gesicht Richtung [...]."
- Vierter Ĥadīth: „Wenn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, zu seiner Notdurft austrat, folgte ich ihm in Begleitung eines Jungen, der in meinem Alter war und jeder von uns trug ein kleines ledernes Gefäß mit Wasser und ein Holzstab [...]."
- Fünfter Ĥadīth: „Wenn einer von euch Uriniert, soll er nicht sein Glied mit seiner rechten Hand anfassen, und wenn einer sich nach der Verrichtung der Notdurft abputzt, soll er dies nicht mit seiner rechten Hand tun [...]."
- Sechster Ĥadīth: „Sie werden gepeinigt, und dabei geht es nicht um etwas, das schwer wäre zu vermeiden [...].“
- KAPITEL: Der Şiwāk
- Erster Ĥadīth: „Wäre es keine Härte von mir für meine Ummah gewesen, hätte ich ihnen zur Pflicht gemacht, dass sie den Şiwāk bei jeder Gebetswaschung und vor jedem Gebet benutzen.“
- Zweiter Ĥadīth: „Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenke, pflegte, seinen Mund gründlich mit Şiwāk zu säubern, wenn er in der Nacht (zum Gebet) aufstand.“
- Dritter Ĥadīth: „‘Abdur-Raĥmān Ibn Abī Bakr aş-Şiddīq, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, kam zum Propheten, möge Allah ihn Loben und Heil schenken, während ich ihn an meine Brust angelehnt hatte. ‘Abdur-Raĥmān hielt ein frischen Şiwāk in seiner Hand [...].“
- Vierter Ĥadīth: „Ich trat beim Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenke, ein, als er gerade ein frischen Şiwāk benutzte. Das Ende des Şiwāk war auf seiner Zunge, dabei sagte er: „U‘, U‘ [...].“
- KAPITEL: Das Bestreichen (Maşĥ) der Socken
- Erster Ĥadīth: „Ich war zusammen mit dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, auf Reise. Ich wollte ihm helfen, seine Socken auszuziehen, doch er sagte: „Lass sie [...].“
- Zweiter Ĥadīth: „Ich war zusammen mit dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, auf Reise, als er urinierte und dann die rituelle Gebetswaschung (Wudū`) vollzog. Dabei strich er über seine Socken.“
- KAPITEL: Madhiy (Prostataflüssigkeit) und andere Körperflüssigkeiten
- Ĥadīth: Von ‘Alī Ibn Abī Tālib, Allahs Wohlgefallen auf ihm, wird berichtete, dass er sagte: „Ich war ein Mann, der oft Madhiy (Prostataflüssigkeit) ausschied [...].“
- Das Urteil beim Stattfinden eines Ĥadaths
- Das Urteil über den Urin von Jungs und Mädchen
- Wie man die Stelle am Boden reinigt, der vom Urin betroffen ist
- Die Erläuterung der Regeln bei der Beschneidung, beim Entfernen der Schamhaare und beim Kürzen des Schnurrbartes und der Finger- und Fußnägel
- KAPITEL: Der Ĝuşl für die Djanābah
- Erster Ĥadīth: „Ich ging unauffällig weiter, da ich mich im Djanābah-Zustand befand [...].“
- Zweiter Ĥadīth: „Wenn der Gesandte Allahs die Ganzkörperwaschung (Ĝuşl) für die Djanābah vollzog [...],“
- Dritter Ĥadīth: „Ich stellte dem Gesandte Allahs Wasser für seine Ganzkörperwaschung (Ĝuşl) nach dem Geschlechtsverkehr hin [...].“
- Das Urteil über das Schlafengehen im Djanābah-Zustand
- Das Urteil über erotische Träume bei einer Frau
- Das Verdeutlichen der Regeln im Bezug auf Sperma(flecke)
- Die Feststellung, dass der Geschlechtsverkehr den Ĝuşl obligatorisch macht, gleichgültig ob es dabei zum Samenerguss (Inzāl) kam oder nicht
- Das Verdeutlichen der Menge an Wasser, das ausreichend ist, um den Ĝuşl für die Djanābah durchzuführen
- KAPITEL: At-Tayammum
- Ĥadīth: „O Gesandter Allahs, ich bin im Djanābah-Zustand und finde kein Wasser!“
- Die Art und Weise, wie Tayammum vollzogen wird
- Das Verdeutlichen der fünf Dinge, mit denen der Prophet ausgezeichnet wurde
- KAPITEL: Die Menstruation (al-Ĥaid)
- "O Gesandter Allahs, ich bin eine Frau, die ihre Menstruation ununterbrochen erlebt."
- Das Urteil über die Mustaĥādah
- Das Urteil über das Intimwerden mit einer menstruierenden Frau (1/2)
- Das Urteil über das Intimwerden mit einer menstruierenden Frau (2/2)
- Die Menstruierende holt das Gebet nicht nach, das Fasten aber schon
- Rituelles Gebet
- BUCH: aş-Şalah (das rituelle Gebet)
- KAPITEL: Die Gebetszeiten (al-Mawāqīt)
- Ĥadīth 44: „Welche Tat ist die am meisten geliebteste bei Allah?“
- Ĥadīth 45: „Der Gesandte Allahs pflegte das Fadjr-Gebet zu leiten und einige der gläubigen Frauen pflegten - mit ihrem aus Mirţ bestehendem Schleier bedeckt - daran teilzunehmen.“
- Ĥadīth 46: Die Zeiten der fünf Pflichtgebete
- Ĥadīth 47: „Wann hat der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, die obligatorischen Gebete verrichtet?“
- Ĥadīth 48: „Möge Allah ihre Gräber und Häuser mit Feuer füllen, da sie uns von dem Wuşştā-Gebet abgelenkt haben, bis die Sonne untergegangen ist.“
- Ĥadīth 49: „Würde ich nicht wissen, dass ich damit meine Ummah belasten würde, ich hätte ihnen anbefohlen, dieses Gebet zu dieser (späten) Stunde zu verrichten.“
- KAPITEL über einige Dinge, die bezüglich des Gebets verhasst sind
- Ĥadīth 50:„Wenn zum Gebet aufgerufen wird und das Abendessen bereitsteht, dann fangt mit dem Abendessen an.“
- Ĥadīth 51: „Es gibt kein Gebet, wenn das Essen bereit steht oder wenn jemand seinen Drang unterdrückt, um ungewollte Dinge zu vertreiben.“
- KAPITEL: Zeiten, wo das Gebet untersagt ist
- Ĥadīth 52-53: „Es gibt kein Gebet nach dem Morgen, bis die Sonne aufgeht, und es gibt kein Gebet, nach dem Nachmittag bis die Sonne untergeht.“
- KAPITEL: Das Nachholen der verpassten Gebete und ihre Reihenfolge (Ĥadīth 54)
- KAPITEL: Die Gunst und die Pflicht des Gebets in der Gemeinschaft
- Ĥadīth 55: „Das Gebet in der Gemeinschaft ist um siebenundzwanzig Stufen besser als das Gebet des Einzelnen.“
- Ĥadīth 56: „Wenn jemand das Gebet in der Gemeinschaft verrichtet, wird dies (an Lohn) für ihn um fünfundzwanzigmal vermehrt
- Zakāt
- Fasten
- Pilgerfahrt
- Die Reue (at-Taubah)
- Qur`ān
- Şunnah
- Fatāwah
- 'Aqīdah
- Fiqh
- gottesdienstl. Handlungen
- Das Gebet (aş-Şalah)
- Das Anbringen von Linien in der Moschee, um die Reihen im Gebet gerade zu richten
- Ist Iqāmah (Gebetsaufruf) Pflicht bei jedem Gebet, auch für einen Alleinbetenden?
- Das Urteil über das Verrichten des Freitagsgebets, wenn dieser auf den ‘Īd-Tag fällt
- Soll man 8 oder 20 Raka beten?
- Kann man das Iştikhārah-Gebet in den verbotenen Zeiten beten?
- Sich nicht sicher sein, wie viel Raka’āt man beim Fadjr-Gebet verrichtet hat
- Was ist das Urteil über das Verrichten freiwilliger Gebete in der Gemeinschaft (Djamā‘ah)
- Ist es eine Sünde, wenn man keine Şuttrah im Gebet benutzt?
- Macht man den Taşşlīm mit dem Iman oder nach ihm?
- Taĥiyyatu l-Maşdjid Gebet beim betreten der Moschee in Mekka
- Herrscht Konsens unter den Gelehrten über den Unglauben desjenigen, der das Gebet unterlässt?
- Darf man das Begrüßungsgebet der Moschee noch vor dem Maĝreb-Gebet verrichten?
- Ist es erlaubt, nach dem ‘Aşşr-Gebet noch Nāfilah-Gebete zu verrichten?
- Bittgebete (Du’ā`) in der Niederwerfung (Şudjūd)
- Das Rezitieren der al-Fātiĥah während des Gebets
- Er hat nun bereut. Muss er sein Gebet trotzdem nachholen?
- Das Gratulieren zum Gebet
- Ich bin im Gebet stets abgelenkt. Was kann ich dagegen tun?
- Das Gebet vernachlässigen
- Reinigung (at-Tahārah)
- Wie wird der Ĝuşl (Ganzkörperwaschung) vollzogen?
- Wie sagt jemand die Başmalah (Bişmillāhi r-Raĥmāni r-Raĥīm), wenn er im Badezimmer/Toilette ist?
- Was ist das Urteil über das Urinieren im Stehen?
- Wie oft kann die Waschung in jedem Wudū`-Abschnitt wiederholt werden und warum hat der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – einmal in Seide gebetet?
- Zakat
- Das Fasten (aş-Şaum)
- Das Benutzen von Augentropfen während des Fastens
- Empfehlung, neben dem ‘Āschūrā` auch den Tāşū’ā` zu fasten
- Der Vorzug des Fastens am Tage von ’Āschūrā`
- Die Menge und der Zeitpunkt des Entrichtens von Zakāt al-Fitr?
- Kann man sehen, wann die Nacht der Bestimmung (Lailatu l-Qadr) ist?
- al-I’tikāf und seine Regeln
- Das Erbrechen, das nicht mutwillig herbeiführt wurde, macht das Fasten nicht ungültig
- Wer einen feuchten Traum während des Fastentages hatte
- Wer aus Vergesslichkeit gegessen hat
- Das Benutzen von Şiwāk in Ramadan
- Wenn ein Fastender beim Ausspülen seines Mundes Wasser verschluckt
- Wenn ein Fastender seine Spucke schluckt
- Das ganztägige Schlafen während des Ramadans
- Das Urteil bezüglich des Fastens von demjenigen, der in den Nächten von Ramadan Alkohol trinkt
- Das Urteil bezüglich jemand, der fastet, aber das Gebet vernachlässigt
- Das Überschreiten des Maßes beim Fastenbrechen
- Welche Verpflichtungen hat ein Fastender
- Die gesellschaftlichen Vorteile des Fastens
- Ab wann wird für ein Mädchen das Fasten zur Pflicht
- Ab wann wird das Fasten zur Pflicht
- Das Urteil bezüglich des Fastens von Ramadan mit nur 28 Tagen
- Wenn eine schwangere oder stillende Frau am Tage von Ramadan isst
- Es ist nicht erlaubt, sich auf die Berechnungen zu stützen, um den Monatsanfang Ramadan festzulegen
- Wer am Tage von Ramadan absichtlich isst...
- Ĥadj und 'Ummrah
- Gibt es Bittgebet (Du’ā`) beim Steinigen der Säulen (Djamarāt)?
- Nach dem Tawāf al-Wadā‘ (Abschiedstawāf) in Maşdjid al-Ĥarām verbleiben
- Ist es erlaubt freiwillig (also zusätzlich) Tawāf zu machen vor dem Tawāf al-Wadā‘ (Abschiedstawāf)?
- Was ist das Urteil über den Tawāf auf dem Dach (Dachgeschoss) der Maşdjid al-Ĥarām?
- Was soll jemand machen, der viele Schulden hat und dessen Mutter ihn bittet, mit ihr Ĥadj zu machen?
- Was ist das Urteil über den Besuch der Prophetenmoschee
- Was sind die Säulen des Ĥadj? Und was sind die Säulen der ‘Ummrah?
- Darf eine Frau im Namen ihrer verstorbenen Mutter die Pilgerfahrt verrichten?
- Soll man die Pilgerfahrt (al-Hadj) der Heirat vorziehen oder doch lieber umgekehrt?
- Djihād & Hidjrah
- Er will in ein muslimisches Land auswandern. Seine Eltern sind aber dagegen.
- Voraussetzungen, um sich in einem Land des Unglaubens aufhalten zu dürfen.
- Darf man wieder in das Land des Unglaubens zurückkehren, um dort zu leben?
- Ihm ist es möglich, seine Religion in einem Land des Schirk besser zu praktizieren, als in seinem Heimatland. Muss er dann trotzdem auswandern?
- Was ist die Hidjrah?
- Bestattung/Gräber
- Das Gebet (aş-Şalah)
- Uşūl al-Fiqh
- Rechenschaftspflicht
- Quellen islamischer Gesetze
- Neuerung (Bidd'ah)
- Es ist nicht zulässig, der Nacht zur Hälfte von Scha’bān eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken
- Das Feiern des Geburtstags des Propheten
- Das Betiteln einer Person mit Ĥadji oder al-Ĥādj.
- Was ist das Urteil über das Aufhängen von Versen (Āyāt) als Schutz?
- Darf man Schriften mit Bittgebeten an Türen oder ähnlichem anbringen?
- Darf man den Geburtstag des Propheten feiern?
- Transaktionen
- Strafe und Gerichtsurteile
- islamische Feste
- ’Īd al-Fitr
- ’Īd al-Adĥā
- Ist es zulässig, für den, der ein Opfertier darbringen möchte, seine Haare und Nägel zu schneiden?
- Das Urteil über den Takbīr, der vor dem ’Īd-Gebet in der Gemeinschaft einheitlich vollzogen wird
- Die besten Opfertiere sind Kamele, dann Kühe, dann Schafe und dann der Anteil an ein gemeinsames Opfertier
- Das, was empfohlen wird zu tun, in den ersten zehn Tagen von Dhu l-Ĥidjah und am Tage des ’Īds
- Was soll man bei der Schlachtung des Opfertieres (Udĥiyah) sagen?
- Die Schlachtung eines Opfertieres ist besser, als den Wert davon zu spenden
- Brauchtum und Tradition
- Kleidung & Aussehen
- Das Urteil über Sportbekleidung, auf dem sich Symbole der Kuffār (Ungläubigen) befinden
- Ohrringe für Männer
- Sind Tätowierungen verboten (ĥarām) im Islam
- Das Urteil über das Beten hinter jemanden, der sein Bart rasiert und seine Kleidung über die Knöchel trägt
- Das Urteil über das Rasieren des Bartes wegen dem Beruf
- Was ist die Definition des Bartes nach der islamischen Rechtslehre (Scharī‘ah)?
- Das Urteil bezüglich des Rasierens des Bartes und ob diese Tat die guten Taten nichtig macht
- Das Urteil bezüglich der Haartransplantation für kahlköpfige Männer
- Das Urteil bezüglich der Schwarzfärbung der Haare und des Bartes
- Was ist das Haar, das man entfernen darf und das, was verboten ist zu entfernen?
- Darf man die Hosen über die Knöchel tragen?
- Essen & Trinken
- Darf man das geschlachtet Fleisch von demjenigen essen, der nicht betet?
- Darf man die Tiere essen, denen Stromstöße zugefügt wurden, um sie zu betäuben?
- Soll man nachrecherchieren, ob das Fleisch auf die erlaubte Art und Weise geschlachtet wurde oder nicht?
- Das geschlachtete Fleisch (adh-Dhabīĥah) der Leute der Schrift (Ahl al-Kitāb) ist erlaubt (Ĥalāl), außer wenn man die Wirklichkeit über ihr Geschlachtetes kennt.
- Das Urteil über das geschlachtete Fleisch (adh-Dhabā`iĥ) der Leute der Schrift (Ahl al-Kitāb), wenn man die Art und Weise ihres Schlachtens kennt.
- Bilder, Musik & CO
- Spiele
- Kleidung & Aussehen
- Verschiedenes
- gottesdienstl. Handlungen
- Manhadj
- Sekten und Gruppen
- al-Djarĥ wa t-Ta’dīl
- Jemanden als Neuerer erklären
- Existiert in unserer Zeit noch eine Lehre die heißt: „al-Djarĥ wa t-Ta’dīl“?
- Andere bezüglich der Neuerung und des Unglaubens bezichtigen
- Darf ein Anfänger andere loben und kritisieren?
- Wann darf ich eine Person der Neuerung bezichtigen?
- Ist es eine Bedingung, einer Person den Beweis vorher zu erbringen, wenn man ihn zum Neuerer erklären will?
- Die Gefährten (Şaĥābah)
- Terrorismus
- Herrscher/Führer
- Verschiedenes
- Widerlegung der Aussage von al-Qardāwī: „Ich bin daher strikt gegen einen religiösen Staat.“
- Das Urteil über das Töten der eigenen Seele und die mangelnde Geduld bei Heimsuchungen
- Das Gebet in einer Moschee der Leute der Neuerung (Ahlu l-Bidda’)
- Sind Demonstrationen aus der Sicht des Islams erlaubt?
- Islamische Erziehung
- Psych./soziale Probleme
- Familienleben
- Heirat
- Die Heirat mit Rāfidī-Schiiten
- Mein Vater hat meine Schwester zwangsverheiratet. Ist diese Heirat gültig?
- Was ist das angemessene Heiratsalter für Männer und Frauen?
- Was ist dem Ehemann mit seiner Frau zu tun erlaubt, nachdem der Ehevertrag geschlossen wurde und bevor der Vollzug der Ehe bekannt gemacht wurde?
- Das Urteil über die Mehrehe und die Bedingungen hierfür
- Ist es erlaubt, mit der Verlobten zu telefonieren?
- Ihr Wallī (Vormund) hält sie ohne einen islamisch legitimen Grund von der Heirat ab
- Das sich Verabreden mit einer Nicht-Maĥram Frau in der Öffentlichkeit
- Das Urteil über die Verheiratung eines Paares, wenn einer von ihnen nicht betet.
- Sie liebt einen Mann, der nun mit ihr ausgehen möchte. Was soll sie tun?
- Darf eine Frau Make-up tragen, wenn ein Heiratskandidat kommt, um sie zu sehen?
- Darf ein Mann seine Verlobte sehen? Und darf sie ihm ihre Haare zeigen?
- Zusammenfassung der Bedingungen einer Eheschließung und die Vorraussetzungen, die ein Vormund (Wallī) erfüllen muss
- Was ist das Urteil bezüglich des Tragens eines Verlobungs- bzw. Eherings?
- Was ist das Urteil bezüglich einer Verlobungsfeier?
- Darf eine Frau einen Nicht-Muslim heiraten?
- Maĥram
- Der Ehemann der Nichte ist kein Maĥram
- Darf man vor dem Schwager den Niqāb ausziehen?
- Zählt die Schwester der Ehefrau (Schwägerin) auch zum Maĥram?
- Wer sind die Maĥram, vor denen eine Frau ihren Schleier ablegen darf?
- Ab wann gilt das allein sein mit einem Nicht-Maĥram des anderen Geschlechts als verboten?
- Scheidung
- Rechte in der Ehe
- Heirat
- Verhalten & Moral
- gutes Benehmen
- schlechtes Benehmen
- Essen und Trinken im Badezimmer/auf der Toilette
- Das Urteil über Selbstbefriedigung
- Das sich Vermischen der Geschlechter
- Wie kann eine Frau ihren Mann dabei helfen, seine Blicke zu senken
- Das Urteil bezüglich des Fernsehens
- Ein aufrichtiger Ratschlag an diejenigen, die ihre muslimischen Brüder mit haltlosen Anschuldigungen bewerfen
- Fatāwah für die Frau

- Wissen & Da'wah
- Verschiedenes
- gutes Benehmen
- Das Gebet
- Das Anbringen von Linien in der Moschee, um die Reihen im Gebet gerade zu richten
- Ist Iqāmah (Gebetsaufruf) Pflicht bei jedem Gebet, auch für einen Alleinbetenden?
- Das Urteil über das Verrichten des Freitagsgebets, wenn dieser auf den ‘Īd-Tag fällt
- Soll man 8 oder 20 Raka beten?
- Kann man das Iştikhārah-Gebet in den verbotenen Zeiten beten?
- Sich nicht sicher sein, wie viel Raka’āt man beim Fadjr-Gebet verrichtet hat
- Was ist das Urteil über das Verrichten freiwilliger Gebete in der Gemeinschaft (Djamā‘ah)
- Ist es eine Sünde, wenn man keine Şuttrah im Gebet benutzt?
- Macht man den Taşşlīm mit dem Iman oder nach ihm?
- Taĥiyyatu l-Maşdjid Gebet beim betreten der Moschee in Mekka
- Herrscht Konsens unter den Gelehrten über den Unglauben desjenigen, der das Gebet unterlässt?
- Darf man das Begrüßungsgebet der Moschee noch vor dem Maĝreb-Gebet verrichten?
- Ist es erlaubt, nach dem ‘Aşşr-Gebet noch Nāfilah-Gebete zu verrichten?
- Bittgebete (Du’ā`) in der Niederwerfung (Şudjūd)
- Das Rezitieren der al-Fātiĥah während des Gebets
- Er hat nun bereut. Muss er sein Gebet trotzdem nachholen?
- Das Gratulieren zum Gebet
- Ich bin im Gebet stets abgelenkt. Was kann ich dagegen tun?
- Das Gebet vernachlässigen
- Schirk und seine Sorten
- al-Walā` wa l-Barā`
- Fürsprache (Schafaa'a)
- Sekten und Gruppen
- Das Fasten (aş-Şaum)
- Das Benutzen von Augentropfen während des Fastens
- Empfehlung, neben dem ‘Āschūrā` auch den Tāşū’ā` zu fasten
- Der Vorzug des Fastens am Tage von ’Āschūrā`
- Die Menge und der Zeitpunkt des Entrichtens von Zakāt al-Fitr?
- Kann man sehen, wann die Nacht der Bestimmung (Lailatu l-Qadr) ist?
- al-I’tikāf und seine Regeln
- Das Erbrechen, das nicht mutwillig herbeiführt wurde, macht das Fasten nicht ungültig
- Wer einen feuchten Traum während des Fastentages hatte
- Wer aus Vergesslichkeit gegessen hat
- Das Benutzen von Şiwāk in Ramadan
- Wenn ein Fastender beim Ausspülen seines Mundes Wasser verschluckt
- Wenn ein Fastender seine Spucke schluckt
- Das ganztägige Schlafen während des Ramadans
- Das Urteil bezüglich des Fastens von demjenigen, der in den Nächten von Ramadan Alkohol trinkt
- Das Urteil bezüglich jemand, der fastet, aber das Gebet vernachlässigt
- Das Überschreiten des Maßes beim Fastenbrechen
- Welche Verpflichtungen hat ein Fastender
- Die gesellschaftlichen Vorteile des Fastens
- Ab wann wird für ein Mädchen das Fasten zur Pflicht
- Ab wann wird das Fasten zur Pflicht
- Das Urteil bezüglich des Fastens von Ramadan mit nur 28 Tagen
- Wenn eine schwangere oder stillende Frau am Tage von Ramadan isst
- Es ist nicht erlaubt, sich auf die Berechnungen zu stützen, um den Monatsanfang Ramadan festzulegen
- Wer am Tage von Ramadan absichtlich isst...
- Ĥadj und 'Ummrah
- Gibt es Bittgebet (Du’ā`) beim Steinigen der Säulen (Djamarāt)?
- Nach dem Tawāf al-Wadā‘ (Abschiedstawāf) in Maşdjid al-Ĥarām verbleiben
- Ist es erlaubt freiwillig (also zusätzlich) Tawāf zu machen vor dem Tawāf al-Wadā‘ (Abschiedstawāf)?
- Was ist das Urteil über den Tawāf auf dem Dach (Dachgeschoss) der Maşdjid al-Ĥarām?
- Was soll jemand machen, der viele Schulden hat und dessen Mutter ihn bittet, mit ihr Ĥadj zu machen?
- Was ist das Urteil über den Besuch der Prophetenmoschee
- Was sind die Säulen des Ĥadj? Und was sind die Säulen der ‘Ummrah?
- Darf eine Frau im Namen ihrer verstorbenen Mutter die Pilgerfahrt verrichten?
- Soll man die Pilgerfahrt (al-Hadj) der Heirat vorziehen oder doch lieber umgekehrt?
- Zakāt
- Maĥram
- Der Ehemann der Nichte ist kein Maĥram
- Darf man vor dem Schwager den Niqāb ausziehen?
- Zählt die Schwester der Ehefrau (Schwägerin) auch zum Maĥram?
- Wer sind die Maĥram, vor denen eine Frau ihren Schleier ablegen darf?
- Ab wann gilt das allein sein mit einem Nicht-Maĥram des anderen Geschlechts als verboten?
- Heirat
- Die Heirat mit Rāfidī-Schiiten
- Mein Vater hat meine Schwester zwangsverheiratet. Ist diese Heirat gültig?
- Was ist das angemessene Heiratsalter für Männer und Frauen?
- Was ist dem Ehemann mit seiner Frau zu tun erlaubt, nachdem der Ehevertrag geschlossen wurde und bevor der Vollzug der Ehe bekannt gemacht wurde?
- Das Urteil über die Mehrehe und die Bedingungen hierfür
- Ist es erlaubt, mit der Verlobten zu telefonieren?
- Ihr Wallī (Vormund) hält sie ohne einen islamisch legitimen Grund von der Heirat ab
- Das sich Verabreden mit einer Nicht-Maĥram Frau in der Öffentlichkeit
- Das Urteil über die Verheiratung eines Paares, wenn einer von ihnen nicht betet.
- Sie liebt einen Mann, der nun mit ihr ausgehen möchte. Was soll sie tun?
- Darf eine Frau Make-up tragen, wenn ein Heiratskandidat kommt, um sie zu sehen?
- Darf ein Mann seine Verlobte sehen? Und darf sie ihm ihre Haare zeigen?
- Zusammenfassung der Bedingungen einer Eheschließung und die Vorraussetzungen, die ein Vormund (Wallī) erfüllen muss
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- Was ist das Urteil bezüglich einer Verlobungsfeier?
- Darf eine Frau einen Nicht-Muslim heiraten?
- Scheidung
- Rechte in der Ehe
- Kindererziehung
- Verschiedenes zu Fiqh
- Kleidung & Aussehen
- Das Urteil über Sportbekleidung, auf dem sich Symbole der Kuffār (Ungläubigen) befinden
- Ohrringe für Männer
- Sind Tätowierungen verboten (ĥarām) im Islam
- Das Urteil über das Beten hinter jemanden, der sein Bart rasiert und seine Kleidung über die Knöchel trägt
- Das Urteil über das Rasieren des Bartes wegen dem Beruf
- Was ist die Definition des Bartes nach der islamischen Rechtslehre (Scharī‘ah)?
- Das Urteil bezüglich des Rasierens des Bartes und ob diese Tat die guten Taten nichtig macht
- Das Urteil bezüglich der Haartransplantation für kahlköpfige Männer
- Das Urteil bezüglich der Schwarzfärbung der Haare und des Bartes
- Was ist das Haar, das man entfernen darf und das, was verboten ist zu entfernen?
- Darf man die Hosen über die Knöchel tragen?
- Verschiedenes zu 'Aqīdah
- Neuerung (Bidd'ah)
- Es ist nicht zulässig, der Nacht zur Hälfte von Scha’bān eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken
- Das Feiern des Geburtstags des Propheten
- Das Betiteln einer Person mit Ĥadji oder al-Ĥādj.
- Was ist das Urteil über das Aufhängen von Versen (Āyāt) als Schutz?
- Darf man Schriften mit Bittgebeten an Türen oder ähnlichem anbringen?
- Darf man den Geburtstag des Propheten feiern?
- Djihād & Hidjrah
- Er will in ein muslimisches Land auswandern. Seine Eltern sind aber dagegen.
- Voraussetzungen, um sich in einem Land des Unglaubens aufhalten zu dürfen.
- Darf man wieder in das Land des Unglaubens zurückkehren, um dort zu leben?
- Ihm ist es möglich, seine Religion in einem Land des Schirk besser zu praktizieren, als in seinem Heimatland. Muss er dann trotzdem auswandern?
- Was ist die Hidjrah?
- Essen & Trinken
- Darf man das geschlachtet Fleisch von demjenigen essen, der nicht betet?
- Darf man die Tiere essen, denen Stromstöße zugefügt wurden, um sie zu betäuben?
- Soll man nachrecherchieren, ob das Fleisch auf die erlaubte Art und Weise geschlachtet wurde oder nicht?
- Das geschlachtete Fleisch (adh-Dhabīĥah) der Leute der Schrift (Ahl al-Kitāb) ist erlaubt (Ĥalāl), außer wenn man die Wirklichkeit über ihr Geschlachtetes kennt.
- Das Urteil über das geschlachtete Fleisch (adh-Dhabā`iĥ) der Leute der Schrift (Ahl al-Kitāb), wenn man die Art und Weise ihres Schlachtens kennt.
- Kleidung und Aussehen
- Blutung & Tahārah
- Verhalten einer Muslima
- Reinigung (at-Tahārah)
- Wie wird der Ĝuşl (Ganzkörperwaschung) vollzogen?
- Wie sagt jemand die Başmalah (Bişmillāhi r-Raĥmāni r-Raĥīm), wenn er im Badezimmer/Toilette ist?
- Was ist das Urteil über das Urinieren im Stehen?
- Wie oft kann die Waschung in jedem Wudū`-Abschnitt wiederholt werden und warum hat der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – einmal in Seide gebetet?
- Handel
- schlechtes Benehmen
- Essen und Trinken im Badezimmer/auf der Toilette
- Das Urteil über Selbstbefriedigung
- Das sich Vermischen der Geschlechter
- Wie kann eine Frau ihren Mann dabei helfen, seine Blicke zu senken
- Das Urteil bezüglich des Fernsehens
- Ein aufrichtiger Ratschlag an diejenigen, die ihre muslimischen Brüder mit haltlosen Anschuldigungen bewerfen
- Bilder, Musik & CO
- ’Īd al-Fitr
- ’Īd al-Adĥā
- Ist es zulässig, für den, der ein Opfertier darbringen möchte, seine Haare und Nägel zu schneiden?
- Das Urteil über den Takbīr, der vor dem ’Īd-Gebet in der Gemeinschaft einheitlich vollzogen wird
- Die besten Opfertiere sind Kamele, dann Kühe, dann Schafe und dann der Anteil an ein gemeinsames Opfertier
- Das, was empfohlen wird zu tun, in den ersten zehn Tagen von Dhu l-Ĥidjah und am Tage des ’Īds
- Was soll man bei der Schlachtung des Opfertieres (Udĥiyah) sagen?
- Die Schlachtung eines Opfertieres ist besser, als den Wert davon zu spenden
- an die Engel
- an Geister, Zauberei und dem bösen Blick
- an die Gesandten
- an die göttliche Festlegung und Bestimmung
- in der Herrschaft Allahs
- Bestattung/Gräber
- Ehebruch / Unzucht
- Homosexualität
- al-Djarĥ wa t-Ta’dīl
- Jemanden als Neuerer erklären
- Existiert in unserer Zeit noch eine Lehre die heißt: „al-Djarĥ wa t-Ta’dīl“?
- Andere bezüglich der Neuerung und des Unglaubens bezichtigen
- Darf ein Anfänger andere loben und kritisieren?
- Wann darf ich eine Person der Neuerung bezichtigen?
- Ist es eine Bedingung, einer Person den Beweis vorher zu erbringen, wenn man ihn zum Neuerer erklären will?
- Die Gefährten (Şaĥābah)
- Terrorismus
- verschiedenes zu Manhadj
- Widerlegung der Aussage von al-Qardāwī: „Ich bin daher strikt gegen einen religiösen Staat.“
- Das Urteil über das Töten der eigenen Seele und die mangelnde Geduld bei Heimsuchungen
- Das Gebet in einer Moschee der Leute der Neuerung (Ahlu l-Bidda’)
- Sind Demonstrationen aus der Sicht des Islams erlaubt?
- Herrscher/Führer
- Schwangerschaft/Verhütung
- Spiele
- Wissen
- Da'wah
- Allgemein Iman
- Schenkungen
- Versicherungen
- Nicht-Muslime
- Christentum
- Die Bibel
- Jesus ist nicht gekommen, um Frieden zu senden, sondern das Schwert
- Todesstrafe für jene, die Unzucht begangen haben
- Todesstrafe für Ehebrecher
- Todesstrafe für Abtrünnige aus der Religion und Gotteslästerer
- Feinde ausnahmslos jagen und töten
- Todesstrafe für Vergewaltiger und Homosexuelle
- Todesstrafe für Wahrsager und Magier
- Todesstrafe bei Geschlechtsverkehr mit einer Menstruierenden
- Todesstrafe für jene, die eine Beziehung mit der Schwiegermutter, Stiefmutter oder Schwiegertochter haben oder Sodomie praktizieren
- Todesstrafe für den, der seine Eltern schlägt oder auf sie flucht
- Widervergeltung für Mord oder Totschlag
- Unreinheit der menstruierenden Frau
- Die Stellung des Mannes gegenüber der Frau
- Die Pflicht, das Kopftuch zu tragen und den Körper zu bedecken
- Die Erlaubnis der Mehrehe
- Zins- und Schweinefleischverbot
- Strenge Kindeserziehung und das Töten von ungezogenen Kindern
- Frauen als Kriegsbeute
- Gewalt gegen Frauen, Kinder und Tiere im Kriegsfall
- Wie sich eine Frau zu verhalten hat
- Das Verbot, das andere Geschlecht nachzuahmen
- Fehler in der Bibel (altes Testament)
- Fragen an die Christen
- Die Bibel
- Die Bibel
- Jesus ist nicht gekommen, um Frieden zu senden, sondern das Schwert
- Todesstrafe für jene, die Unzucht begangen haben
- Todesstrafe für Ehebrecher
- Todesstrafe für Abtrünnige aus der Religion und Gotteslästerer
- Feinde ausnahmslos jagen und töten
- Todesstrafe für Vergewaltiger und Homosexuelle
- Todesstrafe für Wahrsager und Magier
- Todesstrafe bei Geschlechtsverkehr mit einer Menstruierenden
- Todesstrafe für jene, die eine Beziehung mit der Schwiegermutter, Stiefmutter oder Schwiegertochter haben oder Sodomie praktizieren
- Todesstrafe für den, der seine Eltern schlägt oder auf sie flucht
- Widervergeltung für Mord oder Totschlag
- Unreinheit der menstruierenden Frau
- Die Stellung des Mannes gegenüber der Frau
- Die Pflicht, das Kopftuch zu tragen und den Körper zu bedecken
- Die Erlaubnis der Mehrehe
- Zins- und Schweinefleischverbot
- Strenge Kindeserziehung und das Töten von ungezogenen Kindern
- Frauen als Kriegsbeute
- Gewalt gegen Frauen, Kinder und Tiere im Kriegsfall
- Wie sich eine Frau zu verhalten hat
- Das Verbot, das andere Geschlecht nachzuahmen
- Fehler in der Bibel (altes Testament)
- Fragen an die Christen
- Christentum
- Manhadj
- Allgemein
- Blindes Folgen
- Das Befolgen der Şaĥābah
- Einheit & Spaltung
- Methode der Ahlu ş-Şunnah
- Sekten & Gruppen
- Sayyid Quttb
- Vorwort
- Anmerkung
- Kapitel 1: Der Lebenslauf von Şayyid Quttb in wenigen Zeilen
- Kapitel 2: War Şayyid Quttb ein Rufer auf der Methodik des Prophetentums oder ein Rebell auf der Methodik der Putschisten?
- Kapitel 3: Einige Auszüge aus der Vernehmung mit Şayyid Quttb
- Kapitel 4: Zwei wichtige Haltungen, die auf das hinweisen, was sich dahinter verbirgt!
- Kapitel 5: Eine beispielhafte Auswahl an Aussagen von Şayyid Quttb, die von den Gelehrten zurückgewiesen wurden
- Abu Muĥammad al-Maqdissī
- Takfīrīş & Khawāridj
- Vorwort
- 1. Scheinargument: Ihr Takfīr beim Walten nach dem, was Allah nicht als Offenbarung herabgesandt hat, ohne ausführlicher Darlegung
- 10. Scheinargument: Ihre Argumentation mit der Aussage des Gelehrten Scheikh Ibn Ibrāhīm Āl Scheikh
- 11. Scheinargument: Ihre Argumentation mit der Aussage des Gelehrten Scheikh Ibn 'Uthaimīn
- Ĥaddādiyah
- Aĥbāsch
- Tabligh
- Sayyid Quttb
- Terrorismus
- Führer & Machthaber
- Sayyid Quttb
- Vorwort
- Anmerkung
- Kapitel 1: Der Lebenslauf von Şayyid Quttb in wenigen Zeilen
- Kapitel 2: War Şayyid Quttb ein Rufer auf der Methodik des Prophetentums oder ein Rebell auf der Methodik der Putschisten?
- Kapitel 3: Einige Auszüge aus der Vernehmung mit Şayyid Quttb
- Kapitel 4: Zwei wichtige Haltungen, die auf das hinweisen, was sich dahinter verbirgt!
- Kapitel 5: Eine beispielhafte Auswahl an Aussagen von Şayyid Quttb, die von den Gelehrten zurückgewiesen wurden
- Abu Muĥammad al-Maqdissī
- Takfīrīş & Khawāridj
- Vorwort
- 1. Scheinargument: Ihr Takfīr beim Walten nach dem, was Allah nicht als Offenbarung herabgesandt hat, ohne ausführlicher Darlegung
- 10. Scheinargument: Ihre Argumentation mit der Aussage des Gelehrten Scheikh Ibn Ibrāhīm Āl Scheikh
- 11. Scheinargument: Ihre Argumentation mit der Aussage des Gelehrten Scheikh Ibn 'Uthaimīn
- Ĥaddādiyah
- Aĥbāsch
- Gelehrte
- Imām Aĥmad Ibn Ĥanbal (164 – 241 n. H. / 780 – 855 n.Ch.)
- Imām Abu Muĥammad al-Barbahārī (gestorben 329 n.H. / 940 n.Ch.)
- Imām an-Nawawī (631 – 676 n.H. / 1233 – 1279 n.Ch.)
- Scheikh al-Islam Ibn Taimiyah (661 - 728 n.H. / 1263 - 1328 n.Ch.)
- Imām adh-Dhahabī (673 – 749 n.H. / 1275 – 1348 n.Ch.)
- Imām Ibn al-Qayyim al-Djauziyyah (691 – 751 n.H. / 1292 – 1350 n.Ch.)
- Imām ’Abdul-Wahhāb (1115 – 1206 n.H. / 1703 – 1792 n.Ch.)
- Sheikh Nāşir aş-Şa‘dī (1307 - 1376 n.H. / 1886 - 1955 n.Ch.)
- Scheich Taqiyyu d-Dīn al-Hilālī (1311 - 1407 n.H. / 1893 - 1987 n.Ch.)
- Scheich ‘Abdul-‘Azīz Ben Bāz (1330 - 1420 n.H. / 1912 - 1999 n.Ch.)
- Scheich Nāşir ad-Din al-Albānī (1333 - 1420 n.H. / 1914 - 1999 n.Ch.)
- Scheich Ibn al-’Uthaimin (1347 – 1421 n.H. / 1929 – 2001 n.Ch.)
- Scheich Muqbil Ben Hādī al-Wādi‘ī (1351 - 1422 n.H. / 1932 - 2001 n.Ch.)
- Scheich Rabee’ Ibn Hādī al-Madchalī (geb. 1351 n.H. / 1932 n.Ch.)
- Scheikh ‘Abdul-Muĥşin al-‘Abbād (geb. 1353 n.H. / 1934 n.Ch.)
- Scheich Şāliĥ Ben Fauzān al-Fauzān (geb. 1354 n.H. / 1935 n.Ch.)
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- Lektion 8
- Lektion 7 - Übung 1
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- Lektion 6 - Übung 1
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- Übung zu den Doppel-Zeichen
- Übung zu Dhammatain
- Übung zu Kasratain
- Übung zu Fathatain
- Wörter mit Vokalen - Übung 6
- Aussprache des Sukun - Übung 5
- Man lese von rechts nach links - Übung 4
- Man lese von rechts nach links - Übung 3
- Man lese von rechts nach links - Übung 2
- Die Vokale - Übung 1
- Die Aussprache des Kasrahs
- Die Aussprache des Fatahs
- Die quranischen Vokalzeichen
- Das quranische Alphabet.
- Allgemein
- 'Aqidah
- Glaube der Salaf
- Unterricht
- Der Iman
- Derjenige, der mit seinem Herzen und seiner Zunge glaubt, doch keine einzige Tat verrichtet, ist ungläubig (Kāfir)!
- Magie und Zauberei
- Der „böse Blick“ (al-‘Ayn) ist wahr
- Voraussetzungen für göttlichen Beistand (an-Naşr)
- Die Wirklichkeit hinter den göttlichen Prüfungen (al-Ibtilā`)
- Die Wirklichkeit hinter dem Lebensunterhalt
- Schirk & Kufr
- KAPITEL 4: Die Furcht vor dem Schirk (Götzendienst)
- Vers: "Allah vergibt gewiss nicht, dass man Ihm (etwas) beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will."
- Vers: "Und lasse mich und meine Kinder es meiden, Götzen zu dienen."
- Ĥadīth: „Was ich am meisten für euch fürchte, ist der kleine Schirk.“
- Ĥadīth: „Wer auch immer stirbt, während er Allah Teilhaber zuschreibt, tritt in das Höllenfeuer ein.“
- Wissen & Da'wah
- KAPITEL 5: Der Aufruf, zu bezeugen, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt, außer Allah
- Vers: "Sag: Das ist mein Weg (şabīl): Ich rufe zu Allah aufgrund eines sichtbaren Hinweises (basseera)."
- Ĥadīth: „Du wirst Leute der Schrift antreffen, lasse deine erste Handlung jene sein, sie dazu aufzurufen, zu bezeugen: „Lā Ilāha illa Allah."
- Ĥadīth: „Und in einer anderen Form dieser Überlieferung (wird gesagt): „Den Tauĥīd zu verwirklichen.“
- Tauhid
- KAPITEL 1: Die Definition des Wortes Tauĥīd
- Erste Kategorie: Tauĥīd ar-Rubūbiyah (Die Aufrechterhaltung der Einheit in der Herrschaft Allahs)
- Zweite Kategorie: Tauĥīd al-Ulūhiyah (Die Aufrechterhaltung der Einheit in der Göttlichkeit Allahs)
- Dritte Kategorie: Tauĥīd al-Aşmā` wa ş-Şifāt (Die Aufrechterhaltung der Einheit in den Namen und Eigenschaften Allahs)
- Vers: "Und Ich habe die Djinn und die Menschen nur darum erschaffen, damit sie Mir dienen (sollen)."
- Vers: "Und in jeder Gemeinschaft erweckten Wir einen Gesandten (, der da predigte): „Dient Allah und meidet den Tāĝūt.“"
- Vers: "Und dein Herr hat bestimmt: "Verehrt keinen außer Ihm, und (erweist) den Eltern Güte.""
- Vers: "Und dient Allah und gesellt Ihm nichts bei."
- Vers: "Sag: Kommt her! Ich will euch verlesen, was euer Herr euch verboten hat: Ihr sollt Ihm nichts beigesellen […]."
- Ĥadīth: „Derjenige, der das Vermächtnis (Testament) von Muĥammad lesen möchte […].“
- Ĥadīth: „Oh Mu’ādh, weißt du, was das Recht Allahs gegenüber Seinen Dienern ist […]?“
- Wichtige Sachverhalte aus Kapitel 1
- HINWEIS: Ab dem zweiten Kapitel wird eine andere Erläuterung zum Buch „Kitāb at-Tauĥīd“ gewählt.
- KAPITEL 2: Der Vorzug des Tauĥīds und was er an Sünden sühnt
- Ĥadīth: „Wer auch immer bezeugt, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt, außer Allah allein [...]."
- Ĥadīth: „Allah wird demjenigen das Höllenfeuer verwehren, der aufrichtig bezeugt […].“
- Ĥadīth: „Oh mein Herr! Lehre mich etwas, womit ich Deiner gedenke und dich anrufe [...].“
- Ĥadīth: "Oh Sohn Adams, wenn du zu Mir kämest mit einer Welt voller Sünden […]"
- KAPITEL 3: Wer den Tauĥīd (Monotheismus) verwirklicht, wird das Paradies ohne Abrechnung betreten.
- Vers: "Ibrāhīm war eine Ummah, Allah demütig ergeben und einer, der Anhänger des rechten Glaubens war, und er gehörte nicht zu den Götzendienern."
- Vers: "[…] und die ihrem Herrn nicht(s) beigesellen."
- Ĥadīth: "Unter ihnen waren siebzigtausend, die das Paradies ohne Abrechnung oder Strafe betreten würden."
- Allgemein
- ’Ibādah & Fiqh
- Unterricht
- Reinigung
- KAPITEL: Die Absicht und ihre Regeln
- KAPITEL: Die Gebetswaschung (al-Wudū`) und ihre Regeln
- Erster Ĥadīth: „Das Gebet desjenigen, bei dem ein al-Ĥadath geschah, wird Allah solange nicht annehmen, bis er die Gebetswaschung (Wudū`) vollzogen hat."
- Zweiter Ĥadīth: „Wehe den Fersen vor dem Feuer.“
- Dritter Ĥadīth: „Wenn einer von euch den Wudu` vornimmt, dann soll er Wasser in die Nase führen und es dann wieder ausblasen und wer sich (nach der Verrichtung seiner Notdurft) mit Steinen abputzt, der soll es mit einer ungeraden Zahl an Steinen tun [..]"
- Die Regeln bezüglich des Verwendens von stehendem Wasser
- Das Urteil über das Gefäß, aus dem ein Hund getrunken oder es beleckt hat.
- Beschreibung des Wudū` und seiner Vorzüglichkeit, so wie es ’Uthmān Ibn ’Affān – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtet hat
- Es ist wünschenswert, bei allen edlen und angenehmen Dingen mit rechts anzufangen
- Die Vorzüglichkeit des Verrichtens von Wudū` und die Begünstigungen, die diese Gemeinschaft deshalb am Tage der Auferstehung gegenüber allen anderen Gemeinschaften erfahren wird
- KAPITEL: Das Betreten des Ortes, wo man seine Notdurft verrichten möchte und das sich Reinigen danach
- Erster Ĥadīth: „O Allah, ich suche Zuflucht bei dir vor dem al-Chubth und der al-Chabā`ith.“
- Zweiter Ĥadīth: „Wenn ihr euch am Ort zur Verrichtung der Notdurft befindet, dann stellt euch weder mit dem Gesicht noch mit dem Rücken zur Gebetsrichtung (Qiblah) […].“
- Dritter Ĥadīth: „Ich kletterte eines Tages auf das Haus von Ĥafşah und sah, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gerade dabei war, seine Notdurft zu verrichten. Dabei stellte er sich mit dem Gesicht Richtung [...]."
- Vierter Ĥadīth: „Wenn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, zu seiner Notdurft austrat, folgte ich ihm in Begleitung eines Jungen, der in meinem Alter war und jeder von uns trug ein kleines ledernes Gefäß mit Wasser und ein Holzstab [...]."
- Fünfter Ĥadīth: „Wenn einer von euch Uriniert, soll er nicht sein Glied mit seiner rechten Hand anfassen, und wenn einer sich nach der Verrichtung der Notdurft abputzt, soll er dies nicht mit seiner rechten Hand tun [...]."
- Sechster Ĥadīth: „Sie werden gepeinigt, und dabei geht es nicht um etwas, das schwer wäre zu vermeiden [...].“
- KAPITEL: Der Şiwāk
- Erster Ĥadīth: „Wäre es keine Härte von mir für meine Ummah gewesen, hätte ich ihnen zur Pflicht gemacht, dass sie den Şiwāk bei jeder Gebetswaschung und vor jedem Gebet benutzen.“
- Zweiter Ĥadīth: „Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenke, pflegte, seinen Mund gründlich mit Şiwāk zu säubern, wenn er in der Nacht (zum Gebet) aufstand.“
- Dritter Ĥadīth: „‘Abdur-Raĥmān Ibn Abī Bakr aş-Şiddīq, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, kam zum Propheten, möge Allah ihn Loben und Heil schenken, während ich ihn an meine Brust angelehnt hatte. ‘Abdur-Raĥmān hielt ein frischen Şiwāk in seiner Hand [...].“
- Vierter Ĥadīth: „Ich trat beim Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenke, ein, als er gerade ein frischen Şiwāk benutzte. Das Ende des Şiwāk war auf seiner Zunge, dabei sagte er: „U‘, U‘ [...].“
- KAPITEL: Das Bestreichen (Maşĥ) der Socken
- Erster Ĥadīth: „Ich war zusammen mit dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, auf Reise. Ich wollte ihm helfen, seine Socken auszuziehen, doch er sagte: „Lass sie [...].“
- Zweiter Ĥadīth: „Ich war zusammen mit dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, auf Reise, als er urinierte und dann die rituelle Gebetswaschung (Wudū`) vollzog. Dabei strich er über seine Socken.“
- KAPITEL: Madhiy (Prostataflüssigkeit) und andere Körperflüssigkeiten
- Ĥadīth: Von ‘Alī Ibn Abī Tālib, Allahs Wohlgefallen auf ihm, wird berichtete, dass er sagte: „Ich war ein Mann, der oft Madhiy (Prostataflüssigkeit) ausschied [...].“
- Das Urteil beim Stattfinden eines Ĥadaths
- Das Urteil über den Urin von Jungs und Mädchen
- Wie man die Stelle am Boden reinigt, der vom Urin betroffen ist
- Die Erläuterung der Regeln bei der Beschneidung, beim Entfernen der Schamhaare und beim Kürzen des Schnurrbartes und der Finger- und Fußnägel
- KAPITEL: Der Ĝuşl für die Djanābah
- Erster Ĥadīth: „Ich ging unauffällig weiter, da ich mich im Djanābah-Zustand befand [...].“
- Zweiter Ĥadīth: „Wenn der Gesandte Allahs die Ganzkörperwaschung (Ĝuşl) für die Djanābah vollzog [...],“
- Dritter Ĥadīth: „Ich stellte dem Gesandte Allahs Wasser für seine Ganzkörperwaschung (Ĝuşl) nach dem Geschlechtsverkehr hin [...].“
- Das Urteil über das Schlafengehen im Djanābah-Zustand
- Das Urteil über erotische Träume bei einer Frau
- Das Verdeutlichen der Regeln im Bezug auf Sperma(flecke)
- Die Feststellung, dass der Geschlechtsverkehr den Ĝuşl obligatorisch macht, gleichgültig ob es dabei zum Samenerguss (Inzāl) kam oder nicht
- Das Verdeutlichen der Menge an Wasser, das ausreichend ist, um den Ĝuşl für die Djanābah durchzuführen
- KAPITEL: At-Tayammum
- Ĥadīth: „O Gesandter Allahs, ich bin im Djanābah-Zustand und finde kein Wasser!“
- Die Art und Weise, wie Tayammum vollzogen wird
- Das Verdeutlichen der fünf Dinge, mit denen der Prophet ausgezeichnet wurde
- KAPITEL: Die Menstruation (al-Ĥaid)
- "O Gesandter Allahs, ich bin eine Frau, die ihre Menstruation ununterbrochen erlebt."
- Das Urteil über die Mustaĥādah
- Das Urteil über das Intimwerden mit einer menstruierenden Frau (1/2)
- Das Urteil über das Intimwerden mit einer menstruierenden Frau (2/2)
- Die Menstruierende holt das Gebet nicht nach, das Fasten aber schon
- Fasten
- Pilgerfahrt
- Rituelles Gebet
- BUCH: aş-Şalah (das rituelle Gebet)
- KAPITEL: Die Gebetszeiten (al-Mawāqīt)
- Ĥadīth 44: „Welche Tat ist die am meisten geliebteste bei Allah?“
- Ĥadīth 45: „Der Gesandte Allahs pflegte das Fadjr-Gebet zu leiten und einige der gläubigen Frauen pflegten - mit ihrem aus Mirţ bestehendem Schleier bedeckt - daran teilzunehmen.“
- Ĥadīth 46: Die Zeiten der fünf Pflichtgebete
- Ĥadīth 47: „Wann hat der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, die obligatorischen Gebete verrichtet?“
- Ĥadīth 48: „Möge Allah ihre Gräber und Häuser mit Feuer füllen, da sie uns von dem Wuşştā-Gebet abgelenkt haben, bis die Sonne untergegangen ist.“
- Ĥadīth 49: „Würde ich nicht wissen, dass ich damit meine Ummah belasten würde, ich hätte ihnen anbefohlen, dieses Gebet zu dieser (späten) Stunde zu verrichten.“
- KAPITEL über einige Dinge, die bezüglich des Gebets verhasst sind
- Ĥadīth 50:„Wenn zum Gebet aufgerufen wird und das Abendessen bereitsteht, dann fangt mit dem Abendessen an.“
- Ĥadīth 51: „Es gibt kein Gebet, wenn das Essen bereit steht oder wenn jemand seinen Drang unterdrückt, um ungewollte Dinge zu vertreiben.“
- KAPITEL: Zeiten, wo das Gebet untersagt ist
- Ĥadīth 52-53: „Es gibt kein Gebet nach dem Morgen, bis die Sonne aufgeht, und es gibt kein Gebet, nach dem Nachmittag bis die Sonne untergeht.“
- KAPITEL: Das Nachholen der verpassten Gebete und ihre Reihenfolge (Ĥadīth 54)
- KAPITEL: Die Gunst und die Pflicht des Gebets in der Gemeinschaft
- Ĥadīth 55: „Das Gebet in der Gemeinschaft ist um siebenundzwanzig Stufen besser als das Gebet des Einzelnen.“
- Ĥadīth 56: „Wenn jemand das Gebet in der Gemeinschaft verrichtet, wird dies (an Lohn) für ihn um fünfundzwanzigmal vermehrt
- Zakah
- Allgemein
- Manhadj
- Allgemein
- Blindes Folgen
- Da'wa
- KAPITEL 5: Der Aufruf, zu bezeugen, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt, außer Allah
- Vers: "Sag: Das ist mein Weg (şabīl): Ich rufe zu Allah aufgrund eines sichtbaren Hinweises (basseera)."
- Ĥadīth: „Du wirst Leute der Schrift antreffen, lasse deine erste Handlung jene sein, sie dazu aufzurufen, zu bezeugen: „Lā Ilāha illa Allah."
- Ĥadīth: „Und in einer anderen Form dieser Überlieferung (wird gesagt): „Den Tauĥīd zu verwirklichen.“
- Das Befolgen der Sahaba
- Einheit & Spaltung
- Methode der Ahlu s-Sunnah
- Führer & Machthaber
- Sekten & Gruppen
- Sayyid Quttb
- Vorwort
- Anmerkung
- Kapitel 1: Der Lebenslauf von Şayyid Quttb in wenigen Zeilen
- Kapitel 2: War Şayyid Quttb ein Rufer auf der Methodik des Prophetentums oder ein Rebell auf der Methodik der Putschisten?
- Kapitel 3: Einige Auszüge aus der Vernehmung mit Şayyid Quttb
- Kapitel 4: Zwei wichtige Haltungen, die auf das hinweisen, was sich dahinter verbirgt!
- Kapitel 5: Eine beispielhafte Auswahl an Aussagen von Şayyid Quttb, die von den Gelehrten zurückgewiesen wurden
- Takfīrīş & Khawāridj
- Vorwort
- 1. Scheinargument: Ihr Takfīr beim Walten nach dem, was Allah nicht als Offenbarung herabgesandt hat, ohne ausführlicher Darlegung
- 10. Scheinargument: Ihre Argumentation mit der Aussage des Gelehrten Scheikh Ibn Ibrāhīm Āl Scheikh
- 11. Scheinargument: Ihre Argumentation mit der Aussage des Gelehrten Scheikh Ibn 'Uthaimīn
- Sayyid Quttb
- Terrorismus
- Sayyid Quttb
- Vorwort
- Anmerkung
- Kapitel 1: Der Lebenslauf von Şayyid Quttb in wenigen Zeilen
- Kapitel 2: War Şayyid Quttb ein Rufer auf der Methodik des Prophetentums oder ein Rebell auf der Methodik der Putschisten?
- Kapitel 3: Einige Auszüge aus der Vernehmung mit Şayyid Quttb
- Kapitel 4: Zwei wichtige Haltungen, die auf das hinweisen, was sich dahinter verbirgt!
- Kapitel 5: Eine beispielhafte Auswahl an Aussagen von Şayyid Quttb, die von den Gelehrten zurückgewiesen wurden
- Abu Muĥammad al-Maqdissī
- Takfīrīş & Khawāridj
- Vorwort
- 1. Scheinargument: Ihr Takfīr beim Walten nach dem, was Allah nicht als Offenbarung herabgesandt hat, ohne ausführlicher Darlegung
- 10. Scheinargument: Ihre Argumentation mit der Aussage des Gelehrten Scheikh Ibn Ibrāhīm Āl Scheikh
- 11. Scheinargument: Ihre Argumentation mit der Aussage des Gelehrten Scheikh Ibn 'Uthaimīn
- Ĥaddādiyah
- Aĥbāsch
- Fragen & Antworten
- 'Aqidah
- Deine Frage
- Fiqh
- Das Gebet (as-Salah)
- Das Anbringen von Linien in der Moschee, um die Reihen im Gebet gerade zu richten
- Ist Iqāmah (Gebetsaufruf) Pflicht bei jedem Gebet, auch für einen Alleinbetenden?
- Das Urteil über das Verrichten des Freitagsgebets, wenn dieser auf den ‘Īd-Tag fällt
- Soll man 8 oder 20 Raka beten?
- Kann man das Iştikhārah-Gebet in den verbotenen Zeiten beten?
- Sich nicht sicher sein, wie viel Raka’āt man beim Fadjr-Gebet verrichtet hat
- Was ist das Urteil über das Verrichten freiwilliger Gebete in der Gemeinschaft (Djamā‘ah)
- Ist es eine Sünde, wenn man keine Şuttrah im Gebet benutzt?
- Macht man den Taşşlīm mit dem Iman oder nach ihm?
- Taĥiyyatu l-Maşdjid Gebet beim betreten der Moschee in Mekka
- Herrscht Konsens unter den Gelehrten über den Unglauben desjenigen, der das Gebet unterlässt?
- Darf man das Begrüßungsgebet der Moschee noch vor dem Maĝreb-Gebet verrichten?
- Ist es erlaubt, nach dem ‘Aşşr-Gebet noch Nāfilah-Gebete zu verrichten?
- Bittgebete (Du’ā`) in der Niederwerfung (Şudjūd)
- Das Rezitieren der al-Fātiĥah während des Gebets
- Er hat nun bereut. Muss er sein Gebet trotzdem nachholen?
- Das Gratulieren zum Gebet
- Ich bin im Gebet stets abgelenkt. Was kann ich dagegen tun?
- Das Gebet vernachlässigen
- Die Gebetswaschung (Wudū`)
- Wie wird der Ĝuşl (Ganzkörperwaschung) vollzogen?
- Wie sagt jemand die Başmalah (Bişmillāhi r-Raĥmāni r-Raĥīm), wenn er im Badezimmer/Toilette ist?
- Was ist das Urteil über das Urinieren im Stehen?
- Wie oft kann die Waschung in jedem Wudū`-Abschnitt wiederholt werden und warum hat der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – einmal in Seide gebetet?
- Das Fasten (as-Saum)
- Das Benutzen von Augentropfen während des Fastens
- Empfehlung, neben dem ‘Āschūrā` auch den Tāşū’ā` zu fasten
- Der Vorzug des Fastens am Tage von ’Āschūrā`
- Die Menge und der Zeitpunkt des Entrichtens von Zakāt al-Fitr?
- Kann man sehen, wann die Nacht der Bestimmung (Lailatu l-Qadr) ist?
- al-I’tikāf und seine Regeln
- Das Erbrechen, das nicht mutwillig herbeiführt wurde, macht das Fasten nicht ungültig
- Wer einen feuchten Traum während des Fastentages hatte
- Wer aus Vergesslichkeit gegessen hat
- Das Benutzen von Şiwāk in Ramadan
- Wenn ein Fastender beim Ausspülen seines Mundes Wasser verschluckt
- Wenn ein Fastender seine Spucke schluckt
- Das ganztägige Schlafen während des Ramadans
- Das Urteil bezüglich des Fastens von demjenigen, der in den Nächten von Ramadan Alkohol trinkt
- Das Urteil bezüglich jemand, der fastet, aber das Gebet vernachlässigt
- Das Überschreiten des Maßes beim Fastenbrechen
- Welche Verpflichtungen hat ein Fastender
- Die gesellschaftlichen Vorteile des Fastens
- Ab wann wird für ein Mädchen das Fasten zur Pflicht
- Ab wann wird das Fasten zur Pflicht
- Das Urteil bezüglich des Fastens von Ramadan mit nur 28 Tagen
- Wenn eine schwangere oder stillende Frau am Tage von Ramadan isst
- Es ist nicht erlaubt, sich auf die Berechnungen zu stützen, um den Monatsanfang Ramadan festzulegen
- Wer am Tage von Ramadan absichtlich isst...
- Hadj und 'Umrah
- Gibt es Bittgebet (Du’ā`) beim Steinigen der Säulen (Djamarāt)?
- Nach dem Tawāf al-Wadā‘ (Abschiedstawāf) in Maşdjid al-Ĥarām verbleiben
- Ist es erlaubt freiwillig (also zusätzlich) Tawāf zu machen vor dem Tawāf al-Wadā‘ (Abschiedstawāf)?
- Was ist das Urteil über den Tawāf auf dem Dach (Dachgeschoss) der Maşdjid al-Ĥarām?
- Was soll jemand machen, der viele Schulden hat und dessen Mutter ihn bittet, mit ihr Ĥadj zu machen?
- Was ist das Urteil über den Besuch der Prophetenmoschee
- Was sind die Säulen des Ĥadj? Und was sind die Säulen der ‘Ummrah?
- Darf eine Frau im Namen ihrer verstorbenen Mutter die Pilgerfahrt verrichten?
- Soll man die Pilgerfahrt (al-Hadj) der Heirat vorziehen oder doch lieber umgekehrt?
- Zakāt
- Verschiedenes
- Kleidung
- Das Urteil über Sportbekleidung, auf dem sich Symbole der Kuffār (Ungläubigen) befinden
- Ohrringe für Männer
- Sind Tätowierungen verboten (ĥarām) im Islam
- Das Urteil über das Beten hinter jemanden, der sein Bart rasiert und seine Kleidung über die Knöchel trägt
- Das Urteil über das Rasieren des Bartes wegen dem Beruf
- Was ist die Definition des Bartes nach der islamischen Rechtslehre (Scharī‘ah)?
- Das Urteil bezüglich des Rasierens des Bartes und ob diese Tat die guten Taten nichtig macht
- Das Urteil bezüglich der Haartransplantation für kahlköpfige Männer
- Das Urteil bezüglich der Schwarzfärbung der Haare und des Bartes
- Was ist das Haar, das man entfernen darf und das, was verboten ist zu entfernen?
- Darf man die Hosen über die Knöchel tragen?
- Neuerung (Bid'a)
- Es ist nicht zulässig, der Nacht zur Hälfte von Scha’bān eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken
- Das Feiern des Geburtstags des Propheten
- Das Betiteln einer Person mit Ĥadji oder al-Ĥādj.
- Was ist das Urteil über das Aufhängen von Versen (Āyāt) als Schutz?
- Darf man Schriften mit Bittgebeten an Türen oder ähnlichem anbringen?
- Darf man den Geburtstag des Propheten feiern?
- Djihād & Hidjrah
- Er will in ein muslimisches Land auswandern. Seine Eltern sind aber dagegen.
- Voraussetzungen, um sich in einem Land des Unglaubens aufhalten zu dürfen.
- Darf man wieder in das Land des Unglaubens zurückkehren, um dort zu leben?
- Ihm ist es möglich, seine Religion in einem Land des Schirk besser zu praktizieren, als in seinem Heimatland. Muss er dann trotzdem auswandern?
- Was ist die Hidjrah?
- Essen & Trinken
- Darf man das geschlachtet Fleisch von demjenigen essen, der nicht betet?
- Darf man die Tiere essen, denen Stromstöße zugefügt wurden, um sie zu betäuben?
- Soll man nachrecherchieren, ob das Fleisch auf die erlaubte Art und Weise geschlachtet wurde oder nicht?
- Das geschlachtete Fleisch (adh-Dhabīĥah) der Leute der Schrift (Ahl al-Kitāb) ist erlaubt (Ĥalāl), außer wenn man die Wirklichkeit über ihr Geschlachtetes kennt.
- Das Urteil über das geschlachtete Fleisch (adh-Dhabā`iĥ) der Leute der Schrift (Ahl al-Kitāb), wenn man die Art und Weise ihres Schlachtens kennt.
- Udĥiyah (Opfertier)
- Das Gebet (as-Salah)
- Familienleben
- Heirat
- Die Heirat mit Rāfidī-Schiiten
- Mein Vater hat meine Schwester zwangsverheiratet. Ist diese Heirat gültig?
- Was ist das angemessene Heiratsalter für Männer und Frauen?
- Was ist dem Ehemann mit seiner Frau zu tun erlaubt, nachdem der Ehevertrag geschlossen wurde und bevor der Vollzug der Ehe bekannt gemacht wurde?
- Das Urteil über die Mehrehe und die Bedingungen hierfür
- Ist es erlaubt, mit der Verlobten zu telefonieren?
- Ihr Wallī (Vormund) hält sie ohne einen islamisch legitimen Grund von der Heirat ab
- Das sich Verabreden mit einer Nicht-Maĥram Frau in der Öffentlichkeit
- Das Urteil über die Verheiratung eines Paares, wenn einer von ihnen nicht betet.
- Sie liebt einen Mann, der nun mit ihr ausgehen möchte. Was soll sie tun?
- Darf eine Frau Make-up tragen, wenn ein Heiratskandidat kommt, um sie zu sehen?
- Darf ein Mann seine Verlobte sehen? Und darf sie ihm ihre Haare zeigen?
- Zusammenfassung der Bedingungen einer Eheschließung und die Vorraussetzungen, die ein Vormund (Wallī) erfüllen muss
- Was ist das Urteil bezüglich des Tragens eines Verlobungs- bzw. Eherings?
- Was ist das Urteil bezüglich einer Verlobungsfeier?
- Darf eine Frau einen Nicht-Muslim heiraten?
- Mahram
- Der Ehemann der Nichte ist kein Maĥram
- Darf man vor dem Schwager den Niqāb ausziehen?
- Zählt die Schwester der Ehefrau (Schwägerin) auch zum Maĥram?
- Wer sind die Maĥram, vor denen eine Frau ihren Schleier ablegen darf?
- Ab wann gilt das allein sein mit einem Nicht-Maĥram des anderen Geschlechts als verboten?
- Scheidung
- Rechte in der Ehe
- Heirat
- Islamische Erziehung
- Verhalten & Moral
- Fatawah für die Frau
- Verschiedenes
- gutes Benehmen
- Das Gebet
- Das Anbringen von Linien in der Moschee, um die Reihen im Gebet gerade zu richten
- Ist Iqāmah (Gebetsaufruf) Pflicht bei jedem Gebet, auch für einen Alleinbetenden?
- Das Urteil über das Verrichten des Freitagsgebets, wenn dieser auf den ‘Īd-Tag fällt
- Soll man 8 oder 20 Raka beten?
- Kann man das Iştikhārah-Gebet in den verbotenen Zeiten beten?
- Sich nicht sicher sein, wie viel Raka’āt man beim Fadjr-Gebet verrichtet hat
- Was ist das Urteil über das Verrichten freiwilliger Gebete in der Gemeinschaft (Djamā‘ah)
- Ist es eine Sünde, wenn man keine Şuttrah im Gebet benutzt?
- Macht man den Taşşlīm mit dem Iman oder nach ihm?
- Taĥiyyatu l-Maşdjid Gebet beim betreten der Moschee in Mekka
- Herrscht Konsens unter den Gelehrten über den Unglauben desjenigen, der das Gebet unterlässt?
- Darf man das Begrüßungsgebet der Moschee noch vor dem Maĝreb-Gebet verrichten?
- Ist es erlaubt, nach dem ‘Aşşr-Gebet noch Nāfilah-Gebete zu verrichten?
- Bittgebete (Du’ā`) in der Niederwerfung (Şudjūd)
- Das Rezitieren der al-Fātiĥah während des Gebets
- Er hat nun bereut. Muss er sein Gebet trotzdem nachholen?
- Das Gratulieren zum Gebet
- Ich bin im Gebet stets abgelenkt. Was kann ich dagegen tun?
- Das Gebet vernachlässigen
- Schirk und seine Sorten
- al-Walā` wa l-Barā`
- Fürsprache (Schafaa'a)
- Sekten und Gruppen
- Das Fasten (aş-Şaum)
- Das Benutzen von Augentropfen während des Fastens
- Empfehlung, neben dem ‘Āschūrā` auch den Tāşū’ā` zu fasten
- Der Vorzug des Fastens am Tage von ’Āschūrā`
- Die Menge und der Zeitpunkt des Entrichtens von Zakāt al-Fitr?
- Kann man sehen, wann die Nacht der Bestimmung (Lailatu l-Qadr) ist?
- al-I’tikāf und seine Regeln
- Das Erbrechen, das nicht mutwillig herbeiführt wurde, macht das Fasten nicht ungültig
- Wer einen feuchten Traum während des Fastentages hatte
- Wer aus Vergesslichkeit gegessen hat
- Das Benutzen von Şiwāk in Ramadan
- Wenn ein Fastender beim Ausspülen seines Mundes Wasser verschluckt
- Wenn ein Fastender seine Spucke schluckt
- Das ganztägige Schlafen während des Ramadans
- Das Urteil bezüglich des Fastens von demjenigen, der in den Nächten von Ramadan Alkohol trinkt
- Das Urteil bezüglich jemand, der fastet, aber das Gebet vernachlässigt
- Das Überschreiten des Maßes beim Fastenbrechen
- Welche Verpflichtungen hat ein Fastender
- Die gesellschaftlichen Vorteile des Fastens
- Ab wann wird für ein Mädchen das Fasten zur Pflicht
- Ab wann wird das Fasten zur Pflicht
- Das Urteil bezüglich des Fastens von Ramadan mit nur 28 Tagen
- Wenn eine schwangere oder stillende Frau am Tage von Ramadan isst
- Es ist nicht erlaubt, sich auf die Berechnungen zu stützen, um den Monatsanfang Ramadan festzulegen
- Wer am Tage von Ramadan absichtlich isst...
- Ĥadj und 'Ummrah
- Gibt es Bittgebet (Du’ā`) beim Steinigen der Säulen (Djamarāt)?
- Nach dem Tawāf al-Wadā‘ (Abschiedstawāf) in Maşdjid al-Ĥarām verbleiben
- Ist es erlaubt freiwillig (also zusätzlich) Tawāf zu machen vor dem Tawāf al-Wadā‘ (Abschiedstawāf)?
- Was ist das Urteil über den Tawāf auf dem Dach (Dachgeschoss) der Maşdjid al-Ĥarām?
- Was soll jemand machen, der viele Schulden hat und dessen Mutter ihn bittet, mit ihr Ĥadj zu machen?
- Was ist das Urteil über den Besuch der Prophetenmoschee
- Was sind die Säulen des Ĥadj? Und was sind die Säulen der ‘Ummrah?
- Darf eine Frau im Namen ihrer verstorbenen Mutter die Pilgerfahrt verrichten?
- Soll man die Pilgerfahrt (al-Hadj) der Heirat vorziehen oder doch lieber umgekehrt?
- Zakāt
- Maĥram
- Der Ehemann der Nichte ist kein Maĥram
- Darf man vor dem Schwager den Niqāb ausziehen?
- Zählt die Schwester der Ehefrau (Schwägerin) auch zum Maĥram?
- Wer sind die Maĥram, vor denen eine Frau ihren Schleier ablegen darf?
- Ab wann gilt das allein sein mit einem Nicht-Maĥram des anderen Geschlechts als verboten?
- Heirat
- Die Heirat mit Rāfidī-Schiiten
- Mein Vater hat meine Schwester zwangsverheiratet. Ist diese Heirat gültig?
- Was ist das angemessene Heiratsalter für Männer und Frauen?
- Was ist dem Ehemann mit seiner Frau zu tun erlaubt, nachdem der Ehevertrag geschlossen wurde und bevor der Vollzug der Ehe bekannt gemacht wurde?
- Das Urteil über die Mehrehe und die Bedingungen hierfür
- Ist es erlaubt, mit der Verlobten zu telefonieren?
- Ihr Wallī (Vormund) hält sie ohne einen islamisch legitimen Grund von der Heirat ab
- Das sich Verabreden mit einer Nicht-Maĥram Frau in der Öffentlichkeit
- Das Urteil über die Verheiratung eines Paares, wenn einer von ihnen nicht betet.
- Sie liebt einen Mann, der nun mit ihr ausgehen möchte. Was soll sie tun?
- Darf eine Frau Make-up tragen, wenn ein Heiratskandidat kommt, um sie zu sehen?
- Darf ein Mann seine Verlobte sehen? Und darf sie ihm ihre Haare zeigen?
- Zusammenfassung der Bedingungen einer Eheschließung und die Vorraussetzungen, die ein Vormund (Wallī) erfüllen muss
- Was ist das Urteil bezüglich des Tragens eines Verlobungs- bzw. Eherings?
- Was ist das Urteil bezüglich einer Verlobungsfeier?
- Darf eine Frau einen Nicht-Muslim heiraten?
- Scheidung
- Rechte in der Ehe
- Kindererziehung
- Verschiedenes zu Fiqh
- Kleidung & Aussehen
- Das Urteil über Sportbekleidung, auf dem sich Symbole der Kuffār (Ungläubigen) befinden
- Ohrringe für Männer
- Sind Tätowierungen verboten (ĥarām) im Islam
- Das Urteil über das Beten hinter jemanden, der sein Bart rasiert und seine Kleidung über die Knöchel trägt
- Das Urteil über das Rasieren des Bartes wegen dem Beruf
- Was ist die Definition des Bartes nach der islamischen Rechtslehre (Scharī‘ah)?
- Das Urteil bezüglich des Rasierens des Bartes und ob diese Tat die guten Taten nichtig macht
- Das Urteil bezüglich der Haartransplantation für kahlköpfige Männer
- Das Urteil bezüglich der Schwarzfärbung der Haare und des Bartes
- Was ist das Haar, das man entfernen darf und das, was verboten ist zu entfernen?
- Darf man die Hosen über die Knöchel tragen?
- Verschiedenes zu 'Aqīdah
- Neuerung (Bidd'ah)
- Es ist nicht zulässig, der Nacht zur Hälfte von Scha’bān eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken
- Das Feiern des Geburtstags des Propheten
- Das Betiteln einer Person mit Ĥadji oder al-Ĥādj.
- Was ist das Urteil über das Aufhängen von Versen (Āyāt) als Schutz?
- Darf man Schriften mit Bittgebeten an Türen oder ähnlichem anbringen?
- Darf man den Geburtstag des Propheten feiern?
- Djihād & Hidjrah
- Er will in ein muslimisches Land auswandern. Seine Eltern sind aber dagegen.
- Voraussetzungen, um sich in einem Land des Unglaubens aufhalten zu dürfen.
- Darf man wieder in das Land des Unglaubens zurückkehren, um dort zu leben?
- Ihm ist es möglich, seine Religion in einem Land des Schirk besser zu praktizieren, als in seinem Heimatland. Muss er dann trotzdem auswandern?
- Was ist die Hidjrah?
- Essen & Trinken
- Darf man das geschlachtet Fleisch von demjenigen essen, der nicht betet?
- Darf man die Tiere essen, denen Stromstöße zugefügt wurden, um sie zu betäuben?
- Soll man nachrecherchieren, ob das Fleisch auf die erlaubte Art und Weise geschlachtet wurde oder nicht?
- Das geschlachtete Fleisch (adh-Dhabīĥah) der Leute der Schrift (Ahl al-Kitāb) ist erlaubt (Ĥalāl), außer wenn man die Wirklichkeit über ihr Geschlachtetes kennt.
- Das Urteil über das geschlachtete Fleisch (adh-Dhabā`iĥ) der Leute der Schrift (Ahl al-Kitāb), wenn man die Art und Weise ihres Schlachtens kennt.
- Kleidung und Aussehen
- Blutung & Tahārah
- Verhalten einer Muslima
- Reinigung (at-Tahārah)
- Wie wird der Ĝuşl (Ganzkörperwaschung) vollzogen?
- Wie sagt jemand die Başmalah (Bişmillāhi r-Raĥmāni r-Raĥīm), wenn er im Badezimmer/Toilette ist?
- Was ist das Urteil über das Urinieren im Stehen?
- Wie oft kann die Waschung in jedem Wudū`-Abschnitt wiederholt werden und warum hat der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – einmal in Seide gebetet?
- Handel
- schlechtes Benehmen
- Essen und Trinken im Badezimmer/auf der Toilette
- Das Urteil über Selbstbefriedigung
- Das sich Vermischen der Geschlechter
- Wie kann eine Frau ihren Mann dabei helfen, seine Blicke zu senken
- Das Urteil bezüglich des Fernsehens
- Ein aufrichtiger Ratschlag an diejenigen, die ihre muslimischen Brüder mit haltlosen Anschuldigungen bewerfen
- Bilder, Musik & CO
- Psych./soziale Probleme
- ’Īd al-Fitr
- ’Īd al-Adĥā
- Ist es zulässig, für den, der ein Opfertier darbringen möchte, seine Haare und Nägel zu schneiden?
- Das Urteil über den Takbīr, der vor dem ’Īd-Gebet in der Gemeinschaft einheitlich vollzogen wird
- Die besten Opfertiere sind Kamele, dann Kühe, dann Schafe und dann der Anteil an ein gemeinsames Opfertier
- Das, was empfohlen wird zu tun, in den ersten zehn Tagen von Dhu l-Ĥidjah und am Tage des ’Īds
- Was soll man bei der Schlachtung des Opfertieres (Udĥiyah) sagen?
- Die Schlachtung eines Opfertieres ist besser, als den Wert davon zu spenden
- an die Engel
- an Geister, Zauberei und dem bösen Blick
- an die Gesandten
- an die göttliche Festlegung und Bestimmung
- in der Herrschaft Allahs
- Bestattung/Gräber
- Ehebruch / Unzucht
- Homosexualität
- al-Djarĥ wa t-Ta’dīl
- Jemanden als Neuerer erklären
- Existiert in unserer Zeit noch eine Lehre die heißt: „al-Djarĥ wa t-Ta’dīl“?
- Andere bezüglich der Neuerung und des Unglaubens bezichtigen
- Darf ein Anfänger andere loben und kritisieren?
- Wann darf ich eine Person der Neuerung bezichtigen?
- Ist es eine Bedingung, einer Person den Beweis vorher zu erbringen, wenn man ihn zum Neuerer erklären will?
- Die Gefährten (Şaĥābah)
- Terrorismus
- verschiedenes zu Manhadj
- Widerlegung der Aussage von al-Qardāwī: „Ich bin daher strikt gegen einen religiösen Staat.“
- Das Urteil über das Töten der eigenen Seele und die mangelnde Geduld bei Heimsuchungen
- Das Gebet in einer Moschee der Leute der Neuerung (Ahlu l-Bidda’)
- Sind Demonstrationen aus der Sicht des Islams erlaubt?
- Herrscher/Führer
- Schwangerschaft/Verhütung
- Spiele
- Wissen
- Da'wah
- Allgemein Iman
- Schenkungen
- Versicherungen





























