Die Erlaubnis der Mehrehe

 

Altes Testament:

  • 5. Mose 21,15-17: „Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er lieb hat, und eine, die er hasst, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, dass der Erstgeborene von der unwerten ist, und die Zeit kommt, dass er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten, sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, dass er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist.“

(Anderer Wortlaut: „Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er nicht liebt, und wenn beide ihm Söhne gebären, die geliebte wie die ungeliebte, und der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau stammt […].“)

  • 2. Mose 21,10: „Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen.“

(Anderer Wortlaut: „Nimmt er sich noch eine andere Frau, darf er sie in Nahrung, Kleidung und Beischlaf nicht benachteiligen.“)

basseera.de

basseera.de - Qur`ān • Şunnah • Şaĥābah

Wir rufen zur Rückkehr zum Qur`ān und zur prophetischen und authentischen Şunnah nach dem Verständnis der rechtschaffenen Vorfahren (Şalaf) – Allahs Wohlgefallen auf sie alle.

Jetzt Online

Aktuell sind 202 Gäste und keine Mitglieder online

Statistiken

  • Benutzer 3
  • Beiträge 594
  • Beitragsaufrufe 3088157