Das Empfangen des ’Īds und das sich Vorbereiten auf die Opfergabe

Der erhabene Allah hat im edlen Qur`ān gesagt: "Und rufe unter den Menschen die Pilgerfahrt aus, so werden sie zu dir kommen zu Fuß und auf vielen hageren (Reittieren), die aus jedem tiefen Passweg da herkommen, damit sie (allerlei) Nutzen für sich erfahren und den Namen Allahs an wohlbekannten Tagen über den aussprechen, womit Er sie an den Vierfüßlern unter dem Vieh versorgt hat."[1]

Da der erhabene Allah die Pilger Seines heiligen Hauses mit dieser edlen Anbetung geehrt hat, nämlich der Pilgerfahrt, so hat Er den Muslimen in allen anderen Ländern auch eine Großzügigkeit und Gnade erwiesen, indem Er ihnen ebenfalls eine Reihe von Anbetungen gegeben hat, mit denen sie Ihm näher kommen können. Diese Anbetungen gleichen einigen Anbetungen der Pilger (al-Ĥudjādj) und Besucher (al-’Ummar) des heiligen Hauses Allahs, die dort vor Ort entrichtet werden. Diese Anbetung ist die al-Udĥiyah. Al-Udĥiyah ist ein Opfertier, das am zehnten Tag von Dhu l-Ĥidjah, das heißt am Tage des ’Īd al-Adĥah, geschlachtet wird. Diese Tat wurde dieser islamischen Gemeinschaft (Ummah) erlassen als Andenken an die Gnade Allahs, als Er unseren Vater Işmā’īl, möge Allah ihn loben und Heil schenken, rettete, so wie es uns der edle Qur`ān berichtet hat.

Der erhabene Allah hat gesagt: "Als er alt genug war, um mit ihm zu arbeiten, sagte er: „O mein Sohn, ich sehe im Traum, dass ich dich schlachte. Nun schau, was du dazu meinst?“ Er sagte: „O mein Vater, tu, wie dir befohlen wird; du sollst mich - so Allah will - unter den Geduldigen finden.“ Als sie sich beide (Allahs Willen) ergeben hatten und er ihn mit der Stirn auf den Boden hingelegt hatte, da riefen Wir ihm zu: "O Ibrahim, du hast bereits das Traumgesicht erfüllt." So belohnen Wir die, die Gutes tun. Wahrlich, das ist offenkundig eine schwere Prüfung. Und Wir lösten ihn durch ein großes Schlachttier aus."[2]

Dieses Opfertier dient dieser islamischen Gemeinschaft als Andenken dafür, dass sie auf dieser Welt bleiben durfte, um die Botschaft des Islams zu tragen. Dadurch ist sie zur besten Gemeinschaft geworden, die für die Menschheit auf dieser Erde entstand wurde. Für diese Gnade Allahs muss die muslimische Gemeinschaft ewig dankbar sein und den erhabenen Allah dafür stets lobpreisen. Diese Danksagung kann nur dann in einer Form erbracht werden, die richtig und legitim ist, wenn dabei zwei Voraussetzungen erfüllt werden:

Erstens: Es muss ausschließlich für Allah allein getan werden.

Zweitens: Diese Tat muss in Einklang sein mit der Rechtleitung des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken. Nur dann wird eine Danksagung erreicht, die der erhabene Allah für diese Gemeinschaft erlassen hat und die Seiner Erhabenheit würdig ist.

Wenn wir nun dieses besondere Ritual mit den Pilgern teilen wollen, das sich ja im Schlachten eines Opfertieres (al-Udĥiyah) widerspiegelt, dann ist es auch zwingend erforderlich zu wissen, welche Regeln diesbezüglich zu beachten sind. Denn ein Muslim darf nicht unwissend sein im Hinblick auf eines der Gesetze Allahs, die Er für ihn erlassen hat. Bevor wir uns die Regeln bezüglich dieser Opfergabe ansehen, müssen wir folgendes wissen:

Erstens: Der erhabene Allah hat diese Opfergabe für diese Gemeinschaft erlassen, daran darf nicht gezweifelt werden. Er hat es in Seinem Buch, dem edlen Qur`ān und über die Zunge Seines Gesandten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, erlassen. Es herrscht außerdem in dieser Gemeinschaft Einigkeit darüber, dass diese Tat vom erhabenen Allah erlassen wurde, seit dem Tage, als der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, dieses erlassen hat. Dieser Erlass wird bestehen bleiben, solange diese Gemeinschaft auf dieser Erde lebt. Der erhabene Allah hat diesbezüglich gesagt: "Wahrlich, Wir haben dir die Überfülle gegeben. Darum bete zu deinem Herrn und schlachte (Opfertiere)."[3]

Somit ist das Schlachten eines Opfertieres erst nach dem Verrichten des Gebetes gekommen! Diese Reihenfolge hat auch ebenfalls der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, eingehalten. Außerdem lehrte er dies auch seinen Gefährten und somit seiner ganzen Gemeinschaft. So sieht also seine Şunnah aus, die voller Weisheit und Präzision ist. Denn der erhabene Allah hat ja gesagt: "Darum bete zu deinem Herrn und schlachte (Opfertiere)."[4]

Das bedeutet: Bete erst einmal das ’Īdu-l-Adĥah-Gebet und schlachte danach erst dein Opfertier. Somit bleibt dieser Gemeinschaft keine Gelegenheit in ihrer Religion aus, dass nicht detailliert beschrieben wurde. Diese Regeln wurden durch das Buch Allahs und durch die Şunnah Seines Gesandten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, erlassen.

Was die Şunnah anbetrifft, so werden dort viele Aĥādīthe berichtet, die sowohl die verbale als auch die praktische Vorgehensweise erläutern. Eines davon ist der Ĥadīth von Annaş Ibn Mālik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, der gesagt hat, dass der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, am Tag des Opferfestes zwei Widder[5] geschlachtet hat, die gemästet und Amlaĥain waren. Al-Amlaĥ bedeutet weiß, das mit schwarzen Flecken vermischt ist. Immer wenn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, etwas gesagt oder getan hat, lies er die Menschen Zeuge darüber sein, damit sie diese Dinge verbreiten konnten und es somit zum Erlass für seine ganze Gemeinschaft wurde. Deshalb hat der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sein Opfertier auch stets in einem Muşallah (Gebetsplatz) geschlachtet. Hier zeigt sich die Weisheit, die hinter dem Verrichten des Festgebets in einem Muşallah und nicht in der Moschee steckt. Eine Moschee ist nämlich kein Ort, in dem Blut vergossen wird. In einem Muşallah ist dies kein Problem. Somit herrscht unter den Muslimen Einigkeit darüber, dass das Schlachten eines Opfertieres ein Erlass des erhabenen Allahs ist.

Zweitens: Die zweite Sache, die wir unbedingt wissen müssen, ist, dass diese Anbetung, die sich im Schlachten eines Opertieres widerspiegelt, eine Anbetung ist, die mit finanziellen Mitteln vollzogen wird und nicht durch körperliche Anstrengung. Deshalb sollte ein Muslim, der ein Opfertier schlachten möchte, von dem Guten ausgeben, das er erworben hat. Man darf sich nicht auf Gelder stützen, die vermischt sind mit Zinsen oder mit etwas anderem Verbotenem, um damit das Opfertier zu kaufen. Denn der erhabene Allah hat uns befohlen, dass wir von dem Guten ausgeben sollen, das wir erworben haben. Der erhabene Allah hat gesagt: "O ihr, die ihr glaubt, spendet von dem Guten, das ihr erwarbt, und von dem, was Wir für euch aus der Erde hervorkommen lassen, und sucht darunter zum Spenden nicht das Schlechte aus, das ihr selber nicht nähmet, ohne dabei die Augen zuzudrücken […]."[6]

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat außerdem gesagt: „Allah ist Gut und liebt nur Gutes.“

Ein Muslim sollte sein Opfertier ausschließlich von dem Guten kaufen, das er erworben hat, damit diese Anbetung vom erhabenen Allah auch angenommen wird.

Drittens: Die dritte Angelegenheit lautet, dass das Opfertier nur unter bestimmten Voraussetzungen angenommen wird. Diese Voraussetzungen hat unser Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, gezeigt. Sie wären:

Das Opfertier sollte bereits das erste Lebensjahr überschritten haben. Im arabischen heißt es: al-Muşannah. Das heißt: Das Schaf muss mindestens ein Jahr alt sein oder älter. Die Kuh muss mindestens zwei Jahre und das Kamel mindestens fünf Jahre alt sein. Wenn es jedoch schwer ist, ein Schaf zu schlachten, dass mindestens ein Jahr alt ist, dann darf man auch ein Schaf schlachten, dass das erste Lebensjahr noch nicht überschritten hat (jedoch älter ist als sechs Monate). Im arabischen heißt es: Djadh’ah. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Schlachtet nichts anderes, als ein Tier, das mindestens ein Jahr alt ist, es sei denn, es ist zu schwierig für euch. In diesem Fall könnt ihr auch ein Schaf schlachten, dass Djadh’ah ist.“[7]

Ihr müsst euch also ein Opfertier aussuchen, welches das beste Alter, den besten Körper und das reinste Blut besitzt. Außerdem muss es frei sein von jeglichen Mängeln. Denn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Es gibt vier, die nicht als Opfer bestimmt sind: ein einäugiges Tier, dessen Fehler unverkennbar ist; ein krankes Tier, dessen Krankheit unverkennbar ist; ein lahmes Tier, dessen Hinken offensichtlich ist, und ein abgemagertes Tier, was kein Mark in seinen Knochen hat.“

Deshalb hat sich der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, auch stets das Widder ausgesucht, das gemästet war, damit es frei von jeglichen Mängeln ist. Er schlachtete zwei weiße Schafböcke mit schwarzen Flecken, die gemästet waren. Deshalb müsst auch ihr euch ein Opfertier aussuchen, das ein reines Erscheinungsbild hat und frei von jeglichen Mängeln ist. Es muss außerdem bereits das erste Lebensjahr überschritten haben. Wenn das schwer ist, dass eins, welches nah am ersten Lebensjahr ist.

Viele Menschen stellen sich die Frage, ob das Schlachten eines Opfertieres lediglich eine Şunnah sei, sodass wenn derjenige, der dazu in der Lage ist, dies aber nicht tut, weder getadelt noch bestraft werden kann, oder ob es doch eine Pflicht ist, sodass wenn es jemand nicht tut, der dazu in der Lage ist, getadelt und bestraft wird. Wenn wir das wissen wollen, dann müssen wir uns die Beweise aus dem Buch Allahs und aus der Şunnah anschauen. Im edlen Qur`ān sagt der erhabene Allah: "Darum bete zu deinem Herrn und schlachte (Opfertiere)."[8]

Der erhabene Allah hat hier mit dem Schlachten eines Opfertieres befohlen. Diese Aufforderung verweist hier ganz klar auf eine Pflicht bzw. auf eine Notwendigkeit, außer wenn ein anderer Textausschnitt kommt, der diese Aufforderung wieder aufhebt. Die Beweise aus den Aĥādīthen deuten jedoch klar darauf hin, dass es eine Pflicht ist. Die Şalaf, also die rechtschaffenen Vorfahren dieser Gemeinschaft, haben niemals auf das Erbringen dieser Opfergabe verzichtet, die sie Allah näher brachte. Ein Beweis dafür ist außerdem auch der Ĥadīth des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, der gesagt hat: „Wer bereits vor dem Gebet geschlachtet hat, der soll es wiederholen.“

In einem anderen Wortlaut heißt es: „Wer bereits vor dem Gebet geschlachtet hat, der soll zusätzlich zu diesem Tier noch ein anderes schlachten.“

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte außerdem: „Wer (sich im) Wohlstand (be-)findet und nicht opfert, der soll sich bestimmt nicht unserem Gebetsplatz nähern!“[9]

Diese Aĥādīthe zeigen ganz deutlich, dass das Schlachten eines Opfertieres eine Pflicht für jeden Muslim ist, der dazu in der Lage ist und dass derjenige, der dieser Pflicht nicht nachkommt, sündigt und für seine ablehnende Haltung bestraft werden muss. Wäre das Schlachten eines Opfertieres nicht obligatorisch gewesen, dann hätte der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, weder denjenigen gesagt, die vor dem Festgebet geschlachtet haben, sie sollen das Schlachten wiederholen, noch hätte er denjenigen das sich Nähren zum Gebetsplatz verboten, die nicht schlachten wollten, obwohl sie dazu in der Lage wären.

Was die Zeit des Opferns anbetrifft, so beginnt diese nach dem Festgebet. Das Festgebet findet am zehnten Tag vom Monat Dhu l-Ĥidjah statt. Diese Tatsache bekräftigt der bereits vorher erwähnte Ĥadīth. Noch deutlicher ist hier ein anderer Ĥadīth, wo darin steht: „Wer vor dem Festgebet geschlachtet hat, der hat für sich selbst geschlachtet. Und wer nach dem Festgebet geschlachtet hat, der hat sein Opfer richtig dargebracht und nach der Şunnah (Verfahrensweise) der Gesandten verfahren.“[10]

Die Zeit für das Opfern erstreckt sich bis kurz vor Sonnenuntergang des letzten Tages des Taschrīq. Die „Tage des Taschrīq“ sind die drei aufeinander folgenden Tage des Opferfestes. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „An allen Tagen des Taschrīq darf geschlachtet werden.“

Dabei ist es egal, ob es sich um ein Opfertier (al-Udĥiyah) allgemein handelt oder um das Opfertier eines Pilgers (al-Haddiy). Der einzige Unterschied ist, dass der Platz für das Schlachten eines Opfertieres (al-Haddiy) für den Pilger der al-Ĥarām al-Makki ist und für die restlichen Muslime alle anderen Länder sind, die von Muslimen bewohnt werden. Der Muslim sollte außerdem mit seinen eigenen Händen schlachten, denn das gehört zur Şunnah. Wenn er es nicht kann, dann sollte er zumindest dabei sein, wenn derjenige, den er mit dieser Sache beauftragt hat, das Opfertier schlachtet. Denn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat während der Abschiedspilgerfahrt hundert Kamele geschlachtet. Sechzig davon hat er selbst mit seinen edlen Händen geschlachtet und mit der Schlachtung der restlichen hat er ’Ali, Allahs Wohlgefallen auf ihm, beauftragt.

Derjenige, der das Opfertier geschlachtet hat, darf von diesem Fleisch essen, spenden und einen Teil davon einlagern, so wie er es möchte, ohne dabei eine bestimmte Portionierung festzulegen, weder drei Portionen noch irgendeine andere Aufteilung. Denn der erhabene Allah hat gesagt: "Darum esset davon und speist den Notleidenden, den Bedürftigen."[11]

Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Isst, spendet, sorgt vor und lagert davon ein.“[12]

Lieber Muslim, O derjenige der möchte, dass Allah ihm vergibt! Wisse auch, dass es erwünscht ist, am Tag von ’Arafat zu fasten. Das ist der neunte Tag vom Monat Dhu l-Ĥidjah und somit der Vortag des Opferfestes. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat auf die Frage nach dem Fasten am Tag von ’Arafat wie folgt geantwortet: „Es tilgt die Verfehlungen im vorherigen und im laufenden Jahr.“[13]

Diese Chance solltest du unter keinen Umständen verpassen. Möge der erhabene Allah uns segnen und uns allen vergeben.

 

 



[1]
al-Ĥadj 22:27f

[2] aş-Şāffāt 37:102ff

[3] al-Kauthar 108:1f

[4] al-Kauthar 108:2

[5] männliches Schaf

[6] al-Baqarah 2:267

[7] Dies überlieferte Muşlim

[8] al-Kauthar 108:2

[9] Überliefert bei Aĥmad und Ibn Mādjah. Scheich al-Albani stuft diesen Ĥadīth in seinem Werk „Şaĥiĥu l-Djami’“ als Şaĥiĥ ein (Nr.6490). Vgl. auch an-Nawawi in „al-Madjmu’“ (8/385) und al-Marĝinani in „al-Hidāyah“ (4/403).

[10] Überliefert bei al-Buchārī

[11] al-Ĥadj 22:28

[12] Überliefert bei Muşlim

[13] Überliefert bei Muşlim

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