Kurzer Hinweis zu Fasten und Zakatu l-Fitr

Dieser Text handelt in Kürze vom Fasten, seinen Regeln und seinem Nutzen.

FASTEN (arab. „Şaum“) ist eine Art des Gottesdienstes durch Enthaltsamkeit von all dem, was es bricht, vom Beginn der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang.

FASTEN DES MONATS RAMADAN ist eine der fünf Säulen des Islam, wie durch das Wort des Propheten Muĥammad, möge Allah ihn loben und Heil schenken, mitgeteilt: „Der Islam ruht auf fünferlei: Dem Zeugnis, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt , außer Allah und dass Muĥammad Sein Gesandter ist , dem Verrichten des Gebets, dem Entrichten der Zakāt, dem Fasten des Monats Ramadan und dem Verrichten der Wallfahrt nach Mekka.“

WER FASTET

Fasten im Ramadan ist Pflicht für jeden erwachsenen Muslim, der zurechnungsfähig ist, es ertragen kann und sich nicht auf einer Reise befindet.

Nichtmuslime fasten nicht auf diese Weise und müssen das Fasten auch nicht nachholen, wenn sie den Islam annehmen.

Kinder brauchen nicht zu fasten, sollen aber dazu ermutigt werden, damit sie sich schrittweise daran gewöhnen.

Unzurechnungsfähige brauchen nicht zu fasten und auch keine Ersatzleistung (Speisen von Armen) leisten, selbst wenn sie volljährig sind. Dasselbe gilt für jemanden, der sich, wie z.B. ein hochbetagter Mensch, nicht vernünftig verhält.

Wer nicht fasten kann, wie z.B. besonders alte Menschen oder Kranke, die nicht mit Wiedererlangung der Gesundheit rechnen, speist für jeden versäumten Fastentag einen bedürftigen Menschen.

Wer plötzlich erkrankt und mit Genesung rechnet, darf das Fasten, wenn es ihm zu schwer fällt, aufschieben und holt es nach Wiedererlangung der Gesundheit nach.

Schwangere und stillende Frauen brauchen nicht zu fasten, wenn es ihnen zu schwer fällt oder sie sich um das Kind sorgen. Sie holen die versäumten Fastentage später nach, wenn kein Anlass mehr für ihre Befürchtungen besteht.

Frauen während der Regelblutung oder Blutung nach der Entbindung (Nifāş) fasten während dieser Tage nicht. Sie holen das versäumte Fasten später nach.

Wer sein Fasten brechen muss, um jemandem das Leben zu retten (wie z.B. bei einem Feuer oder der Gefahr des Ertrinkens), tut dies und holt das Fasten später nach.

Reisende können wählen, ob sie während der Reise fasten oder es später nachholen, wenn sie ihr Ziel erreicht haben. Dies gilt für alle Reisenden, gleich ob sie aus besonderem bzw. unvorhergesehenem Grund reisen oder wie Kraftfahrer beruflich unterwegs sind.

WAS DAS FASTEN BRICHT

  • Essen oder Trinken, gleich ob Nützliches oder Schädliches, wie z.B. Rauchen.
  • Injektionen oder Aufbaumittel, die als Nahrungsersatz verwendet werden, weil sie als Essen und Trinken dienen. Andere Injektionen, die keinen Nährwert haben, brechen das Fasten nicht, gleich ob sie intramuskulär oder intravenös verabreicht werden und gleich, ob sie eine Geschmacksempfindung hervorrufen oder nicht.
  • Absichtliches Erbrechen, Unbeabsichtigtes Erbrechen beeinträchtigen das Fasten nicht.
  • Geschlechtsverkehr. Wer hierdurch mutwillig während der Stunden des Tageslichtes das Fasten bricht, muss sowohl das Fasten nachholen als auch eine schwere Busse leisten, die in der Freisetzung eines Unfreien besteht oder, wenn das nicht geht, 60 Tage hintereinander fasten oder, wenn das nicht geht, 60 bedürftige Menschen speisen.
  • Beabsichtigter Samenaustritt durch Masturbation oder geschlechtliches Nahekommen.
  • Blutung bei Menstruation oder nach der Entbindung
  • Blutabnahmen wie z.B. durch Schröpfen o.ä., während unwillkürliches Bluten wie z.B. bei Nasenbluten oder dem Ziehen eines Zahnes das Fasten nicht beeinträchtigt, weil es nicht als Blutabnahme gilt.

WAS NICHT DAS FASTEN BRICHT

  • Fasten wird nicht durch versehentliches, unwissentliches oder erzwungenes Essen oder Trinken gebrochen, nach den Worten Allahs des Allmächtigen: "Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir vergessen haben oder überschritten haben […]."[1] "[…] außer wer gezwungen wurde, während sein Herz Ruhe im Glauben gefunden hat […]"[2] "[…] und auf euch ist kein Vergehen in dem, was ihr davon versehentlich überschritten habt, sondern in dem, was eure Herzen absichtlich tun […]."[3]
  • Deshalb wird das Fasten eines Menschen nicht beeinträchtigt, der etwas isst oder trinkt, weil er vergessen hat, dass er fastet.
  • Ebenso wird das Fasten nicht beeinträchtigt, wenn jemand in der Annahme isst oder trinkt, dass die Sonne schon untergegangen oder die Morgendämmerung noch nicht angebrochen ist, weil er unwissentlich handelt. Auch wenn jemand gurgelt und Wasser gelangt unbeabsichtigt durch seine Kehle, beeinträchtigt das nicht sein Fasten, weil er es nicht beabsichtigte.
  • Samenaustritt im Schlaf beeinträchtigt ebenfalls das Fasten nicht, weil man darüber keine Gewalt hat.

WEITERE FRAGEN ZUM FASTEN

Man kann die Absicht zu, wenn man Fasten auch dann fassen, wenn man sich im Zustand der großen Verunreinigung befindet und demnach weiter fasten, wenn man das Reinigungsbad erst nach Beginn der Morgendämmerung oder Tagesanbruch nimmt.

Eine Frau, deren Menstruations- oder Entbindungsblutung vor Beginn der Morgendämmerung endet, muss fasten, auch wenn sie ihr Reinigungsbad erst nach Beginn der Morgendämmerung nimmt.

Wer fastet, darf Salben, Haarwasser usw. auf Kopf und Körper auftragen und Parfüm verwenden, sollte aber das Inhalieren von Räucherwerken (z.B. Weihrauch, Räucherstäbchen usw.) vermeiden. Man darf auch Zähne ziehen oder äußere Verletzungen mit Medikamenten behandeln. Augen- oder Ohrentropfen oder Augenpulver anwenden, selbst wenn das eine Geschmacksempfindung hervorrufen sollte.

Die Zähne zu putzen (mit Şiwāk, einer Zahnbürste aus Zweigen o.ä.) ist zu jeder Zeit des Fastens nicht nur erlaubt, sondern wünschenswert.

Wer fastet, kann sich mittels Wasser oder Klima-Anlage abkühlen (bzw. erwärmen).

Es ist erlaubt, ein Medikament in dem Mund zu sprühen, um Beschwerden wie z.B. bei Asthma zu verhindern.

Es ist erlaubt ausgetrocknete Lippen anzufeuchten bzw. den Mund ohne zu gurgeln auszuspülen.

Nach dem Brauch des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, ist es wünschenswert, den Morgenimbiss (Şuĥūr) dem Fastenbeginn möglichst spät und das Fastenbrechen am Abend möglichst früh zu sich zu nehmen. Man bricht das Fasten bevorzugter weise mit einer Dattel, möglichst einer frischen, oder ansonsten mit Wasser, oder wenn das nicht geht, mit jedem statthaften (ĥalāl) Nahrungsmittel oder Getränk. Wenn aber zum Zeitpunkt des Fastenbrechens überhaupt nichts Derartiges erreichbar ist, fasst man zunächst die Absicht zum Fastenbrechen und bricht das Fasten dann effektiv sobald man über etwas (zu essen bzw. trinken) dazu verfügt.

Wer fastet, der sollte sich umso mehr bemühen Allah gehorsam zu sein und den Ungehorsam Ihm gegenüber ganz besonders vermeiden.

Wer fastet, soll seine Pflichten erfüllen und sich vom Verbotenen fernhalten. Er verrichtet seine täglichen Gebete rechtzeitig und insofern es verpflichtend ist, in Gemeinschaft und er enthält sich aller schlechten Handlungen wie Lügen, üble Nachrede, Betrug, Zinsgeschäfte oder sonstiges Verbotenes gleich ob mit Worten oder Taten. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wer üble Rede und böse Taten nicht lässt, von dem braucht Allah auch nicht sein Ablassen von Nahrung und Getränk.“

ZAKATU-L-FITR

Diese Abgabe für Bedürftige zu Ende des Fastenmonats

  • besteht aus einem „Şā’“(ca. 2,5kg) Reis, Weizen, Datteln oder entsprechenden Nahrungsmitteln.
  • Es ist nicht angebracht, die Zakatu l-Fitr in Form von Geld, Kleidung oder anderweitig außer als Nahrungsmittel zu geben.
  • Zakatu l-Fitr wird am Tag des Festes (’Īd) und kann ein oder zwei Tage vor dem Fest gegeben werden.
  • Es ist nicht statthaft, die Zakatu l-Fitr später als zur Zeit des Festgebets zu geben, ausgenommen bei triftigem Grund.
  • Zakatu l-Fitr wird im Namen von Erwachsenen und Minderjährigen männlichen und weiblichen Personen entrichtet.

 



[1]
2:286

[2] 6:106

[3] 33:5

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