KAPITEL: Das Bestreichen (Maşĥ) der Socken

 


In diesem Kapitel werden einige Beweise aufgeführt, die die Legitimation des Bestreichens der Socken (al-Khuffain) bestätigt. Das Bestreichen der Socken ist eine Alternative zum Waschen der Füße. Dies gehört zur islamisch legitimen Reinheit, so wie es die anerkannten Gelehrten der Muslime bestätigt haben, da diesbezüglich zahlreiche Beweistexte existieren, die völlig klar sind. Und dafür sei Allah Dank.

Hierbei werden die Abartigkeiten einiger Gruppierungen nicht beachtet, die behaupten, dass das Bestreichen der Socken nicht legitim sei und dass man mit diesen Aĥādīthen nicht arbeiten dürfe, indem sie authentische Beweistexte zurückweisen, die zahlreich berichtet wurden. Das Bestreichen der Socken gehört zu den legitimen Sonderregelungen, die Allah liebt, wenn sie wahrgenommen werden und zu den Erleichterungen, mit denen diese noble Rechtlehre gekommen ist.

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Wir rufen zur Rückkehr zum Qur`ān und zur prophetischen und authentischen Şunnah nach dem Verständnis der rechtschaffenen Vorfahren (Şalaf) – Allahs Wohlgefallen auf sie alle.

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