KAPITEL: Die Absicht und ihre Regeln

 


 

عَنْ أمِيرِ المُؤْمِنِينَ أبي حَفْصِ " عُمَرَ بْنِ الخَطَاب " رَضيَ الله عَنْهُ قَال: سَمِعت رسُول الله صَلّى اللّه عَلَيْهِ وَسَلَّم يَقُول:

"إنَّمَا الأعْمَالُ بَالْنيَاتِ، وَإنَّمَا لِكل امرئ مَا نَوَى، فمَنْ كَانَتْ هِجْرَتهُ إلَى اللّه وَرَسُولِهِ فَهِجْرَتهُ إلَى اللّه وَرَسُولِهِ، وَمَنْ كَانَتْ هِجْرتُهُ لِدُنيا يُصيبُهَا، أو امْرَأة يَنْكِحُهَا فَهِجْرَتُه إلَى مَا هَاجَرَ إليهِ ".

 

Der Führer der Gläubigen Abū Ĥaffş ’Ummar Ibn al-Khattāb – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtete, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte:

„Wahrlich, die Taten sind nur entsprechend den Absichten, und jedem Menschen steht wahrlich das zu, was er beabsichtigt hat. Wer also seine Auswanderung (Hidjrah) um Allahs und Seines Gesandten willen unternimmt, dessen Auswanderung ist für Allah und Seinen Gesandten; wer aber seine Auswanderung des irdischen Lebens willen unternimmt, es zu erlangen, oder wegen einer Frau, sie zu heiraten, dessen Auswanderung ist für das, um dessentwegen er auswanderte.“

 

Sprachliche Analyse des Ĥadīths

„Wahrlich, die Taten sind nur entsprechend den Absichten.“ Im Arabischen bezweckt das Wort „إنَّمَا“ („innamah“: wahrlich) eine Beschränkung. Hier beschränkt das Wort „innamah“ das Substantiv auf die darauf folgende Eigenschaft, nämlich das Bekräftigen der Bestimmung, dass die Taten nur entsprechend den Absichten sind. Somit kann der Satz auch wie folgt heißen: „Die Taten werden nur  entsprechend den Absichten richtig sein.“

النية“ (an-Niyyah) bedeutet sprachlich: Absicht. In den meisten Überlieferungen wird dieses Wort im Singular verwendet. Al-Bidāwi hat gesagt: „Die Absicht ist ein Ausdruck für die Strömung des Herzens nach einem Ziel, das ihm Nutzen bringt oder Schaden von ihm abwendet.“ In der islamischen Rechtslehre bedeutet dieses Wort: Die Entschlossenheit eine Anbetung zu erbringen, um Allah, dem Erhabenen, damit näher zu kommen.

„Wer also seine Auswanderung […]“ ist ein Beispiel, der die obige Regel bekräftigt und erklärt.

„Wer also seine Auswanderung“ ist ein Satz mit einer Bedingung.

„dessen Auswanderung ist für Allah und Seinen Gesandten“ ist die Antwort auf diese obige Bedingung. Die Bedingung und die Antwort sind vereint, da sie beide folgende Voraussetzung stellen: „Wer also seine Auswanderung um Allahs und Seines Gesandten willen unternimmt – im Bezug auf Absicht und Vorsatz – dessen Auswanderung ist für Allah und Seinen Gesandten – im Bezug auf Lohn und Vergütung –.“

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Dies sind ein großartiger Ĥadīth und eines der bedeutendsten Grundsätze des Islams. Dieser Ĥadīth gibt den richtigen Maßstab wieder, mit dem Taten bezüglich Akzeptanz oder Ablehnung und bezüglich der Fülle an Belohnung oder ihrer Dürftigkeit gemessen werden.

Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – berichtet, dass die Achse aller Taten die Absicht ist. Wenn die Absicht gut ist und die Tat allein um Allahs Angesicht willen verrichtet wird, dann wird diese Tat auch angenommen. Ist die Absicht jedoch eine andere, dann wird diese Tat zurückgewiesen. Denn der erhabene Allah ist der unbedürftigste Teilhaber, als dass Er Sich mit einem anderen Teilhaber etwas teilen müsste. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat dann am Beispiel der Auswanderung (Hidjrah) diesen bedeutenden Grundsatz erklärt. Wer also aus dem Land des Götzendienstes (Schirk) auswandert, im Trachten nach Allahs Belohnung und aus Sehnsucht nach der Nähe zum Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken –, um die islamische Rechtslehre (Scharī’ah) zu lernen, so ist seine Auswanderung auf Allahs Weg und Allah wird ihn dafür auch belohnen. Wessen Auswanderung jedoch Zwecks irdischer Dinge war, der wird dafür auch nicht belohnt werden. Und wer für eine Sünde ausgewandert ist, auf ihn wird eine Bestrafung warten.

Die Absicht unterscheidet die Anbetung von der Gewohnheit. Wenn mit der Waschung zum Beispiel das Beseitigen des Zustandes der Unreinheit (al-Djanābah) beabsichtigt wird, so ist diese Tat eine Anbetung. Wenn jedoch damit lediglich das sich reinigen und das sich abkühlen mit Wasser beabsichtigt wurde, dann ist es eine Gewohnheit.

In der islamischen Rechtslehre (Scharī’ah) unterteilt sich die Absicht in zwei Kategorien:

Erstens:           Die Taten werden aufrichtig für Allah verrichtet. Diese ist die ultimative Bedeutung. Über diese Kategorie predigen meistens die Gelehrten des Tauĥīd (Eingottglaube im Islam), der Geschichte (aş-Şiyar) und des Verhaltens (aş-Şulūk).

Zweitens:        Die Differenzierung zwischen den einzelnen Anbetungen. Und hierüber predigen meistens die Gelehrten der islamischen Rechtsnormen (Fiqh).

Dieser Ĥadīth gehört zu den allumfassenden Ĥadīth en, die es erfordern, dass man sich mit ihnen befasst und sie verinnerlicht. Diese wenigen Worten hier reichen nicht aus, um seiner besonderen Bedeutung gerecht zu werden. Auch Imam al-Bukhārī hat seinen Şaĥīĥ mit diesem Ĥadīth begonnen, da dieser jede Sparte des Wissens und somit jedes seiner Kapitel betrifft.

 

Welche Schlussfolgerungen kann man aus diesem Ĥadīth ziehen:

Die Achse aller Taten ist die Absicht. Sie gibt an, ob diese Tat gut ist oder schlecht, vollkommen oder mit Makel, ein Gehorsam oder eine Sünde. Wer mit seiner Tat also ar-Riyā` (Augendienerei) beabsichtigt, der hat gesündigt. Und wer mit dem Djihād zum Beispiel beabsichtigt, das Wort Allahs zu wahren, dessen Belohnung ist vollkommen. Wer aber diese Sache beabsichtigt hat, aber auch die Kriegsbeute, so wird seine Belohnung dementsprechend geringer sein. Und wer allein die Kriegsbeute beabsichtigt hat, der hat zwar nicht gesündigt, wird aber die Belohnung, die ein Mudjāhid normalerweise bekommt, nicht bekommen. Dieser Ĥadīth wurde eingebracht um zu zeigen, dass jede Tat, die dem Anschein nach entweder einer Anbetung gleicht oder einer Sünde, sich darin unterscheidet, welche Absicht dahinter steckt.

Die Absicht ist eine grundlegende Voraussetzung für Taten. Doch darf auch hier in der Besinnung nach der Absicht nicht übertrieben werden, denn dies würde dem Anbeter seine Anbetung verderben. Das sich vornehmen eine Tat zu verrichten ist bereits die Absicht. Somit benötigt es keinerlei weiterer Besinnung oder Bekräftigung.

Der Ort der Absicht ist das Herz. Und das Aussprechen der Absicht ist eine Neuerung im Islam (Bidd’ah).

Es ist erforderlich vor Riyā` und vor dem trachten nach Ruhm und Taten, die allein das Diesseits beabsichtigen und somit die Gottesanbetung zu Nichte machen, zu warnen.

Es ist erforderlich darauf zu achten, dass man sich auch um die Taten kümmert, die das Herz betreffen.

Die Auswanderung aus dem Land des Götzendienstes in ein Land des Islams, gehört zu den Besten Anbetungen, vorausgesetzt jedoch, dies geschieht allein im Trachten nach Allahs Angesicht.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

Ibn Radjabb hat erwähnt, dass die Taten, die an einen anderen als Allah gerichtet werden, sich in verschiedene Kategorien unterteilen lassen:

„Manchmal ist es der reine Riyā`, sodass man sich mit diesen Taten lediglich bei den Geschöpfen zeigen möchte, um einen diesseitigen Nutzen davon tragen zu können. Dies sollte eigentlich von keinem gläubigen Mu`min kommen. Es besteht kein Zweifel darüber, dass der Riyā` die Taten zu Nichte macht und dass somit diese Person eine Bestrafung Allahs verdient. Manchmal ist jedoch die Tat für Allah da, aber mit Beteiligung des Riya`. Wenn der Riyā` von Anfang an diese Tat begleitet hat, so weisen die authentischen Texte darauf hin, dass dadurch diese Taten nichtig gemacht wurde. Und wenn die ursprüngliche Absicht bei dieser Tat eigentlich allein Allah galt und die Absicht zum Riya` sich erst danach plötzlich eingeschlichen hat, so gibt es hier zwei Fälle: Wenn die Person diese Absicht zum Riya` wieder zurückgewiesen hat, so wird er dieser Person nicht schaden können. Darüber herrscht auch Einigkeit unter den Gelehrten. Unter den Gelehrten herrscht Uneinigkeit darüber, ob der Riyā`, der sich zwar plötzlich eingeschlichen hat, aber dann auch geblieben ist, die Taten nichtig macht oder ob diese hinzugekommen Absicht niemandem schadet, sodass die Person dann für seine ursprüngliche Absicht belohnt wird?“

 

Anmerkung des Übersetzers: Abu Hurairah – Allahs Wohlgefallen auf ihm – hat berichtet, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gesagt hat: „Allah, der Erhabene, sagt: "Ich brauche keinen Teilhaber, und wenn jemand etwas für Mich und jemand anderen außer Mir zugleich tut, dann nehme Ich diese seine Tat nicht an, sondern überlasse sie dem anderen ganz."“ [Verzeichnet im Şaĥīĥ Muşlim]

Anm. des Übersetzers:    Hier handelt es sich um die große rituelle Unreinheit nach Geschlechtsverkehr oder Samenerguss.

Anmerkung des Übersetzers: Riyā` ist die Zuschaustellung von Guttaten und gottesdienstlichen Handlungen mit der Absicht, nicht in erster Linie Allahs Geboten zu folgen, sondern einen guten Eindruck auf die Menschen zu machen. Riyā` heißt auch der kleine Schirk.

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