Die Menstruierende holt das Gebet nicht nach, das Fasten aber schon

Von Mu‘ādhah wird berichtet, dass sie sagte: „Ich fragte ‘Ā`ischah, Allahs Wohlgefallen auf ihr: „Wie verhält es sich mit der Menstruierenden, die das Fasten nachholt und das Gebet nicht nachholt?“ Sie fragte zurück: „Bist du etwa eine Harūriyyah?“ Ich antwortete: „Ich bin keine Harūriyyah, ich frage nur.“ Darauf entgegnete sie: „Diese Periode traf uns, und uns wurde die Anweisung zum Nachholen des Fastens, nicht aber die Anweisung zum Nachholen des Gebetes erteilt.““

 

Sprachliche Analyse des Ĥadīths:

„Bist du etwa eine Harūriyyah?“ Dieser Begriff ist zurückzuführen auf ein Ort Namens Ĥarūrā`, das in der Nähe von der Stadt al-Kūfah liegt. Aus ihr sind die ersten Khawāridj hervorgekommen, die gegen ‘Alī Ibn Abī Tālib waren. Deshalb sind die Khawāridj auch unter diesem Namen bekannt.

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Mu’ādhah fragte ‘Ā`ischah nach dem Grund, warum der Gesetzgeber bestimmt hat, dass eine Menstruierende die Tage nachholen muss, die sie während ihrer Menstruationszeit nicht gefastet hat, das Gebet aber nicht, obwohl beide Arten der Anbetung verpflichtend sind und das Gebet sogar bedeutender ist, als das Fasten.

Das nicht Vorhandensein einer Unterscheidung dieser beiden Arten der Anbetung beim Urteilen, war die Methodik der Khawāridj gewesen, das sich auf Strenge und Bedrängnis beruhte.

‘Ā`ischah, Allahs Wohlgefallen auf ihr, sagte zu ihr: „Bist du etwas eine Harūriyyah, die an das glaubt, woran diese Leute glauben und deshalb Strenge zeigt, so wie sie es tun?[1]

Sie sagte: „Ich bin keine Harūriyyah, ich frage nur, um zu wissen, wie ich zu verfahren habe.“ Darauf entgegnete ihr ‘Ā`ischah: „Diese Periode traf uns zur Zeit des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, und wir unterließen das Fasten und das Gebet in dieser Zeit. Und der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat uns die Anweisung zum Nachholen des Fastens erteilt, nicht aber die Anweisung zum Nachholen des Gebetes. Wäre das Nachholen des Gebets verpflichtend gewesen, dann hätte er uns diesbezüglich angewiesen und hätte nicht geschwiegen.“

Als wolle sie damit sagen: Es genügt an Weisheit und Vernunft, wenn man sich an die Befehle des Gesetzgebers hält und an diese Grenzen halt macht.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Die Menstruierende holt das Fasten nach, nicht aber das Gebet. Denn das Gebet wiederholt sich täglich fünf Mal. Somit ist diese Anbetung fortlaufend, was es schwer machen würde, all die verpassten Gebete nachzuholen.
  2. Wenn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, für seine Ummah eine Sache festlegt, dann wird diese zur Şunnah.
  3. Das Zurechtweisen desjenigen, der nur aus Sturheit und Diskussionslust Fragen stellt.
  4. Der Lehrer muss die Angelegenheiten verdeutlichen, über die er gefragt wurde, um zu lehren und zurechtzuweisen.
  5. Die Tatsache, dass eine Menstruierende das Gebet nicht nachholen muss, da es sonst zu anstrengend für sie wäre, ist ein Beweis, der den folgenden allgemeinen islamischen Grundsatz bekräftigt: „Die Erschwernis bringt Erleichterung mit sich.“

 

 



[1]
Die Khawāridj waren für ihre Strenge und ihren Extremismus in der Religion berüchtigt gewesen. Zu ihrer Strenge gehörte zum Beispiel auch, dass sie der Frau auferlegten die Gebete nachzuholen, die sie während ihrer Menstruation verpasst hatte.

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