Fünfter Ĥadīth: „Wenn einer von euch Uriniert, soll er nicht sein Glied mit seiner rechten Hand anfassen, und wenn einer sich nach der Verrichtung der Notdurft abputzt, soll er dies nicht mit seiner rechten Hand tun [...]."

 


Fünfter Ĥadīth:

 

عن أبي قَتَادة الْحَارِثِ بْنِ ربعي الأنصاري رَضِيَ اللَه عَنْهُ أنَّ النبي صلى الله عليه وسلم قَاَلَ: "لا يُمْسِكن أحَدُكُمْ ذَكَرَهُ بِيَمِينِهِ وَهو يَبُولُ، وَلاَ يَتَمَسَّحْ مِنَ الخَلاَءِ بِيَمِيِنهِ، ولا يَتَنَفَس في الإنَاء".

 

Von Abu Qatādah al-Ĥārith Ibn Rib’ī al-Anşārī – Allahs Wohlgefallen auf ihm – wird berichtet, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – folgendes sagte: „Wenn einer von euch Uriniert, soll er nicht sein Glied mit seiner rechten Hand anfassen, und wenn einer sich nach der Verrichtung der Notdurft abputzt, soll er dies nicht mit seiner rechten Hand tun. Und wenn einer von euch trinkt, soll er nicht ins Gefäß atmen.“

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Dieser edle Ĥadīth setzt sich aus drei Sätzen zusammen, die wertvolle Ratschläge und einen enormen Nutzen beinhalten. Sie bessern einen Menschen und schützen ihn vor Exkrementen, Gefahren und Krankheiten.

Erster und zweiter Satz:         Er darf beim Urinieren sein Glied nicht mit seiner rechten Hand anfassen. Auch darf er nach der Verrichtung der Notdurft sich weder vorne noch hinten mit der rechten Hand abputzen. Denn die rechte Hand ist für die guten und angenehmen Dinge bestimmt. Mit der rechten Hand soll er die Dinge anfassen, die begehrt sind, wie Essen und Trinken.

Wenn er nun mit seiner rechten Hand Kontakt mit etwas unreinem hatte, sodass seine Hand nun verschmutzt ist und er damit dann das Essen oder Trinken anfasst oder andere mit seiner rechten Hand begrüßt, dann ist dies mit Ekel verbunden und kann sogar der Grund dafür sein, dass dadurch versteckte Krankheiten übertragen werden.

Dritter Satz:    Es ist untersagt, in das Gefäß zu atmen, aus dem man trinkt, da diese Tat zahlreiche Gefahren in sich verbirgt. Zu dieser gehören zum Beispiel, dass derjenige, der danach aus diesem Gefäß trinken will, Ekel verspürt oder dass aus der Nase einige Krankheiten auf das Wasser übertragen werden, wenn derjenige, der davon getrunken hat, krank war, sodass andere Schaden davon tragen können.

Das Einatmen in das Gefäß während des Trinkens, kann auch dem Trinker selbst einen enormen Schaden bringen, vor allem wenn er sich bei Einatmen verschluckt und Wasser in die Luftröhre gelangt.

Der Gesetzgeber erlässt nur Dinge, die Nutzen und Vorteil mit sich bringen. Und er verbietet nur Dinge, die Schaden und Unheil mit sich bringen.

Die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten:

Die Gelehrten sind sich uneins darüber, ob diese Untersagung bedeutet, dass es verboten (Ĥarām) ist oder lediglich unerwünscht (Makrūh).

Diejenigen, die nach dem Wortlaut des Ĥadīths gehen (die adh-Dhāhiriyyah), die sagen, dass es verboten ist. Doch der Großteil der Gelehrten sagt, dass es lediglich unerwünscht (verhasst) sei und dass diese Untersagung etwas mit dem Anstand zu tun hat.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

Es ist verboten, beim Urinieren das Glied mit der rechten Hand anzufassen.

Es ist verboten, nach der Verrichtung der Notdurft sich mit der rechten Hand abzuputzen.

Es ist verboten, in das Gefäß zu atmen, aus dem man trinkt.

Man sollte den direkten Kontakt mit Exkrementen meiden. Wenn es aber nicht anders geht, dann sollte man dies mit der linken Hand tun.

Das Verdeutlichen des Vorrangs der rechten Hand gegenüber der linken.

Die Aufmerksamkeit gegenüber Sauberkeit im Allgemeinen, vor allem, wenn es um Nahrungsmittel und Getränke geht, die, wenn sie verschmutzt werden, enorme Gefahren auf de Gesundheit mit sich bringen.

Die Glorie der islamischen Rechtslehre (Scharī’ah), die zu allem, was Gut ist, motiviert und von allem, was Schlecht ist, warnt.

 

لا يمسكن  : بضم الياء.

Körperausscheidung, Kot, Harn

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