Beschreibung des Wudū` und seiner Vorzüglichkeit, so wie es ’Uthmān Ibn ’Affān – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtet hat

 

 

عن حُمْرانَ مَوْلَى عُثْمَانَ بْنِ عَفَانَ، أنه رَأى عُثْمَانَ دَعَا بِوَضوء فَأفرَغ عَلَى يَدَيْهِ مِنْ إنَائِهِ فَغَسَلهُمَا ثَلاثَ مَرات، ثُمَّ أدْخَلَ يَميِنَهُ في الوَضُوءِ، ثم تمضْمَضَ وَاستَنْشَق واسثتَنْثَرَ، ثُم غَسَلَ وَجهَهُ ثَلاثَاً، وَيَدَيْهِ إلَىِ الْمِرْفَقَيْنِ ثَلاثاً، ثُّمَ مَسَحَ برأسه ثُم غَسَل كِلْتَا رجْلَيْهِ ثَلاثاً، ثُمَ قَالَ: رَأيتُ النبي صَلى الله عَلَيْهِ وَسَلَّمَ توَضًأ نحْوَ وضوئي هذَا وَقَالَ: "من تَوَضًأ نَحْوَ وُضُوئي هذَا ثُمَّ صَلَى رَكْعَتَين لا يُحَدِّثُ فِيهِمَا نَفْسَهُ غَفَرَ الله لَهُ مَا تَقَدَّمَ مِنْ ذَنْبِهِ ".

 

Ĥumrān, ein Diener von ’Uthmān, berichtete, dass ’Uthmān Ibn ’Affān, für sich Wasser holen ließ, etwas davon in seine beiden Handkellen goss, womit er seine Hände wusch und diesen Vorgang dreimal wiederholte. Er führte dann seine Rechte in das Gefäß, nahm Wasser und spülte damit Mund und Nase. Danach wusch er sein Gesicht dreimal, gefolgt von seinen beiden Unterarmen und wusch sie bis zum Ellenbogen dreimal, er strich dann über seinen Kopf und wusch danach seine beiden Füße bis zu den Knöcheln dreimal. Anschließend sagte er: „Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte:

„Wer seinen Wudū` in dieser Weise vornimmt, wie ich diesen meinen Wudū` vorgenommen habe, und anschließend zwei Raka’āt verrichtet, ohne dass er sich absichtlich mit anderen Gedanken beschäftigt, dem wird jede seiner vergangenen Missetaten vergeben.“

 

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Dieser besondere Ĥadīth beinhaltet die gesamte Beschreibung der rituellen Gebetswaschung des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken.

Denn ’Uthmān – Allahs Wohlgefallen auf ihm – hat mit seiner lehrreichen Begabung ihnen  die rituelle Gebetswaschung des Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – in einer praktischen Vorführung verdeutlicht, da diese Art und Weise des Belehrens die besten ist, um sich Dinge zu merken. Er ließ Wasser für sich holen und hat seine Hände nicht in das Gefäß eingetaucht, um das Wasser darin nicht zu beschmutzen. Er goss Wasser in seine beiden Handkellen und wusch diese, bis sie sauber waren. Danach erst tauchte er seine rechte Hand in das Wassergefäß ein und nahm davon Wasser, um es in den Mund und in die Nase zu führen. Danach wusch er sein Gesicht dreimal. Dann seine Arme dreimal, einschließlich den Ellebogen. Danach strich er über seinen gesamten Kopf einmal. Dann wusch er seine Füße dreimal, einschließlich der Knöchel.

Als er – Allahs Wohlgefallen auf ihm – diese Vorführung beendet hat, hat er ihnen berichtet, dass er den Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gesehen hat, dass er seinen Wudū` in dieser Art und Weise verrichtet hat.

Als der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – seine rituelle Gebetswaschung vollendet hat, berichtete er seinen Gefährten, dass wer seinen Wudu` in dieser Weise vornimmt, wie er es gerade vorgenommen hat, danach zwei Raka’āt verrichtet, und er sein Herz völlig auf Allah richtet, dann wird der erhabene Allah in Seiner Gnade, ihn für diesen vollständigen Wudū` und für dieses aufrechte Gebet belohnen, indem Er ihm all seine  vergangenen Missetaten vergibt.

 

Die Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten:

Die Imame der Rechtsschulen Abu Ĥanīfah, Mālik, asch-Schāfi’ī, Şufyān, aber auch andere, sind hingegangen und haben gesagt, dass das ausspülen der Nase während der rituellen Gebetswaschung lediglich erwünscht sei (Muştaĥab) und somit kein Pflicht ist (Wādjib).

Die bekannte Meinung bei Imam Aĥmad lautet jedoch, dass es Pflicht ist. Somit ist die rituelle Gebetswaschung ungültig, falls man diese Handlung unterlässt. Diese Meinung vertreten auch die Schulen von Abu Lailah, Işĥāq und andere.

Die ersten haben ihre Ansicht mit folgendem Ĥadīth belegt, indem es heißt: „Zehn Dinge gehören zu den Şunan der Propheten.“ Zu dieser gehört auch das Ausspülen der Nase (al-Iştinschāq). Deshalb ist es ja bekannt, dass die Şunnah keine Pflicht ist. Die anderen haben ihr Ansicht damit belegt, dass der erhabene Allah ja gesagt hat: "So wascht euer Gesicht"[1] Und die Nase gehört zum Gesicht. Sie belegen ihre Ansicht auch mit den zahlreichen authentischen Ĥadīthen, in denen dies Gebetswaschung des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – beschrieben wurde und wo er auch mit dieser Gebetswaschung befohlen hat.

Außerdem widerlegen sie die Ansichten derer, die sich au den Ĥadīth mit der Şunnah stützen und sagen, dass es nicht Pflicht sei, indem sie sagen, dass das Wort „Şunnah“ in diesem Ĥadīth „die Art und Weise“ bedeutet. Den Begriff „Şunnah“ als Gegensatz zur „Pflicht“, ist ein Ausdruck, der erst von den letzteren Gelehrten in diesem Zusammenhang verwendet wurde.

Deshalb ist auch in vielen anderen Ĥadīthen die Überlieferung wie folgt berichtet worden: „Zehn Dinge gehören zur Natur (al-Fittrah) eines Menschen.“

Es besteht kein Zweifel in der Richtigkeit der Ansicht der letzteren Rechtsschule, da die Beweise hier am stärksten sind und meiner Meinung nach nichts existiert, das diese Ansicht widerlegen könnte und Allah weiß es am besten.

Es herrscht Konsens unter den Gelehrten bezüglich der Pflicht über den Kopf zu streichen.  Sie sind sich außerdem einig darüber, dass es erwünscht ist, dass man über den ganzen Kopf streicht. Sie sind sich uneinig darüber, ob es ausreicht, wenn man nur über einen Teil des Kopfes streicht oder ob es Pflicht ist, dass man über den gesamten Kopf streicht.

Ath-Thaurī, al-Auzā’ī, Abu Ĥanīfah und asch-Schāfi’ī sind hingegangen und haben gesagt, dass es völlig ausreichend ist, wenn man nur über einen Teil des Kopfes streicht. Sie sind sich jedoch uneins darüber, wie viel vom Kopf ausgelassen werden darf.

Mālik und Aĥmad hingegen sagen, dass es Pflicht ist, über den gesamten Kopf zu streichen.

Die ersten belegten ihre Ansicht mit der folgenden Aussage des erhabenen Allahs: "Und streicht über euren Kopf."[2] Sie sagen, dass der Buchstabe „al-Bā`“ im arabischen Wort „Bi Ru`ūşikum“ (über euren Kopf) eine Teilung bezweckt, d.h. dann, „und streicht über einen Teil eures Kopfes“. Außerdem bringen sie auch folgenden Ĥadīth ein, der bei Muşlim verzeichnet ist und in dem es heißt:  „Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – verrichtete den Wudū` und strich dabei über seinen vorderen Kopf und über den Turban.“

Diejenigen, die sagen, dass es Pflicht ist über den gesamten Kopf zu streichen, haben zahlreiche Ĥadīthe als Beleg eingebracht, wo darin die genaue Gebetswaschung des Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – beschrieben wird, wie der Ĥadīth, den wir am Anfang dieses Abschnitts erwähnt haben oder auch folgender Ĥadīth: „Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – strich mit seinen zwei Händen über seinen Kopf, dabei bewegte er sie vorwärts und rückwärts – mit dem vorderen (Teil vom) Kopf beginnend und mit ihnen bis zu seinem Nacken (wischend) zurück zu der Stelle, an der er begann.“

Sie widerlegten die Ansicht derjenigen, die sagten, dass der Buchstabe „al-Bā`“ eine Teilung bezwecke, indem sie sagten, dass mit diesem Buchstabe in der arabischen Sprache nie eine Aufteilung bezweckt wird, sondern eine Verbindung. Das heißt, verbindet das Streichen mit dem Kopf. Dies ist die wahre Bedeutung des Buchstabens „al-Bā`“. Ibn Burhān hat gesagt: „Der, der behauptet, dass „al-Bā`“ bedeute „Teil von“ sollte zuvor den Sprachgelehrten erklären, wovon sie kein Wissen haben.“

Ibn al-Qayyim hat gesagt: „Es ist in keinem Ĥadīth überliefert, dass er nur über einen Teil seines Kopfes gestrichen hat.“

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

1.         Es ist erlassen worden, bei der Gebetswaschung die Hände dreimal zu waschen, bevor man sie in das Wasser eintaucht, mit dem man diesen Gebetswaschung verrichten möchte.

2.         Das benutzen der rechten Hand beim schöpfen des Wassers, um die einzelnen Körperteile zu waschen.

3.         Es ist erlassen worden, dass man den Mund ausspült, Wasser in die Nase führt und diesen dann wieder ausbläst. Dabei muss diese Reihenfolge auch eingehalten werden. Es herrscht keine Uneinstimmigkeit über den Erlass dieser Dinge. Die Gelehrten sind sich uneins darüber, ob sie verpflichtend sind.

4.         Das dreimalige Waschen des Gesichtes. Die Grenzen des Gesichtes sind folgende: Vom Haaransatz bis zum Kinn in der Länge und von einem Ohren zum anderen in der Breite. Außerdem werden auch der Mund und die Nase dreimal gewaschen, da Mund und Nase zum Gesicht gehören.

5.         Die Arme werden mit den Ellebogen dreimal gewaschen.

6.         Das einmalige Streichen über den gesamten Kopf. Man setzt die Hände auf den Kopf und bewegt die dann einmal hin und zurück.

7.         Die Füße werden mit den Knöcheln dreimal gewaschen.

8.         Es ist Pflicht, diese Reihenfolge einzuhalten.

9.         Dies ist Art und Weise, wie der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – seine Gebetswaschung vollzogen hat und die vollkommen ist.

10.       Es ist erlassen worden, nach der Gebetswaschung zu beten.

11.       Die Voraussetzung, um das Gebet zu vollenden, ist die Anwesenheit des Herzens, indem man sich vor Augen führt und bewusst macht, dass man nun vor dem erhabenen Allah steht. Hier wird auf die Aufrichtigkeit hingewiesen. Es wird außerdem auch vor der Gefahr gewarnt, dass das Gebet desjenigen nicht angenommen wird, der sich darin mit irdischen Dingen beschäftigt. Wer in seinem Gebet von diesen irdischen Angelegenheit eingeholt wird und er sie aber wieder von sich weist, für ihn wird gehofft, dass auch er diesen Lohn bekommen wird.

12.       Die Vorzüglichkeit der Gebetswaschung, die vollkommen ist. Denn diese Handlung ist ein Grund für die Vergebung der Missetaten.

13.       Die Vergebung, die hier versprochen wurde, ist auf zwei Dingen aufgebaut, einmal auf die Gebetswaschung in der Art und Weise, wie sie erwähnt wurde und auf das beten von zwei Raka’āt danach auf die Art und Weise, wie sie erwähnt wurde. Die Belohnung gilt nicht, wenn nur eines davon verrichtet wird, außer es existiert ein anderer Beweis, der eines dieser Taten speziell erwähnt hat. Die Gelehrten haben die Vergebung auf die kleinen Sünden begrenzt. Denn die großen Sünden bedürfen einer Reue (Taubah), die dafür vollzogen wird. Der erhabene Allah hat gesagt: "Wenn ihr euch von den schwereren unter den euch verbotenen Dingen fernhaltet, dann werden Wir eure geringeren Übel von euch hinwegnehmen und euch an einen ehrenvollen Platz führen."[3]

 



[1]
Sure 5, al-Mā`idah, Vers 6

[2] Sure 5, al-Mā`idah, Vers 6

[3] Sure 4, an-Nişā`, Vers 31

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